Bauordnung für die Stadt Schaffhausen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3
1 Die Zuständigkeit bei Erlass und Änderung der Planungsinstrumente sowie die entsprechenden Verfahren richten sich nach den Vorschriften des Baugesetzes. 2 Der Vollzug der Bauordnung obliegt dem Stadtrat, soweit nicht ausdrücklich andere Organe vorgesehen sind. 3 Die Zuständigkeit für Änderungen und Ergänzungen der Bauordnung liegt beim Grossen Stadtrat, vorbehalten bleiben das fakultative Referendum sowie die Finanzkompetenzen gemäss Stadtverfassung. 4 Der Stadtrat erlässt die zur Ausführung dieser Bauordnung erforderlichen Vorschriften. 5 Die Zuständigkeit für Änderungen und Ergänzungen des Zonenplans liegt beim Grossen Stadtrat. Vorbehalten bleiben die Finanzkompetenzen gemäss Stadtverfassung. 6 Gesamtrevisionen von Bauordnung und Zonenplan bedürfen der Genehmigung durch die Einwohnergemeinde. 7 Kleine Änderungen des Zonenplanes, die keine wesentlichen nachbarlichen oder öffentlichen Interessen berühren, können vom Stadtrat nach schriftlicher Anzeige an die direkt betroffenen An- Rechtsquellen Zuständigkeit und Vollzug Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 23. Januar 2024) 3 stösserinnen und Anstösser im vereinfachten Verfahren ohne Auflage und öffentliche Ausschreibung beschlossen werden.
Art. 3
1 Die Zuständigkeit bei Erlass und Änderung der Planungsinstrumente sowie die entsprechenden Verfahren richten sich nach den Vorschriften des Baugesetzes. 2 Der Vollzug der Bauordnung obliegt dem Stadtrat, soweit nicht ausdrücklich andere Organe vorgesehen sind. 3 Die Zuständigkeit für Änderungen und Ergänzungen der Bauordnung liegt beim Grossen Stadtrat, vorbehalten bleiben das fakultative Referendum sowie die Finanzkompetenzen gemäss Stadtverfassung. 4 Der Stadtrat erlässt die zur Ausführung dieser Bauordnung erforderlichen Vorschriften. 5 Die Zuständigkeit für Änderungen und Ergänzungen des Zonenplans liegt beim Grossen Stadtrat. Vorbehalten bleiben die Finanzkompetenzen gemäss Stadtverfassung. 6 Gesamtrevisionen von Bauordnung und Zonenplan bedürfen der Genehmigung durch die Einwohnergemeinde. 7 Kleine Änderungen des Zonenplanes, die keine wesentlichen nachbarlichen oder öffentlichen Interessen berühren, können vom Stadtrat nach schriftlicher Anzeige an die direkt betroffenen An- Rechtsquellen Zuständigkeit und Vollzug Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 23. Januar 2024) 3 stösserinnen und Anstösser im vereinfachten Verfahren ohne Auflage und öffentliche Ausschreibung beschlossen werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.