Sitzungsgeldverordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 4 halben und Fr. 160.– für den ganzen Tag.1
2 1 Für den Urnendienst sowie die Ausmittlung von Abstimmungen und Wahlen werden folgende Entschädigungen ausgerichtet: a Für das Präsidium der Wahlkommission und die Aufsicht der Stadtkanzlei: Fr. 100.– für die ersten 4 Stunden, dann Fr. 20.– pro weitere angebrochene Stunde. b Für die übrigen Mitglieder der Wahlkommission und das freiwillige Kader: Fr. 80.– für die ersten 4 Stunden, dann Fr. 20.– pro weitere angebrochene Stunde. c Für die Mitglieder der freiwilligen Spezialausschüsse: Fr. 60.– für die ersten 4 Stunden, dann Fr. 20.– pro weitere angebrochene Stunde. 2 Für den Pikettdienst (ohne Einsatz) wird unabhängig von der Dauer eine Entschädigung von Fr. 30.– entrichtet. 3 Für Vorbereitungs-, Instruktions- und Auswertungssitzungen wird das übliche Sitzungsgeld von Fr. 45.– entrichtet.3 4 Bei der Ausmittlung an Proporzwahltagen werden alle Ausschüsse zulasten der Stadt verpflegt.
Art. 4 halben und Fr. 160.– für den ganzen Tag.1
2 1 Für den Urnendienst sowie die Ausmittlung von Abstimmungen und Wahlen werden folgende Entschädigungen ausgerichtet: a Für das Präsidium der Wahlkommission und die Aufsicht der Stadtkanzlei: Fr. 100.– für die ersten 4 Stunden, dann Fr. 20.– pro weitere angebrochene Stunde. b Für die übrigen Mitglieder der Wahlkommission und das freiwillige Kader: Fr. 80.– für die ersten 4 Stunden, dann Fr. 20.– pro weitere angebrochene Stunde. c Für die Mitglieder der freiwilligen Spezialausschüsse: Fr. 60.– für die ersten 4 Stunden, dann Fr. 20.– pro weitere angebrochene Stunde. 2 Für den Pikettdienst (ohne Einsatz) wird unabhängig von der Dauer eine Entschädigung von Fr. 30.– entrichtet. 3 Für Vorbereitungs-, Instruktions- und Auswertungssitzungen wird das übliche Sitzungsgeld von Fr. 45.– entrichtet.3 4 Bei der Ausmittlung an Proporzwahltagen werden alle Ausschüsse zulasten der Stadt verpflegt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.