Change 1 Article Choose an article Art. 1 Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich Art. 2 Rechtsstatus des Küstenmeers, des Luftraums über dem Küstenmeer und des Meeresbodens und Meeresuntergrunds des Küstenmeers Art. 3 Breite des Küstenmeers Art. 4 Seewärtige Grenze des Küstenmeers Art. 5 Normale Basislinie Art. 6 Riffe Art. 7 Gerade Basislinien Art. 8 Innere Gewässer Art. 9 Flussmündungen Art. 10 Buchten Art. 11 Häfen Art. 12 Reeden Art. 13 Trockenfallende Erhebungen Art. 14 Kombination von Methoden zur Festlegung von Basislinien Art. 15 Abgrenzung des Küstenmeers zwischen Staaten mit gegenüberliegenden oder aneinander angrenzenden Küsten Art. 16 Seekarten und Verzeichnisse geographischer Koordinaten Art. 17 Recht der friedlichen Durchfahrt Art. 18 Bedeutung der Durchfahrt Art. 19 Bedeutung der friedlichen Durchfahrt Art. 20 Unterseeboote und andere Unterwasserfahrzeuge Art. 21 Gesetze und sonstige Vorschriften des Küstenstaats über die friedliche Durchfahrt Art. 22 Schifffahrtswege und Verkehrstrennungsgebiete im Küstenmeer Art. 23 Fremde Schiffe mit Kernenergieantrieb und Schiffe, die nukleare oder sonstige ihrer Natur nach gefährliche oder schädliche Stoffe befördern Art. 24 Pflichten des Küstenstaats Art. 25 Schutzrechte des Küstenstaats Art. 26 Gebühren, die von fremden Schiffen erhoben werden können Art. 27 Strafgerichtsbarkeit an Bord eines fremden Schiffes Art. 28 Zivilgerichtsbarkeit in Bezug auf fremde Schiffe Art. 29 Definition der Kriegsschiffe Art. 30 Nichteinhaltung der Gesetze und sonstigen Vorschriften des Küstenstaats durch Kriegsschiffe Art. 31 Verantwortlichkeit des Flaggenstaats für Schäden, die ein Kriegsschiff oder ein sonstiges Staatsschiff, das anderen als Handelszwecken dient, verursacht Art. 32 Immunitäten der Kriegsschiffe und der sonstigen Staatsschiffe, die anderen als Handelszwecken dienen Art. 33 Anschlusszone Art. 34 Rechtsstatus der Gewässer von Meerengen, die der internationalen Schifffahrt dienen Art. 35 Geltungsbereich dieses Teiles Art. 36 Durch Hohe See oder ausschliessliche Wirtschaftszonen führende Seewege in Meerengen, die der internationalen Schifffahrt dienen Art. 37 Geltungsbereich dieses Abschnitts Art. 38 Recht der Transitdurchfahrt Art. 39 Pflichten der Schiffe und Luftfahrzeuge während der Transitdurchfahrt Art. 40 Forschungs- und Vermessungsarbeiten Art. 41 Schifffahrtswege und Verkehrstrennungsgebiete in Meerengen, die der internationalen Schifffahrt dienen Art. 42 Gesetze und sonstige Vorschriften der Meerengenanliegerstaaten zur Transitdurchfahrt Art. 43 Navigationshilfen, Sicherheitsanlagen und andere Einrichtungen sowie Verhütung, Verringerung und Überwachung der Verschmutzung Art. 44 Pflichten der Meerengenanliegerstaaten Art. 45 Friedliche Durchfahrt Art. 46 Begriffsbestimmungen Art. 47 Archipelbasislinien Art. 48 Messung der Breite des Küstenmeers, der Anschlusszone, der ausschliesslichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels Art. 49 Rechtsstatus der Archipelgewässer, des Luftraums über den Archipelgewässern sowie ihres Meeresbodens und Meeresuntergrunds