Verordnung zum Reglement über die Organisation der Stadtverwaltung Luzern (Organisationsverordnung)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 37a
42 Klassifizierung 1 Alles Schriftgut unterliegt der Geheimhaltungspflicht gemäss Personalreglement. Schriftgut, dessen Geheimhaltung durch besondere Vorschriften geregelt ist oder dessen unrechtmässiges oder frühzeitiges Bekanntwerden zu einem schwerwiegenden Schaden für natürliche oder juristische Personen, die Öffentlichkeit, die Behörden oder die Verwaltung führen kann, wird als «Vertraulich» klassifiziert und gekennzeichnet. Dabei sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten: a. Schriftgut mit besonders schützenswerten Personendaten gemäss kantonalem Datenschutzgesetz ist als «Vertraulich» zu klassifizieren; b. Der Zugang zu klassifiziertem Schriftgut ist gezielt auf einen bekannten, zur Kenntnisnahme berechtigten und sachlich notwenigen Personenkreis zu beschränken; c. Zur Bekanntgabe von klassifiziertem Schriftgut an Personen ausserhalb des in lit. b bezeichneten Personenkreises muss der gesetzliche Rechtfertigungsgrund dafür bekannt sein; d. Die Klassifizierung kann befristet oder unbefristet erfolgen. Die Klassifizierung und die Entklassifizierung von Schriftgut müssen nachweisbar bleiben. 2 Nicht klassifiziertes Schriftgut kann allen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung zugänglich gemacht werden, denen diese Informationen für die Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben erforderlich sein können. 3 Die Dienstabteilungen beurteilen den Schutzbedarf für das von ihnen verwaltete Schriftgut, klassifizieren dieses entsprechend und dokumentieren die Schutzmassnahmen und Risiken. 4 Die Stadtkanzlei legt Standards bezüglich der Klassifizierung fest und übt das Weisungsrecht aus. Sie kontrolliert deren Einhaltung und schult das Personal in ihrer praktischen Anwendung. 42 Eingefügt durch Änderung vom 7. Juli 2021, in Kraft seit 1. August 2021.
Art. 37a
42 Klassifizierung 1 Alles Schriftgut unterliegt der Geheimhaltungspflicht gemäss Personalreglement. Schriftgut, dessen Geheimhaltung durch besondere Vorschriften geregelt ist oder dessen unrechtmässiges oder frühzeitiges Bekanntwerden zu einem schwerwiegenden Schaden für natürliche oder juristische Personen, die Öffentlichkeit, die Behörden oder die Verwaltung führen kann, wird als «Vertraulich» klassifiziert und gekennzeichnet. Dabei sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten: a. Schriftgut mit besonders schützenswerten Personendaten gemäss kantonalem Datenschutzgesetz ist als «Vertraulich» zu klassifizieren; b. Der Zugang zu klassifiziertem Schriftgut ist gezielt auf einen bekannten, zur Kenntnisnahme berechtigten und sachlich notwenigen Personenkreis zu beschränken; c. Zur Bekanntgabe von klassifiziertem Schriftgut an Personen ausserhalb des in lit. b bezeichneten Personenkreises muss der gesetzliche Rechtfertigungsgrund dafür bekannt sein; d. Die Klassifizierung kann befristet oder unbefristet erfolgen. Die Klassifizierung und die Entklassifizierung von Schriftgut müssen nachweisbar bleiben. 2 Nicht klassifiziertes Schriftgut kann allen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung zugänglich gemacht werden, denen diese Informationen für die Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben erforderlich sein können. 3 Die Dienstabteilungen beurteilen den Schutzbedarf für das von ihnen verwaltete Schriftgut, klassifizieren dieses entsprechend und dokumentieren die Schutzmassnahmen und Risiken. 4 Die Stadtkanzlei legt Standards bezüglich der Klassifizierung fest und übt das Weisungsrecht aus. Sie kontrolliert deren Einhaltung und schult das Personal in ihrer praktischen Anwendung. 42 Eingefügt durch Änderung vom 7. Juli 2021, in Kraft seit 1. August 2021.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.