Bauordnung für die Stadt Schaffhausen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 38
1 In den Wohnzonen sind höchstens zulässig: – 2 Vollgeschosse in der Wohnzone W2, – 3 Vollgeschosse in der Wohnzone W3, – 4 Vollgeschosse in der Wohnzone W4. Zur Erreichung von städtebaulich guten Gesamtlösungen dürfen diese Geschosszahlen im Rahmen von Quartierplänen um höchstens zwei erhöht werden, sofern die Nachbargrundstücke nicht durch Schattenwurf in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden. 2 Der Grenzabstand bemisst sich wie folgt: – Grundabstand: 3.00 m – Höhenzuschlag: 1/3 der jeweiligen Fassadenhöhe, mind. 1.00 m – Mehrlängenzuschlag für 1/4 der Mehrlänge über 12.00 m, Gebäude mit mehr als max. 4.00 m 1 Vollgeschoss: Zur Erreichung von städtebaulich guten Gesamtlösungen dürfen die inneren Grenzabstände im Rahmen von Quartierplänen auf das baugesetzliche Mindestmass von 2.50 m reduziert werden. 3 Die Grund-Ausnützungsziffer beträgt: – 0,35 in der Wohnzone W2, – 0,55 in der Wohnzone W3, – 0,70 in der Wohnzone W4. Wenn diese Werte um mehr als 30% unterschritten werden, kann ein Nachweis für eine spätere Verdichtungsmöglichkeit verlangt werden. Die obigen Werte dürfen im Rahmen von Quartierplanvorschriften um höchstens 20% reduziert werden. 4 Zur Förderung der Quartierzentren in den hierfür vorgesehenen Eignungsgebieten werden die Verkaufsflächen im Untergeschoss nicht und im Erdgeschoss nur zu 50% an die Bruttogeschossfläche angerechnet. Wohnzone, 1. Grundsätze Wohnzone, 2. besondere Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 23. Januar 2024) 18 5 Zur Förderung der qualifizierten Verdichtung wird die Ausnützungsziffer auf folgende Werte erhöht, sofern keine schutzwürdigen öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen: a) für Einliegerwohnungen in Einfamilienhäusern: – 0,40 in der Wohnzone W2; b) im Rahmen von Quartierplänen, sofern gegenüber der Regelbauweise eine bessere städtebauliche und architektonische Lösung erzielt sowie eine zweckmässige Erschliessung und Ausstattung ausgewiesen wird: – 0,40 in der Wohnzone W2, – 0,60 in der Wohnzone W3, – 0,75 in der Wohnzone W4.
Art. 38
1 In den Wohnzonen sind höchstens zulässig: – 2 Vollgeschosse in der Wohnzone W2, – 3 Vollgeschosse in der Wohnzone W3, – 4 Vollgeschosse in der Wohnzone W4. Zur Erreichung von städtebaulich guten Gesamtlösungen dürfen diese Geschosszahlen im Rahmen von Quartierplänen um höchstens zwei erhöht werden, sofern die Nachbargrundstücke nicht durch Schattenwurf in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden. 2 Der Grenzabstand bemisst sich wie folgt: – Grundabstand: 3.00 m – Höhenzuschlag: 1/3 der jeweiligen Fassadenhöhe, mind. 1.00 m – Mehrlängenzuschlag für 1/4 der Mehrlänge über 12.00 m, Gebäude mit mehr als max. 4.00 m 1 Vollgeschoss: Zur Erreichung von städtebaulich guten Gesamtlösungen dürfen die inneren Grenzabstände im Rahmen von Quartierplänen auf das baugesetzliche Mindestmass von 2.50 m reduziert werden. 3 Die Grund-Ausnützungsziffer beträgt: – 0,35 in der Wohnzone W2, – 0,55 in der Wohnzone W3, – 0,70 in der Wohnzone W4. Wenn diese Werte um mehr als 30% unterschritten werden, kann ein Nachweis für eine spätere Verdichtungsmöglichkeit verlangt werden. Die obigen Werte dürfen im Rahmen von Quartierplanvorschriften um höchstens 20% reduziert werden. 4 Zur Förderung der Quartierzentren in den hierfür vorgesehenen Eignungsgebieten werden die Verkaufsflächen im Untergeschoss nicht und im Erdgeschoss nur zu 50% an die Bruttogeschossfläche angerechnet. Wohnzone, 1. Grundsätze Wohnzone, 2. besondere Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 23. Januar 2024) 18 5 Zur Förderung der qualifizierten Verdichtung wird die Ausnützungsziffer auf folgende Werte erhöht, sofern keine schutzwürdigen öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen: a) für Einliegerwohnungen in Einfamilienhäusern: – 0,40 in der Wohnzone W2; b) im Rahmen von Quartierplänen, sofern gegenüber der Regelbauweise eine bessere städtebauliche und architektonische Lösung erzielt sowie eine zweckmässige Erschliessung und Ausstattung ausgewiesen wird: – 0,40 in der Wohnzone W2, – 0,60 in der Wohnzone W3, – 0,75 in der Wohnzone W4.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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