Art. 50 Abgrenzung der inneren Gewässer Art. 51 Bestehende Übereinkünfte, herkömmliche Fischereirechte und vorhandene unterseeische Kabel Art. 52 Recht der friedlichen Durchfahrt Art. 53 Recht der Durchfahrt auf Archipelschifffahrtswegen Art. 54 Pflichten der Schiffe und Luftfahrzeuge während ihrer Durchfahrt, Forschungs- und Vermessungsarbeiten, Pflichten des Archipelstaats und Gesetze und sonstige Vorschriften des Archipelstaats zur Durchfahrt auf Archipelschifffahrtswegen Art. 55 Besondere Rechtsordnung der ausschliesslichen Wirtschaftszone Art. 56 Rechte, Hoheitsbefugnisse und Pflichten des Küstenstaats in der ausschliesslichen Wirtschaftszone Art. 57 Breite der ausschliesslichen Wirtschaftszone Art. 58 Rechte und Pflichten anderer Staaten in der ausschliesslichen Wirtschaftszone Art. 59 Grundlage für die Lösung von Konflikten über die Zuweisung von Rechten und Hoheitsbefugnissen in der ausschliesslichen Wirtschaftszone Art. 60 Künstliche Inseln, Anlagen und Bauwerke in der ausschliesslichen Wirtschaftszone Art. 61 Erhaltung der lebenden Ressourcen Art. 62 Nutzung der lebenden Ressourcen Art. 63 Bestände, die innerhalb der ausschliesslichen Wirtschaftszonen mehrerer Küstenstaaten oder sowohl innerhalb der ausschliesslichen Wirtschaftszone als auch in einem seewärts an sie angrenzenden Gebiet vorkommen Art. 64 Weit wandernde Arten Art. 65 Meeressäugetiere Art. 66 Anadrome Bestände Art. 67 Katadrome Arten Art. 68 Sesshafte Arten Art. 69 Recht der Binnenstaaten Art. 70 Recht der geographisch benachteiligten Staaten Art. 71 Nichtanwendbarkeit der Artikel 69 und 70 Art. 72 Einschränkungen der Übertragung von Rechten Art. 73 Durchsetzung der Gesetze und sonstigen Vorschriften des Küstenstaats Art. 74 Abgrenzung der ausschliesslichen Wirtschaftszone zwischen Staaten mit gegenüberliegenden oder aneinander angrenzenden Küsten Art. 75 Seekarten und Verzeichnisse geographischer Koordinaten Art. 76 Definition des Festlandsockels Art. 77 Rechte des Küstenstaats am Festlandsockel Art. 78 Rechtsstatus der Gewässer und des Luftraums über dem Festlandsockel sowie Rechte und Freiheiten anderer Staaten Art. 79 Unterseeische Kabel und Rohrleitungen auf dem Festlandsockel Art. 80 Künstliche Inseln, Anlagen und Bauwerke auf dem Festlandsockel Art. 81 Bohrarbeiten auf dem Festlandsockel Art. 82 Zahlungen und Leistungen aus der Ausbeutung des Festlandsockels jenseits von 200 Seemeilen Art. 83 Abgrenzung des Festlandsockels zwischen Staaten mit gegenüberliegenden oder aneinander angrenzenden Küsten Art. 84 Seekarten und Verzeichnisse geographischer Koordinaten Art. 85 Anlage von Tunneln Art. 86 Anwendung dieses Teiles Art. 87 Freiheit der Hohen See Art. 88 Bestimmung der Hohen See für friedliche Zwecke Art. 89 Ungültigkeit von Souveränitätsansprüchen über die Hohe See Art. 90 Recht der Schifffahrt Art. 91 Staatszugehörigkeit der Schiffe Art. 92 Rechtsstellung der Schiffe Art. 93 Schiffe, welche die Flagge der Vereinten Nationen, ihrer Spezialorganisationen oder der Internationalen Atomenergie-Organisation führen Art. 94 Pflichten des Flaggenstaats Art. 