Bauordnung für die Stadt Schaffhausen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 21 III Gebäudehöhe
1 In den Wohnzonen wird die Gebäudehöhe nach Anzahl der Vollgeschosse von durchschnittlich 3.00 m Höhe festgelegt. Massgebend ist die Geschosszahl auf der Talseite der Bauten. a) Untergeschosse gelten als Vollgeschoss, wenn sie das gewachsene oder abgegrabene Terrain im ebenen Gelände um mehr als 80 cm bzw. im geneigten Gelände um mehr als 140 cm überragen. Nicht berücksichtigt werden Eingänge und Einfahrten bis zu einer Gesamtbreite von 6.00 m (vgl. Anhang 1). b) Dachgeschosse gelten als Vollgeschoss, wenn – die Firsthöhe oder die Fläche der Giebelfassade grösser ist als bei einem symmetrischen Satteldach mit einer Dachneigung von 45° und einem Kniestock von 60 cm, – Dachaufbauten breiter sind als 1/3 der entsprechenden Fassade (vgl. Anhang 2 und 3). c) Eingeschossige Aufbauten auf Flachdächern (Attika) gelten als Vollgeschoss, wenn – ihre Bruttogeschossfläche mehr als 50% der Vollgeschosse beträgt. 2 In der Gewerbezone und der Industriezone mit Dienstleistungen wird die Gebäudehöhe in Metern festgelegt. Die Gebäudehöhe entspricht der grössten Fassadenhöhe . Darüber sind nur technisch bedingte Aufbauten für Treppen, Aufzüge, Kamine und dergleichen zugelassen (vgl. Anhang 5).
Art. 21 III Gebäudehöhe
1 In den Wohnzonen wird die Gebäudehöhe nach Anzahl der Vollgeschosse von durchschnittlich 3.00 m Höhe festgelegt. Massgebend ist die Geschosszahl auf der Talseite der Bauten. a) Untergeschosse gelten als Vollgeschoss, wenn sie das gewachsene oder abgegrabene Terrain im ebenen Gelände um mehr als 80 cm bzw. im geneigten Gelände um mehr als 140 cm überragen. Nicht berücksichtigt werden Eingänge und Einfahrten bis zu einer Gesamtbreite von 6.00 m (vgl. Anhang 1). b) Dachgeschosse gelten als Vollgeschoss, wenn – die Firsthöhe oder die Fläche der Giebelfassade grösser ist als bei einem symmetrischen Satteldach mit einer Dachneigung von 45° und einem Kniestock von 60 cm, – Dachaufbauten breiter sind als 1/3 der entsprechenden Fassade (vgl. Anhang 2 und 3). c) Eingeschossige Aufbauten auf Flachdächern (Attika) gelten als Vollgeschoss, wenn – ihre Bruttogeschossfläche mehr als 50% der Vollgeschosse beträgt. 2 In der Gewerbezone und der Industriezone mit Dienstleistungen wird die Gebäudehöhe in Metern festgelegt. Die Gebäudehöhe entspricht der grössten Fassadenhöhe . Darüber sind nur technisch bedingte Aufbauten für Treppen, Aufzüge, Kamine und dergleichen zugelassen (vgl. Anhang 5).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.