Propose a change

Direktionsverordnung über die Fischerei

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 19a

Gastpatente 1 Das Gastpatent berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber eines Jahrespatents, mit einem Gast zu fischen, der unter Vorbehalt von Absatz 2 nur die im Rahmen des Jahrespatents erlaubten Geräte benutzen darf. 2 In Abweichung von Artikel 24 Absatz 1 darf der Gast in den in Artikel 2 Absatz 2 FiV bezeichneten Gewässern eine eigene Angelrute benutzen. 3 Der Gast untersteht der Kontrolle und der Verantwortung der Jahrespatentinhaberin oder des Jahrespatentinhabers. 4 Bei der Bootsfischerei muss der Gast vom selben Wasserfahrzeug aus angeln wie die Jahrespatentinhaberin oder der Jahrespatentinhaber. 5 Der Fangertrag der Jahrespatentinhaberin oder des Jahrespatentinhabers und des Gastes müssen in die gleiche Fischfangstatistik eingetragen werden und dürfen zusammen die festgelegten Höchstmengen nicht überschreiten. Art. 19b * Mitfischen von Kindern 1 Maximal zwei Kinder dürfen bis zu ihrem vollendeten 12. Altersjahr unter Aufsicht und Verantwortung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Jahrespatents mit je einer Rute ohne besonderes Gastpatent mitfischen. 2 Im Übrigen gelten dieselben Bedingungen wie für Gäste gemäss Artikel 19a. 9 923.111.1

Your change, as a redline

Art. 19a

Gastpatente 1 Das Gastpatent berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber eines Jahrespatents, mit einem Gast zu fischen, der unter Vorbehalt von Absatz 2 nur die im Rahmen des Jahrespatents erlaubten Geräte benutzen darf. 2 In Abweichung von Artikel 24 Absatz 1 darf der Gast in den in Artikel 2 Absatz 2 FiV bezeichneten Gewässern eine eigene Angelrute benutzen. 3 Der Gast untersteht der Kontrolle und der Verantwortung der Jahrespatentinhaberin oder des Jahrespatentinhabers. 4 Bei der Bootsfischerei muss der Gast vom selben Wasserfahrzeug aus angeln wie die Jahrespatentinhaberin oder der Jahrespatentinhaber. 5 Der Fangertrag der Jahrespatentinhaberin oder des Jahrespatentinhabers und des Gastes müssen in die gleiche Fischfangstatistik eingetragen werden und dürfen zusammen die festgelegten Höchstmengen nicht überschreiten. Art. 19b * Mitfischen von Kindern 1 Maximal zwei Kinder dürfen bis zu ihrem vollendeten 12. Altersjahr unter Aufsicht und Verantwortung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Jahrespatents mit je einer Rute ohne besonderes Gastpatent mitfischen. 2 Im Übrigen gelten dieselben Bedingungen wie für Gäste gemäss Artikel 19a. 9 923.111.1

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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