95 Immunität von Kriegsschiffen auf Hoher See Art. 96 Immunität von Schiffen, die im Staatsdienst ausschliesslich für andere als Handelszwecke genutzt werden Art. 97 Strafgerichtsbarkeit in Bezug auf Zusammenstösse oder andere mit der Führung eines Schiffes zusammenhängende Ereignisse Art. 98 Pflicht zur Hilfeleistung Art. 99 Verbot der Beförderung von Sklaven Art. 100 Pflicht zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Seeräuberei Art. 101 Definition der Seeräuberei Art. 102 Seeräuberei durch ein Kriegsschiff, Staatsschiff oder staatliches Luftfahrzeug, dessen Besatzung gemeutert hat Art. 103 Definition eines Seeräuberschiffs oder -luftfahrzeugs Art. 104 Beibehaltung oder Verlust der Staatszugehörigkeit eines Seeräuberschiffs oder -luftfahrzeugs Art. 105 Aufbringen eines Seeräuberschiffs oder -luftfahrzeugs Art. 106 Haftung für Aufbringen ohne hinreichenden Grund Art. 107 Schiffe und Luftfahrzeuge, die zum Aufbringen wegen Seeräuberei berechtigt sind Art. 108 Unerlaubter Verkehr mit Suchtstoffen oder psychotropen Stoffen Art. 109 Nicht genehmigte Rundfunksendungen von Hoher See aus Art. 110 Recht zum Betreten Art. 111 Recht der Nacheile Art. 112 Recht zum Legen unterseeischer Kabel und Rohrleitungen Art. 113 Unterbrechung oder Beschädigung eines unterseeischen Kabels oder einer unterseeischen Rohrleitung Art. 114 Unterbrechung oder Beschädigung eines unterseeischen Kabels oder einer unterseeischen Rohrleitung durch Eigentümer eines anderen unterseeischen Kabels oder einer anderen unterseeischen Rohrleitung Art. 115 Entschädigung für Verluste, die durch die Vermeidung der Beschädigung eines unterseeischen Kabels oder einer unterseeischen Rohrleitung entstanden sind Art. 116 Recht zur Fischerei auf Hoher See Art. 117 Pflicht der Staaten, in Bezug auf ihre Angehörigen Massnahmen zur Erhaltung der lebenden Ressourcen der Hohen See zu ergreifen Art. 118 Zusammenarbeit der Staaten bei der Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden Ressourcen Art. 119 Erhaltung der lebenden Ressourcen der Hohen See Art. 120 Meeressäugetiere Art. 121 Ordnung der Inseln Art. 122 Definition Art. 123 Zusammenarbeit der Anliegerstaaten von umschlossenen oder halbumschlossenen Meeren Art. 124 Begriffsbestimmungen Art. 125 Recht auf Zugang zum und vom Meer und Transitfreiheit Art. 126 Ausschluss der Anwendung der Meistbegünstigungsklausel Art. 127 Zölle, Steuern und sonstige Abgaben Art. 128 Freizonen und andere Zollerleichterungen Art. 129 Zusammenarbeit beim Bau und bei der Verbesserung von Verkehrsmitteln Art. 130 Massnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung von Verzögerungen oder sonstigen Schwierigkeiten technischer Art im Transitverkehr Art. 131 Gleichbehandlung in Seehäfen Art. 132 Gewährung grösserer Transiterleichterungen Art. 133 Begriffsbestimmungen Art. 134 Geltungsbereich dieses Teiles Art. 135 Rechtsstatus der Gewässer und des Luftraums über dem Gebiet Art. 136 Gemeinsames Erbe der Menschheit Art. 137 Rechtsstatus des Gebiets und seiner Ressourcen Art. 138 Allgemeines Verhalten der Staaten in Bezug auf das Gebiet