Reglement über die Pensionsordnung für die Mitglieder des Stadtrates
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3 II. Sonderleistungen der Stadt
Voraussetzungen der ordentlichen Sonderleistungen Das ehemalige Mitglied des Stadtrates erhält von der Stadt ordentliche Sonderleistungen, wenn es aus einem der folgenden Gründe aus dem Amt ausscheidet: a. Nichtwiederwahl oder Nichtnominierung als Mitglied des Stadtrates, sofern es beim Ausscheiden aus dem Amt das 50. Lebensjahr vollendet oder mindestens acht Amtsjahre geleistet hat. Ist das Ereignis auf eine schwere Amtspflichtverletzung oder auf eine strafbare Handlung zurückzuführen, kann der Stadtrat die Sonderleistungen kürzen oder deren Ausrichtung verweigern. Der Stadtrat nimmt vor dem Entscheid über Leistungen nach Nichtwiederwahl oder Nichtnominierungen Rücksprache mit der zuständigen Kommission des Grossen Stadtrates; b. Rücktritt nach zwölf Amtsjahren als Mitglied des Stadtrates und Vollendung des 55. Lebensjahres; c. Rücktritt nach acht Amtsjahren als Mitglied des Stadtrates und Vollendung des 60. Lebensjahres. 2 Fassung gemäss Änderung vom 27. Oktober 2022, in Kraft seit 1. Januar 2023. 3 sRSL 0.8.5.1.1. Auf dieses Reglement wird in der Folge nicht mehr hingewiesen.
Art. 3 II. Sonderleistungen der Stadt
Voraussetzungen der ordentlichen Sonderleistungen Das ehemalige Mitglied des Stadtrates erhält von der Stadt ordentliche Sonderleistungen, wenn es aus einem der folgenden Gründe aus dem Amt ausscheidet: a. Nichtwiederwahl oder Nichtnominierung als Mitglied des Stadtrates, sofern es beim Ausscheiden aus dem Amt das 50. Lebensjahr vollendet oder mindestens acht Amtsjahre geleistet hat. Ist das Ereignis auf eine schwere Amtspflichtverletzung oder auf eine strafbare Handlung zurückzuführen, kann der Stadtrat die Sonderleistungen kürzen oder deren Ausrichtung verweigern. Der Stadtrat nimmt vor dem Entscheid über Leistungen nach Nichtwiederwahl oder Nichtnominierungen Rücksprache mit der zuständigen Kommission des Grossen Stadtrates; b. Rücktritt nach zwölf Amtsjahren als Mitglied des Stadtrates und Vollendung des 55. Lebensjahres; c. Rücktritt nach acht Amtsjahren als Mitglied des Stadtrates und Vollendung des 60. Lebensjahres. 2 Fassung gemäss Änderung vom 27. Oktober 2022, in Kraft seit 1. Januar 2023. 3 sRSL 0.8.5.1.1. Auf dieses Reglement wird in der Folge nicht mehr hingewiesen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.