Reglement über die Pensionsordnung für die Mitglieder des Stadtrates
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 7
Mitgliedschaft des ehemaligen Mitglieds des Stadtrates bei der Pensionskasse der Stadt Luzern 1 Scheidet ein Mitglied des Stadtrates mit Anspruch auf ordentliche Sonderleistungen aus dem Amt aus, kann es aus der Pensionskasse der Stadt Luzern austreten. Diese richtet die reglementarische Freizügigkeitsleistung aus und hat keine weiteren Verpflichtungen. Seite 4/11 2 Erklärt das ehemalige Mitglied des Stadtrates mit Anspruch auf ordentliche Sonderleistungen nicht ausdrücklich den Austritt, gelten für die Pensionskasse der Stadt Luzern folgende Sonderbestimmungen: a. Das ehemalige Mitglied des Stadtrates bleibt bei der Pensionskasse der Stadt Luzern versichert; b. Sein Altersguthaben wird auf der Basis der anrechenbaren Besoldung gemäss Art. 5 Abs. 2, vermindert um den Abzug gemäss Art. 6 des Reglements der Pensionskasse der Stadt Luzern, weitergeführt; c. Bei Invalidität, Tod oder Vollendung des 62. Lebensjahrs werden die Leistungen nach dem Reglement der Pensionskasse der Stadt Luzern ausgerichtet.
Art. 7
Mitgliedschaft des ehemaligen Mitglieds des Stadtrates bei der Pensionskasse der Stadt Luzern 1 Scheidet ein Mitglied des Stadtrates mit Anspruch auf ordentliche Sonderleistungen aus dem Amt aus, kann es aus der Pensionskasse der Stadt Luzern austreten. Diese richtet die reglementarische Freizügigkeitsleistung aus und hat keine weiteren Verpflichtungen. Seite 4/11 2 Erklärt das ehemalige Mitglied des Stadtrates mit Anspruch auf ordentliche Sonderleistungen nicht ausdrücklich den Austritt, gelten für die Pensionskasse der Stadt Luzern folgende Sonderbestimmungen: a. Das ehemalige Mitglied des Stadtrates bleibt bei der Pensionskasse der Stadt Luzern versichert; b. Sein Altersguthaben wird auf der Basis der anrechenbaren Besoldung gemäss Art. 5 Abs. 2, vermindert um den Abzug gemäss Art. 6 des Reglements der Pensionskasse der Stadt Luzern, weitergeführt; c. Bei Invalidität, Tod oder Vollendung des 62. Lebensjahrs werden die Leistungen nach dem Reglement der Pensionskasse der Stadt Luzern ausgerichtet.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.