Art. 139 Verantwortlichkeit für die Einhaltung des Übereinkommens und Haftung für Schäden Art. 140 Nutzen für die Menschheit Art. 141 Nutzung des Gebiets für ausschliesslich friedliche Zwecke Art. 142 Rechte und berechtigte Interessen der Küstenstaaten Art. 143 Wissenschaftliche Meeresforschung Art. 144 Weitergabe von Technologie Art. 145 Schutz der Meeresumwelt Art. 146 Schutz des menschlichen Lebens Art. 147 Vereinbarkeit der Tätigkeiten im Gebiet mit anderen Tätigkeiten in der Meeresumwelt Art. 148 Teilnahme von Entwicklungsstaaten an Tätigkeiten im Gebiet Art. 149 Archäologische und historische Gegenstände Art. 150 Leitsätze für die Tätigkeiten im Gebiet Art. 151 Leitsätze für die Produktion Art. 152 Wahrnehmung der Befugnisse und Aufgaben der Behörde Art. 153 System der Erforschung und Ausbeutung Art. 154 Regelmässige Überprüfung Art. 155 Die Überprüfungskonferenz Art. 156 Errichtung der Behörde Art. 157 Charakter und wesentliche Grundsätze der Behörde Art. 158 Organe der Behörde Art. 159 Zusammensetzung, Verfahren und Abstimmung Art. 160 Befugnisse und Aufgaben Art. 161 Zusammensetzung, Verfahren und Abstimmung Art. 162 Befugnisse und Aufgaben Art. 163 Organe des Rates Art. 164 Die Kommission für wirtschaftliche Planung Art. 165 Die Rechts- und Fachkommission Art. 166 Das Sekretariat Art. 167 Das Personal der Behörde Art. 168 Internationaler Charakter des Sekretariats Art. 169 Konsultation und Zusammenarbeit mit internationalen und nichtstaatlichen Organisationen Art. 170 Das Unternehmen Art. 171 Finanzielle Mittel der Behörde Art. 172 Jahreshaushalt der Behörde Art. 173 Ausgaben der Behörde Art. 174 Befugnis der Behörde zur Kreditaufnahme Art. 175 Jährliche Rechnungsprüfung Art. 176 Rechtsstellung Art. 177 Vorrechte und Immunitäten Art. 178 Immunität von der Gerichtsbarkeit Art. 179 Immunität von Durchsuchung und jeder sonstigen Form des Zugriffs Art. 180 Befreiung von Beschränkungen, Vorschriften, Kontrollen und Moratorien Art. 181 Archive und amtlicher Nachrichtenverkehr der Behörde Art. 182 Vorrechte und Immunitäten bestimmter im Rahmen der Behörde tätiger Personen Art. 183 Befreiung von Steuern und Zöllen Art. 184 Suspendierung der Ausübung des Stimmrechts Art. 185 Suspendierung der Ausübung von Rechten und Vorrechten aus der Mitgliedschaft Art. 186 Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten des Internationalen Seegerichtshofs Art. 187 Zuständigkeit der Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten Art. 188 Verweisung von Streitigkeiten an eine Sonderkammer des Internationalen Seegerichtshofs, eine Ad-hoc-Kammer der Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten oder Unterwerfung unter ein bindendes Handelsschiedsverfahren Art. 189 Begrenzung der Zuständigkeit hinsichtlich der Beschlüsse der Behörde Art. 190 Teilnahme und Auftreten der befürwortenden Vertragsstaaten in Verfahren Art. 191 Gutachten Art. 192 Allgemeine Verpflichtung Art. 193 Souveränes Recht der Staaten auf Ausbeutung ihrer natürlichen Ressourcen Art. 194 Massnahmen zur Verhütung, Verringerung und Überwachung der Verschmutzung der