Betriebsvereinbarung vom 14. Mai 1982 über die Europäische Fernmeldesatellitenorganisation "EUTELSAT" [mit Anhängen A und B]
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 22 Änderungen
a) Jeder Unterzeichner oder die Versammlung der Vertragsparteien kann Änderungen der Betriebsvereinbarung vorschlagen. Änderungsvorschläge werden dem Generaldirektor übermittelt, der sie umgehend an alle Vertragsparteien und Unterzeichner verteilt. b) Der Unterzeichnerrat prüft jeden Änderungsvorschlag auf seiner ersten ordentlichen Tagung nach Verteilung durch den Generaldirektor oder auf einer früheren ausserordentlichen Tagung, sofern der Generaldirektor den Änderungsvorschlag mindestens neunzig Tage vor dem Eröffnungsdatum der Tagung verteilt hat. Der Unterzeichnerrat berät über alle Ansichten und Empfehlungen zu einem Änderungsvorschlag, die ihm eine Vertragspartei oder die Versammlung der Vertragsparteien übermitteln. c) Der Unterzeichnerrat beschliesst über jeden Änderungsvorschlag gemäss den Bestimmungen des Artikels XI des Übereinkommens über Beschlussfähigkeit und Abstimmung. Er kann jeden nach Bst. a verteilten Änderungsvorschlag abändern sowie über jeden Änderungsvorschlag beschliessen, der nicht nach jenem Buchstaben verteilt worden ist, jedoch unmittelbar aus einem Änderungsvorschlag entsteht. d) Nach Genehmigung durch den Unterzeichnerrat tritt die Änderung neunzig Tage nach dem Tag in Kraft, an dem der Depositär die Notifikationen über ihre Genehmigung durch zwei Drittel derjenigen Unterzeichner erhalten hat, die zur Zeit der Genehmigung Unterzeichner waren und mindestens zwei Drittel der gesamten Investitionsanteile vertraten. Mit ihrem Inkrafttreten wird die Änderung für alle Unterzeichner verbindlich. Die Notifikation der Genehmigung einer Änderung durch einen Unterzeichner wird dem Depositär von der Vertragspartei übermittelt, die den betreffenden Unterzeichner bestimmt hat. Diese Notifikation bedeutet die Annahme der Änderung durch die betreffende Vertragspartei. e) Eine Änderung, die achtzehn Monate nach ihrer Genehmigung durch den Unterzeichnerrat nicht nach Bst. d in Kraft getreten ist, gilt als nichtig.
Art. 22 Änderungen
a) Jeder Unterzeichner oder die Versammlung der Vertragsparteien kann Änderungen der Betriebsvereinbarung vorschlagen. Änderungsvorschläge werden dem Generaldirektor übermittelt, der sie umgehend an alle Vertragsparteien und Unterzeichner verteilt. b) Der Unterzeichnerrat prüft jeden Änderungsvorschlag auf seiner ersten ordentlichen Tagung nach Verteilung durch den Generaldirektor oder auf einer früheren ausserordentlichen Tagung, sofern der Generaldirektor den Änderungsvorschlag mindestens neunzig Tage vor dem Eröffnungsdatum der Tagung verteilt hat. Der Unterzeichnerrat berät über alle Ansichten und Empfehlungen zu einem Änderungsvorschlag, die ihm eine Vertragspartei oder die Versammlung der Vertragsparteien übermitteln. c) Der Unterzeichnerrat beschliesst über jeden Änderungsvorschlag gemäss den Bestimmungen des Artikels XI des Übereinkommens über Beschlussfähigkeit und Abstimmung. Er kann jeden nach Bst. a verteilten Änderungsvorschlag abändern sowie über jeden Änderungsvorschlag beschliessen, der nicht nach jenem Buchstaben verteilt worden ist, jedoch unmittelbar aus einem Änderungsvorschlag entsteht. d) Nach Genehmigung durch den Unterzeichnerrat tritt die Änderung neunzig Tage nach dem Tag in Kraft, an dem der Depositär die Notifikationen über ihre Genehmigung durch zwei Drittel derjenigen Unterzeichner erhalten hat, die zur Zeit der Genehmigung Unterzeichner waren und mindestens zwei Drittel der gesamten Investitionsanteile vertraten. Mit ihrem Inkrafttreten wird die Änderung für alle Unterzeichner verbindlich. Die Notifikation der Genehmigung einer Änderung durch einen Unterzeichner wird dem Depositär von der Vertragspartei übermittelt, die den betreffenden Unterzeichner bestimmt hat. Diese Notifikation bedeutet die Annahme der Änderung durch die betreffende Vertragspartei. e) Eine Änderung, die achtzehn Monate nach ihrer Genehmigung durch den Unterzeichnerrat nicht nach Bst. d in Kraft getreten ist, gilt als nichtig.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
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