Ausführungsbestimmungen über die Heilmittel und die Betäubungsmittel
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Change 1
Art. 2
Zuständigkeiten 1 Der Kantonsapotheker bzw. die Kantonsapothekerin ist für den Vollzug des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Betäubungsmittel5), des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe6) und der Verordnung über die Tierarzneimittel7) zuständig, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt wird. 1) GDB 810.1 2) SR 812.21 3) SR 812.121 4) SR 812.212.27 5) SR 812.21 6) SR 812.121 7) SR 812.212.27 OGS 2022, 12 2 Das Sicherheits- und Sozialdepartement : a. erteilt Bewilligungen an Ärzte und Ärztinnen für die Verschreibung, Abgabe und Verabreichung von Betäubungsmitteln zur Behandlung betäubungsmittelabhängiger Personen; b. führt ein Verzeichnis über erteilte Bewilligungen; c. erteilt anderen Ärzten und Ärztinnen über Bewilligungen Auskunft, sofern medizinische Gründe dies erfordern; d. übt zusammen mit dem Bund die Kontrolle über Einrichtungen aus, die heroingestützte Behandlungen durchführen. 3 Der Kantonstierarzt bzw. die Kantonstierärztin ist in den Bereichen des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte8) und des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe9) bei den tierärztlichen Privatapotheken und den übrigen Einrichtungen gemäss Art. 30 Abs. 1 der Verordnung über die Tierarzneimittel10) für den Vollzug, insbesondere für die Erteilung von Detailhandelsbewilligungen und die Durchführung von Inspektionen, zuständig.
Art. 2
Zuständigkeiten 1 Der Kantonsapotheker bzw. die Kantonsapothekerin ist für den Vollzug des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Betäubungsmittel5), des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe6) und der Verordnung über die Tierarzneimittel7) zuständig, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt wird. 1) GDB 810.1 2) SR 812.21 3) SR 812.121 4) SR 812.212.27 5) SR 812.21 6) SR 812.121 7) SR 812.212.27 OGS 2022, 12 2 Das Sicherheits- und Sozialdepartement : a. erteilt Bewilligungen an Ärzte und Ärztinnen für die Verschreibung, Abgabe und Verabreichung von Betäubungsmitteln zur Behandlung betäubungsmittelabhängiger Personen; b. führt ein Verzeichnis über erteilte Bewilligungen; c. erteilt anderen Ärzten und Ärztinnen über Bewilligungen Auskunft, sofern medizinische Gründe dies erfordern; d. übt zusammen mit dem Bund die Kontrolle über Einrichtungen aus, die heroingestützte Behandlungen durchführen. 3 Der Kantonstierarzt bzw. die Kantonstierärztin ist in den Bereichen des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte8) und des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe9) bei den tierärztlichen Privatapotheken und den übrigen Einrichtungen gemäss Art. 30 Abs. 1 der Verordnung über die Tierarzneimittel10) für den Vollzug, insbesondere für die Erteilung von Detailhandelsbewilligungen und die Durchführung von Inspektionen, zuständig.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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