Meeresumwelt Art. 195 Verpflichtung, keine Schäden oder Gefahren zu verlagern und keine Art der Verschmutzung in eine andere umzuwandeln Art. 196 Anwendung von Technologien oder Zuführung fremder oder neuer Arten Art. 197 Zusammenarbeit auf weltweiter oder regionaler Ebene Art. 198 Benachrichtigung über unmittelbar bevorstehende oder tatsächliche Schäden Art. 199 Notfallpläne gegen Verschmutzung Art. 200 Studien, Forschungsprogramme und Austausch von Informationen und Daten Art. 201 Wissenschaftliche Kriterien für die Ausarbeitung von Vorschriften Art. 202 Wissenschaftliche und technische Hilfe an Entwicklungsstaaten Art. 203 Vorrangige Behandlung der Entwicklungsstaaten Art. 204 Ständige Überwachung der Gefahren und der Auswirkungen der Verschmutzung Art. 205 Veröffentlichung von Berichten Art. 206 Beurteilung möglicher Auswirkungen von Tätigkeiten Art. 207 Verschmutzung vom Land aus Art. 208 Verschmutzung durch Tätigkeiten auf dem Meeresboden, die unter nationale Hoheitsbefugnisse fallen Art. 209 Verschmutzung durch Tätigkeiten im Gebiet Art. 210 Verschmutzung durch Einbringen Art. 211 Verschmutzung durch Schiffe Art. 212 Verschmutzung aus der Luft oder durch die Luft Art. 213 Durchsetzung in Bezug auf Verschmutzung vom Land aus Art. 214 Durchsetzung in Bezug auf Verschmutzung durch Tätigkeiten auf dem Meeresboden Art. 215 Durchsetzung in Bezug auf Verschmutzung durch Tätigkeiten im Gebiet Art. 216 Durchsetzung in Bezug auf Verschmutzung durch Einbringen Art. 217 Durchsetzung durch Flaggenstaaten Art. 218 Durchsetzung durch Hafenstaaten Art. 219 Massnahmen betreffend die Seetüchtigkeit von Schiffen zur Vermeidung von Verschmutzung Art. 220 Durchsetzung durch Küstenstaaten Art. 221 Massnahmen zur Vermeidung von Verschmutzung durch Seeunfälle Art. 222 Durchsetzung in Bezug auf Verschmutzung aus der Luft oder durch die Luft Art. 223 Massnahmen zur Erleichterung der Verfahren Art. 224 Ausübung von Durchsetzungsbefugnissen Art. 225 Pflicht zur Vermeidung nachteiliger Folgen bei der Ausübung von Durchsetzungsbefugnissen Art. 226 Untersuchung fremder Schiffe Art. 227 Nichtdiskriminierung in Bezug auf fremde Schiffe Art. 228 Aussetzung und Beschränkungen im Fall von Strafverfahren Art. 229 Einleitung zivilgerichtlicher Verfahren Art. 230 Geldstrafen und Wahrung der anerkannten Rechte des Angeklagten Art. 231 Benachrichtigung des Flaggenstaats und anderer betroffener Staaten Art. 232 Haftung der Staaten auf Grund von Durchsetzungsmassnahmen Art. 233 Schutzbestimmungen in Bezug auf Meerengen, die der internationalen Schifffahrt dienen Art. 234 Eisbedeckte Gebiete Art. 235 Verantwortlichkeit und Haftung Art. 236 Staatenimmunität Art. 237 Verpflichtungen auf Grund anderer Übereinkünfte über den Schutz und die Bewahrung der Meeresumwelt Art. 238 Recht auf wissenschaftliche Meeresforschung Art. 239 Förderung der wissenschaftlichen Meeresforschung Art. 240 Allgemeine Grundsätze für die Durchführung der wissenschaftlichen Meeresforschung Art. 241 Nichtanerkennung von Tätigkeiten der wissenschaftlichen Meeresforschung als Rechtsgrundlage für Ansprüche