Propose a change

Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 143 Wissenschaftliche Meeresforschung

1. Die wissenschaftliche Meeresforschung im Gebiet wird in Übereinstimmung mit Teil XIII für ausschliesslich friedliche Zwecke und zum Nutzen der gesamten Menschheit durchgeführt. 2. Die Behörde kann wissenschaftliche Meeresforschung in Bezug auf das Gebiet und seine Ressourcen durchführen und zu diesem Zweck Verträge schliessen. Die Behörde fördert und ermutigt die Durchführung wissenschaftlicher Meeresforschung im Gebiet; sie koordiniert und verbreitet die verfügbaren Ergebnisse dieser Forschungen und Analysen. 3. Die Vertragsstaaten können wissenschaftliche Meeresforschung im Gebiet durchführen. Sie fördern die internationale Zusammenarbeit bei der wissenschaftlichen Meeresforschung im Gebiet: a) indem sie sich an internationalen Programmen beteiligen und die Zusammenarbeit bei der wissenschaftlichen Meeresforschung durch Personal verschiedener Länder und der Behörde ermutigen; b) indem sie dafür sorgen, dass durch die Behörde oder gegebenenfalls durch sonstige internationale Organisationen Programme zum Nutzen der Entwicklungsstaaten und der technisch weniger entwickelten Staaten ausgearbeitet werden, um:i) deren Forschungspotential zu stärken, ii) deren Personal und das Personal der Behörde im Bereich der Technik und Anwendung der Forschung zu schulen, iii) den Einsatz von deren befähigtem Personal bei der Forschung im Gebiet zu fördern; c) indem sie die verfügbaren Ergebnisse der Forschungen und Analysen über die Behörde oder gegebenenfalls auf anderem internationalem Weg wirksam verbreiten.

Your change, as a redline

Art. 143 Wissenschaftliche Meeresforschung

1. Die wissenschaftliche Meeresforschung im Gebiet wird in Übereinstimmung mit Teil XIII für ausschliesslich friedliche Zwecke und zum Nutzen der gesamten Menschheit durchgeführt. 2. Die Behörde kann wissenschaftliche Meeresforschung in Bezug auf das Gebiet und seine Ressourcen durchführen und zu diesem Zweck Verträge schliessen. Die Behörde fördert und ermutigt die Durchführung wissenschaftlicher Meeresforschung im Gebiet; sie koordiniert und verbreitet die verfügbaren Ergebnisse dieser Forschungen und Analysen. 3. Die Vertragsstaaten können wissenschaftliche Meeresforschung im Gebiet durchführen. Sie fördern die internationale Zusammenarbeit bei der wissenschaftlichen Meeresforschung im Gebiet: a) indem sie sich an internationalen Programmen beteiligen und die Zusammenarbeit bei der wissenschaftlichen Meeresforschung durch Personal verschiedener Länder und der Behörde ermutigen; b) indem sie dafür sorgen, dass durch die Behörde oder gegebenenfalls durch sonstige internationale Organisationen Programme zum Nutzen der Entwicklungsstaaten und der technisch weniger entwickelten Staaten ausgearbeitet werden, um:i) deren Forschungspotential zu stärken, ii) deren Personal und das Personal der Behörde im Bereich der Technik und Anwendung der Forschung zu schulen, iii) den Einsatz von deren befähigtem Personal bei der Forschung im Gebiet zu fördern; c) indem sie die verfügbaren Ergebnisse der Forschungen und Analysen über die Behörde oder gegebenenfalls auf anderem internationalem Weg wirksam verbreiten.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it