Direktionsverordnung über die Fischerei
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 32
Zurückversetzen, Betäuben und Töten von Fischen 1 Mit Netzen, Garnen oder Reusen gefangene tote oder nicht mehr lebensfähige Fische und Krebse dürfen nicht ins Gewässer zurückversetzt werden. 2 Angelandete Fische dürfen nicht zurückversetzt werden und sind unter Vorbehalt von Absatz 3 sofort fachgerecht zu betäuben und zu töten (Art. 177, 178, 179b und 179d der Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 [TSchV]3)). 3 Auf das sofortige Betäuben und Töten kann verzichtet werden, wenn Gründe nach Artikel 5b Absatz 1 Buchstaben a und b der eidgenössischen Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF)4) vorliegen. 3) SR 455.1 4) SR 923.01 13 923.111.1
Art. 32
Zurückversetzen, Betäuben und Töten von Fischen 1 Mit Netzen, Garnen oder Reusen gefangene tote oder nicht mehr lebensfähige Fische und Krebse dürfen nicht ins Gewässer zurückversetzt werden. 2 Angelandete Fische dürfen nicht zurückversetzt werden und sind unter Vorbehalt von Absatz 3 sofort fachgerecht zu betäuben und zu töten (Art. 177, 178, 179b und 179d der Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 [TSchV]3)). 3 Auf das sofortige Betäuben und Töten kann verzichtet werden, wenn Gründe nach Artikel 5b Absatz 1 Buchstaben a und b der eidgenössischen Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF)4) vorliegen. 3) SR 455.1 4) SR 923.01 13 923.111.1
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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