Art. 242 Förderung der internationalen Zusammenarbeit Art. 243 Schaffung günstiger Bedingungen Art. 244 Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen und Kenntnissen Art. 245 Wissenschaftliche Meeresforschung im Küstenmeer Art. 246 Wissenschaftliche Meeresforschung in der ausschliesslichen Wirtschaftszone und auf dem Festlandsockel Art. 247 Vorhaben der wissenschaftlichen Meeresforschung, die von internationalen Organisationen oder unter ihrer Schirmherrschaft durchgeführt werden Art. 248 Informationspflicht gegenüber dem Küstenstaat Art. 249 Pflicht zur Erfüllung bestimmter Auflagen Art. 250 Mitteilungen über Vorhaben der wissenschaftlichen Meeresforschung Art. 251 Allgemeine Kriterien und Richtlinien Art. 252 Stillschweigende Zustimmung Art. 253 Unterbrechung oder Einstellung von Tätigkeiten der wissenschaftlichen Meeresforschung Art. 254 Rechte benachbarter Binnenstaaten und geographisch benachteiligter Staaten Art. 255 Massnahmen zur Erleichterung der wissenschaftlichen Meeresforschung und zur Unterstützung von Forschungsschiffen Art. 256 Wissenschaftliche Meeresforschung im Gebiet Art. 257 Wissenschaftliche Meeresforschung in der Wassersäule jenseits der Grenzen der ausschliesslichen Wirtschaftszone Art. 258 Aufstellung und Nutzung Art. 259 Rechtsstatus Art. 260 Sicherheitszonen Art. 261 Nichtbehinderung auf Schifffahrtswegen Art. 262 Kennzeichnungen und Warnsignale Art. 263 Verantwortlichkeit und Haftung Art. 264 Beilegung von Streitigkeiten Art. 265 Einstweilige Massnahmen Art. 266 Förderung der Entwicklung und Weitergabe von Meerestechnologie Art. 267 Schutz berechtigter Interessen Art. 268 Grundlegende Ziele Art. 269 Massnahmen zur Erreichung der grundlegenden Ziele Art. 270 Formen der internationalen Zusammenarbeit Art. 271 Richtlinien, Kriterien und Normen Art. 272 Koordinierung internationaler Programme Art. 273 Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und der Behörde Art. 274 Ziele der Behörde Art. 275 Errichtung nationaler Zentren Art. 276 Errichtung regionaler Zentren Art. 277 Aufgaben der regionalen Zentren Art. 278 Zusammenarbeit zwischen internationalen Organisationen Art. 279 Verpflichtung zur Beilegung von Streitigkeiten durch friedliche Mittel Art. 280 Beilegung von Streitigkeiten durch die von den Parteien gewählten friedlichen Mittel Art. 281 Verfahren für den Fall, dass keine Beilegung durch die Parteien erzielt worden ist Art. 282 Verpflichtungen aus allgemeinen, regionalen oder zweiseitigen Übereinkünften Art. 283 Verpflichtung zum Meinungsaustausch Art. 284 Vergleich Art. 285 Anwendung dieses Abschnitts auf nach Teil XI unterbreitete Streitigkeiten Art. 286 Anwendung der Verfahren nach diesem Abschnitt Art. 287 Wahl des Verfahrens Art. 288 Zuständigkeit Art. 289 Sachverständige Art. 290 Vorläufige Massnahmen Art. 291 Zugang Art. 292 Sofortige Freigabe von Schiffen und Besatzungen Art. 293 Anwendbares Recht Art. 294 Vorverfahren Art. 295 Erschöpfung der innerstaatlichen Rechtsmittel Art. 296 Endgültigkeit und Verbindlichkeit der Entscheidungen Art. 297 Grenzen der Anwendbarkeit des Abschnitts 