Propose a change

Verordnung über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 1

(1) Die Versorgung der Opfer des Krieges, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, wird durchgeführt für Personen a) in Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden vom Versorgungsamt Schleswig, b) in Belgien und in den Niederlanden vom Versorgungsamt Aachen, c) in Luxemburg vom Versorgungsamt Trier, d) in Andorra, Frankreich und Monaco vom Versorgungsamt Saarland, e) in Portugal und Spanien vom Versorgungsamt Karlsruhe, f) in Liechtenstein und in der Schweiz vom Versorgungsamt Freiburg - Außenstelle Radolfzell -, g) in Griechenland, Italien, Österreich, San Marino und im Vatikan vom Versorgungsamt München I, h) in Albanien, Jugoslawien und der Tschechoslowakei vom Versorgungsamt Fulda, i) in Rumänien vom Versorgungsamt Gelsenkirchen, k) in Ungarn vom Versorgungsamt Münster, l) in dem Teil Polens, der nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 zum Staatsgebiet des Deutschen Reiches gehört hat, wenn es sich um Beschädigte handelt, vom Versorgungsamt Münster, wenn es sich um Witwen, Witwer oder Waisen handelt, vom Versorgungsamt Gelsenkirchen, wenn es sich um Eltern handelt, vom Versorgungsamt Hamburg, m) in Kanada, den USA, Lateinamerika und der Karibik vom Versorgungsamt Bremen, n) in Großbritannien, Irland, Malta, der Türkei und dem übrigen außereuropäischen Ausland vom Versorgungsamt Hamburg, o) im übrigen europäischen Ausland vom Versorgungsamt Ravensburg. (2) Für die Durchführung des Vertrages vom 29. Mai 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Kriegsopferversorgung (Gesetz vom 31. März 1965 - BGBl. 1965 II S. 273) ist das Versorgungsamt Karlsruhe auch dann zuständig, wenn der Antragsteller oder Versorgungsberechtigte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Spanien hat.

Your change, as a redline

§ 1

(1) Die Versorgung der Opfer des Krieges, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, wird durchgeführt für Personen a) in Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden vom Versorgungsamt Schleswig, b) in Belgien und in den Niederlanden vom Versorgungsamt Aachen, c) in Luxemburg vom Versorgungsamt Trier, d) in Andorra, Frankreich und Monaco vom Versorgungsamt Saarland, e) in Portugal und Spanien vom Versorgungsamt Karlsruhe, f) in Liechtenstein und in der Schweiz vom Versorgungsamt Freiburg - Außenstelle Radolfzell -, g) in Griechenland, Italien, Österreich, San Marino und im Vatikan vom Versorgungsamt München I, h) in Albanien, Jugoslawien und der Tschechoslowakei vom Versorgungsamt Fulda, i) in Rumänien vom Versorgungsamt Gelsenkirchen, k) in Ungarn vom Versorgungsamt Münster, l) in dem Teil Polens, der nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 zum Staatsgebiet des Deutschen Reiches gehört hat, wenn es sich um Beschädigte handelt, vom Versorgungsamt Münster, wenn es sich um Witwen, Witwer oder Waisen handelt, vom Versorgungsamt Gelsenkirchen, wenn es sich um Eltern handelt, vom Versorgungsamt Hamburg, m) in Kanada, den USA, Lateinamerika und der Karibik vom Versorgungsamt Bremen, n) in Großbritannien, Irland, Malta, der Türkei und dem übrigen außereuropäischen Ausland vom Versorgungsamt Hamburg, o) im übrigen europäischen Ausland vom Versorgungsamt Ravensburg. (2) Für die Durchführung des Vertrages vom 29. Mai 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Kriegsopferversorgung (Gesetz vom 31. März 1965 - BGBl. 1965 II S. 273) ist das Versorgungsamt Karlsruhe auch dann zuständig, wenn der Antragsteller oder Versorgungsberechtigte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Spanien hat.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds