Abkommen über die Landwirtschaft zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Kolumbien
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3 Zollkonzessionen
1. Kolumbien gewährt Zollkonzessionen auf landwirtschaftliche Erzeugnisse schweizerischen Ursprungs nach Anhang I dieses Abkommens. Die Schweiz gewährt Zollkonzessionen auf landwirtschaftliche Erzeugnisse kolumbianischen Ursprungs nach Anhang II dieses Abkommens. 2. Unbeschadet von Absatz 1 kann eine Vertragspartei zur Erfüllung eines Leistungserfordernisses eine Entbindung von Zöllen auf Sojabohnen und Getreide festsetzen. 3. Für Erzeugnisse nach Artikel 2 Buchstabe (a) kolumbianischen Ursprungs, die nicht von Anhang II dieses Abkommens erfasst werden, gewährt die Schweiz eine Behandlung, die nicht weniger günstig ist als für Entwicklungsländer unter dem Schweizerischen Allgemeinen Präferenzsystem (nachfolgend als «das Schweizer APS» bezeichnet), solange Kolumbien Berechtigter dieses Systems ist. Diese Behandlung wird nach Ablauf der Umsetzungsdauer der Doha-Runde der WTO überprüft, spätestens aber 8 Jahre nach Inkrafttreten dieses Abkommens.
Art. 3 Zollkonzessionen
1. Kolumbien gewährt Zollkonzessionen auf landwirtschaftliche Erzeugnisse schweizerischen Ursprungs nach Anhang I dieses Abkommens. Die Schweiz gewährt Zollkonzessionen auf landwirtschaftliche Erzeugnisse kolumbianischen Ursprungs nach Anhang II dieses Abkommens. 2. Unbeschadet von Absatz 1 kann eine Vertragspartei zur Erfüllung eines Leistungserfordernisses eine Entbindung von Zöllen auf Sojabohnen und Getreide festsetzen. 3. Für Erzeugnisse nach Artikel 2 Buchstabe (a) kolumbianischen Ursprungs, die nicht von Anhang II dieses Abkommens erfasst werden, gewährt die Schweiz eine Behandlung, die nicht weniger günstig ist als für Entwicklungsländer unter dem Schweizerischen Allgemeinen Präferenzsystem (nachfolgend als «das Schweizer APS» bezeichnet), solange Kolumbien Berechtigter dieses Systems ist. Diese Behandlung wird nach Ablauf der Umsetzungsdauer der Doha-Runde der WTO überprüft, spätestens aber 8 Jahre nach Inkrafttreten dieses Abkommens.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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