2 Art. 298 Fakultative Ausnahmen der Anwendbarkeit des Abschnitts 2 Art. 299 Recht der Parteien auf Vereinbarung eines Verfahrens Art. 300 Treu und Glauben und Rechtsmissbrauch Art. 301 Friedliche Nutzung der Meere Art. 302 Preisgabe von Informationen Art. 303 Im Meer gefundene archäologische und historische Gegenstände Art. 304 Verantwortlichkeit und Haftung für Schäden Art. 305 Unterzeichnung Art. 306 Ratifikation und förmliche Bestätigung Art. 307 Beitritt Art. 308 Inkrafttreten Art. 309 Vorbehalte und Ausnahmen Art. 310 Erklärungen Art. 311 Verhältnis zu anderen Übereinkommen und internationalen Übereinkünften Art. 312 Änderung Art. 313 Änderung durch vereinfachtes Verfahren Art. 314 Änderungen der Bestimmungen dieses Übereinkommens, die sich ausschliesslich auf Tätigkeiten im Gebiet beziehen Art. 315 Änderungen: Unterzeichnung, Ratifikation, Beitritt und verbindliche Wortlaute Art. 316 Inkrafttreten von Änderungen Art. 317 Kündigung Art. 318 Status der Anlagen Art. 319 Depositar Art. 320 Verbindliche Wortlaute Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Art. 9 Art. 1 Eigentumsrechte an Mineralien Art. 2 Prospektion Art. 3 Erforschung und Ausbeutung Art. 4 Vom Antragsteller zu erfüllende Voraussetzungen Art. 5 Weitergabe von Technologie Art. 6 Bestätigung der Arbeitspläne Art. 7 Auswahl zwischen Antragstellern auf Erteilung von Produktionsgenehmigungen Art. 8 Reservierung von Feldern Art. 9 Tätigkeiten in reservierten Feldern Art. 10 Bevorzugung und Vorrang von Antragstellern Art. 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen Art. 12 Vom Unternehmen durchgeführte Tätigkeiten Art. 13 Finanzielle Bestimmungen der Verträge Art. 14 Weitergabe von Daten Art. 15 Ausbildungsprogramme Art. 16 Ausschliessliches Recht zur Erforschung und Ausbeutung Art. 17 Regeln, Vorschriften und Verfahren der Behörde Art. 18 Strafen Art. 19 Vertragsänderung Art. 20 Übertragung von Rechten und Pflichten Art. 21 Anwendbares Recht Art. 22 Verantwortlichkeit Art. 1 Ziele Art. 2 Beziehungen zur Behörde Art. 3 Haftungsbeschränkung Art. 4 Aufbau Art. 5 Verwaltungsrat Art. 6 Befugnisse und Aufgaben des Verwaltungsrats Art. 7 Generaldirektor und sonstiges Personal des Unternehmens Art. 8 Sitz Art. 9 Berichte und Finanzabschlüsse Art. 10 Zuweisung der Nettoeinnahmen Art. 11 Finanzen Art. 12 Arbeiten Art. 13 Rechtsstellung, Vorrechte und Immunitäten Art. 1 Einleitung des Verfahrens Art. 2 Liste der Schlichter Art. 3 Bildung der Vergleichskommission Art. 4 Verfahren Art. 5 Gütliche Beilegung Art. 6 Aufgaben der Kommission Art. 7 Bericht Art. 8 Beendigung Art. 9 Vergütungen und Kosten Art. 10 Recht der Parteien auf Modifikation des Verfahrens Art. 11 Einleitung des Verfahrens Art. 12 Nichtbeantwortung oder Weigerung, sich dem Vergleichsverfahren zu unterwerfen Art. 13 Zuständigkeit Art. 14 Anwendung des Abschnitts 1 Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Art. 2 Zusammensetzung Art. 3 Mitglieder Art. 4 Benennungen und Wahlen Art. 5 Amtszeit Art. 6 Frei gewordene Sitze Art. 7 Unvereinbare Tätigkeiten Art. 8 Voraussetzungen für die Teilnahme