V vom 19. April 2011 über die fachliche Eignung des Gefahrgutbeauftragten
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3 Nachweis der fachlichen Eignung
1) Die zur Ausübung der Tätigkeit des Gefahrgutbeauftragten erforderliche fachliche Eignung besitzt, wer die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung und die erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung nach den Bestimmungen dieser Verordnung nachweist. 1a) Die Schulungsveranstaltung nach Abs. 1 hat ausreichende Kenntnisse zu vermitteln über: a) die Risiken von Beförderungen gefährlicher Güter; b) die Rechts- und Verwaltungsvorschriften; sowie c) die in Unterabschnitt 1.8.3.3 der Anlage A zum ADR, in Unterabschnitt 1.8.3.3 der Anlage C zum COTIF (RID) und in Unterabschnitt 1.8.3.3 des ADN festgelegten Aufgaben, in Abhängigkeit von den gewählten Prüfungsfächern nach Art. 13 Abs. 1. 2) Ausländische Schulungsnachweise, die in Anwendung der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (EWR-Rechtssammlung: Anh. XIII - 13c.01), des Abschnittes 1.8.3 der Anlage A des ADR oder des Abschnitts 1.8.3 des Anhangs C zum COTIF (RID) ausgestellt worden sind, sind als gleichwertig anerkannt.
Art. 3 Nachweis der fachlichen Eignung
1) Die zur Ausübung der Tätigkeit des Gefahrgutbeauftragten erforderliche fachliche Eignung besitzt, wer die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung und die erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung nach den Bestimmungen dieser Verordnung nachweist. 1a) Die Schulungsveranstaltung nach Abs. 1 hat ausreichende Kenntnisse zu vermitteln über: a) die Risiken von Beförderungen gefährlicher Güter; b) die Rechts- und Verwaltungsvorschriften; sowie c) die in Unterabschnitt 1.8.3.3 der Anlage A zum ADR, in Unterabschnitt 1.8.3.3 der Anlage C zum COTIF (RID) und in Unterabschnitt 1.8.3.3 des ADN festgelegten Aufgaben, in Abhängigkeit von den gewählten Prüfungsfächern nach Art. 13 Abs. 1. 2) Ausländische Schulungsnachweise, die in Anwendung der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (EWR-Rechtssammlung: Anh. XIII - 13c.01), des Abschnittes 1.8.3 der Anlage A des ADR oder des Abschnitts 1.8.3 des Anhangs C zum COTIF (RID) ausgestellt worden sind, sind als gleichwertig anerkannt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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