Propose a change

Ausführungsbestimmungen über die Heilmittel und die Betäubungsmittel

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 12

Verschreibung 1 Rezepte sind gültig, wenn sie nach den Vorschriften der Pharmakopöe ausgestellt werden und folgende Angaben enthalten: a. den Namen und Vornamen der ausstellenden Person sowie deren Praxis oder Betriebsadresse in Druckschrift; b. die eigenhändige Unterschrift oder die qualifizierte elektronische Signatur im Sinne von Art. 14 Abs. 2bis des Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht16)); c. den Namen und Vornamen sowie das Geburtsdatum des Patienten bzw. der Patientin; d. das Datum der Ausstellung; e. die Art und Menge des abzugebenden Heilmittels sowie die Dosierung. 2 Rezepte für Arzneimittel sind, wenn nichts anderes verordnet wurde oder sich aus den Umständen ergibt, längstens sechs Monate, Dauerrezepte ein Jahr gültig. 16) SR 220 3 Rezepte für Betäubungsmittel werden nach den Vorschriften der Pharmakopöe und der Verordnung über die Betäubungsmittelkontrolle17) ausgestellt. Sie sind nur gültig, sofern sie auf den vom Kantonsapotheker bzw. von der Kantonsapothekerin abgegebenen Rezeptformularen ausgestellt werden. 4 Rezepte für Tierarzneimittel werden nach den Vorschriften der Verordnung über die Tierarzneimittel18) ausgestellt.

Your change, as a redline

Art. 12

Verschreibung 1 Rezepte sind gültig, wenn sie nach den Vorschriften der Pharmakopöe ausgestellt werden und folgende Angaben enthalten: a. den Namen und Vornamen der ausstellenden Person sowie deren Praxis oder Betriebsadresse in Druckschrift; b. die eigenhändige Unterschrift oder die qualifizierte elektronische Signatur im Sinne von Art. 14 Abs. 2bis des Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht16)); c. den Namen und Vornamen sowie das Geburtsdatum des Patienten bzw. der Patientin; d. das Datum der Ausstellung; e. die Art und Menge des abzugebenden Heilmittels sowie die Dosierung. 2 Rezepte für Arzneimittel sind, wenn nichts anderes verordnet wurde oder sich aus den Umständen ergibt, längstens sechs Monate, Dauerrezepte ein Jahr gültig. 16) SR 220 3 Rezepte für Betäubungsmittel werden nach den Vorschriften der Pharmakopöe und der Verordnung über die Betäubungsmittelkontrolle17) ausgestellt. Sie sind nur gültig, sofern sie auf den vom Kantonsapotheker bzw. von der Kantonsapothekerin abgegebenen Rezeptformularen ausgestellt werden. 4 Rezepte für Tierarzneimittel werden nach den Vorschriften der Verordnung über die Tierarzneimittel18) ausgestellt.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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