der Mitglieder an einer bestimmten Sache Art. 9 Folge des Wegfalls der erforderlichen Voraussetzungen Art. 10 Vorrechte und Immunitäten Art. 11 Feierliche Erklärung der Mitglieder Art. 12 Präsident, Vizepräsident und Kanzler Art. 13 Beschlussfähigkeit Art. 14 Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten Art. 15 Sonderkammern Art. 16 Regeln des Gerichtshofs Art. 17 Staatsangehörigkeit der Mitglieder Art. 18 Vergütung der Mitglieder Art. 19 Kosten des Gerichtshofs Art. 20 Zugang zum Gerichtshof Art. 21 Zuständigkeit Art. 22 Unterbreitung von Streitigkeiten auf Grund sonstiger Übereinkünfte Art. 23 Anwendbares Recht Art. 24 Einleitung des Verfahrens Art. 25 Vorläufige Massnahmen Art. 26 Verhandlungen Art. 27 Prozessführung Art. 28 Nichterscheinen Art. 29 Mehrheit für die Entscheidung Art. 30 Urteil Art. 31 Antrag auf Intervention Art. 32 Recht auf Intervention in Fällen der Auslegung oder Anwendung Art. 33 Endgültigkeit und Verbindlichkeit der Entscheidungen Art. 34 Kosten Art. 35 Zusammensetzung Art. 36 Ad-hoc-Kammern Art. 37 Zugang zur Kammer Art. 38 Anwendbares Recht Art. 39 Vollstreckung der Entscheidungen der Kammer Art. 40 Anwendbarkeit anderer Abschnitte dieser Anlage Art. 41 Änderungen Art. 1 Einleitung des Verfahrens Art. 2 Liste der Schiedsrichter Art. 3 Bildung des Schiedsgerichts Art. 4 Aufgaben des Schiedsgerichts Art. 5 Verfahren Art. 6 Pflichten der Streitparteien Art. 7 Kosten Art. 8 Erforderliche Mehrheit für die Entscheidungen Art. 9 Nichterscheinen Art. 10 Schiedsspruch Art. 11 Endgültigkeit des Schiedsspruchs Art. 12 Auslegung oder Durchführung des Schiedsspruchs Art. 13 Anwendung auf andere Rechtsträger als Vertragsstaaten Art. 1 Einleitung des Verfahrens Art. 2 Sachverständigenlisten Art. 3 Bildung des besonderen Schiedsgerichts Art. 4 Allgemeine Bestimmungen Art. 5 Feststellung des Sachverhalts Art. 1 Bestimmung des Begriffs «internationale Organisation» Art. 2 Unterzeichnung Art. 3 Förmliche Bestätigung und Beitritt Art. 4 Umfang der Teilnahme sowie Rechte und Pflichten Art. 5 Erklärungen, Notifikationen und Mitteilungen Art. 6 Verantwortlichkeit und Haftung Art. 7 Beilegung von Streitigkeiten Art. 8 Anwendbarkeit des Teiles XVII
What to do with it Reword it Repeal it Add a new article after it
As published
Art. 172 Jahreshaushalt der Behörde
Der Generalsekretär arbeitet den Entwurf des jährlichen Haushalts der Behörde aus und unterbreitet ihn dem Rat. Der Rat prüft den Entwurf und legt ihn mit seinen Empfehlungen der Versammlung vor. Die Versammlung prüft und genehmigt den Entwurf des jährlichen Haushalts in Übereinstimmung mit Artikel 160 Absatz 2 Buchstabe h.
Your wording
Your change, as a redline
Art. 172 Jahreshaushalt der Behörde
Der Generalsekretär arbeitet den Entwurf des jährlichen Haushalts der Behörde aus und unterbreitet ihn dem Rat. Der Rat prüft den Entwurf und legt ihn mit seinen Empfehlungen der Versammlung vor. Die Versammlung prüft und genehmigt den Entwurf des jährlichen Haushalts in Übereinstimmung mit Artikel 160 Absatz 2 Buchstabe h.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.