Verordnung zum Reglement über die Organisation der Stadtverwaltung Luzern (Organisationsverordnung)
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Art. 40 Seite 22/46
44 Übertragung von Zuständigkeiten Die nachstehenden Verwaltungsaufgaben und die dazu notwendigen Kompetenzen werden an folgende Organe der städtischen Verwaltung übertragen: a. Planungs- und Bauwesen – Führen Einspracheverhandlungen gemäss §§ 62 Abs. 1, 69 und 77 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) 45 Stadträtin/Stadtrat, Leiterin/Leiter Stadtplanung, Projektleiterinnen/ Projektleiter Stadtplanung und Städtebau, Stadtarchitektin/ Stadtarchitekt, Stabschefin/ Stabschef Baudirektion, Juristin/Jurist Baudirektion – Entgegennahme von Einsprachen gemäss §§ 61 Abs. 5, 84 Abs. 3, 97 und 194 Abs. 1 PBG – Entscheid über Baugesuche und die öffentlich-rechtlichen Einsprachen im vereinfachten und ordentlichen Baubewilligungsverfahren – Einreichung von Baugesuchen durch die Stadt als Bauherrin Baudirektion – Umsetzung und Vollzug des Reglements über die Kurzzeitvermietung – Einreichen von Strafanzeigen gemäss Übertretungsstrafgesetz bei Verstössen gegen das Reglement über die Kurzzeitvermietung Baudirektion 44 Fassung gemäss Änderung vom 12. März 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026. 45 SRL Nr. 735 Seite 23/46 – Verfahren gemäss § 105e PBG betreffend die Mehrwertabgabe und die Koordination der Verwendung der Erträge gemäss § 105d PBG Baudirektion – Erhebung von Gebühren nach dem Reglement über die Erhebung von Gebühren für planungs- und baurechtliche Aufgaben (Baugebührenreglement) vom 12. September 1991 46 – Genehmigung des Nachweises des Wärmeschutzes für Bauten Sachlich zuständige Dienstabteilung – Handlungen im Sinne von §§ 188 Abs. 1, 192, 193, 202 Abs. 3 und 203 PBG 47 Sachlich zuständige Dienstabteilung b. Steuern – Abgabe der Stellungnahmen zuhanden des kantonalen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements bei Gesuchen um Steuererleichterungen Finanzdirektion – Veranlagung und Bezug Grundstückgewinnsteuer und Handänderungssteuer – Aufgaben der Veranlagungsbehörde und der Bezugsbehörde nach Steuergesetz 48 Steueramt – Veranlagung und Bezug Erbschaftssteuer Teilungsamt 46 sRSL 7.2.4.1.1 47 SRL Nr. 735 48 SRL Nr. 620 Seite 24/46 c. Teilungswesen – Aufgaben gemäss § 9 Abs. 2 lit. a–o des Einführungsgesetzes zum schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 20. November 2000 49, inklusive damit verbundener Gebührenerhebung und Entscheide betreffend Zahlungspflicht für Gebühren nach Gebührengesetz Teilungsamt d. Adoption – Abklärung des Sachverhalts betreffend Adoptionen auf Anfrage der zuständigen kantonalen Instanz Dienstabteilung Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde e. Pflegekinderwesen – Erteilung und Widerruf der Bewilligungen für Pflegekinder in Familienpflege (Art. 4 und 11 der Verordnung des Bundesrates vom 19. Oktober 1977 über die Aufnahme von Pflegekindern, PAVO) 50 – Entgegennahme der Meldungen über die Aufnahme von Pflegekindern in Tagespflege (Art. 12 PAVO) – Aufsicht über die Familien- und Tagespflege (Art. 10 und 12 Abs. 2 PAVO) Dienstabteilung Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde 49 SRL Nr. 200 50 SR 211.222.338 Seite 25/46 f. Sozialwesen und Sozialhilfe – Entscheide betreffend die Sozialhilfe gemäss Sozialhilfegesetz 51 (Gutheissung/Ablehnung von Gesuchen, Kürzung, Sistierung, Rückerstattung, Nichteintreten usw.) Soziale Dienste – Abschreibungsentscheide wirtschaftliche Sozialhilfe/ Alimentenhilfe sowie (Teil-)Verzicht auf Rückerstattung von Sozialhilfe und bevorschussten Alimenten – Einreichung entsprechender Gesuche an das zuständige Gericht: – Anweisung an die Schuldner und Sicherstellung gemäss Art. 132 ZGB 52 (nacheheliche Unterhaltspflicht) – Anweisung an die Schuldner gemäss Art. 177 ZGB (Unterhaltspflicht gegenüber der Familie) – Anweisung an die Schuldner gemäss Art. 291 ZGB bzw. Sicherstellung gemäss Art. 292 ZGB (Unterhaltspflicht der Eltern im Kindsrecht) – Schlichtungsgesuche und Klagen vor Zivilgericht (insbesondere Unterhalts- und Unterstützungsklagen) 51 SRL Nr. 892 52 SR 210 Seite 26/46 – Strafanzeigen (wegen Betrugs gemäss Art. 146 StGB 53, wegen unrechtmässigem Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe gemäss Art. 148a StGB und wegen Urkundenfälschung gemäss Art. 251 StGB) – Erheben von verwaltungsrechtlichen Klagen und Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten betreffend streitige Ansprüche auf Kostenersatz (§ 35 SHG 54; § 57 EGZGB; § 16 Abs. 3 SHV 55 i. V. m. § 162 ff. VRG 56) sowie die Verfahrensführung – Strafantrag wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten (Art. 217 StGB) g. Gerichtliche Verbote / Strassenrecht / Taxiwesen / Strassenprostitution – Anträge für gerichtliche Verbote nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO) 57 für städtische Grundstücke im Finanz- und im Verwaltungsvermögen Alle Bereiche der Dienstabteilung Immobilien 53 SR 311.0 54 SRL Nr. 892 55 SRL Nr. 892a 56 SRL Nr. 40 57 SR 272 Seite 27/46 – Anordnung von Signalen und Markierungen gemäss Art. 107 Abs. 3 der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV) 58 und Entscheide über dagegen gerichtete Einsprachen gemäss Art. 106 lit. b SSV Tiefbauamt – Anordnung von Signalen und Markierungen gemäss Art. 107 Abs. 1 und 2 SSV auf Gemeindestrassen 2. und 3. Klasse sowie öffentlichen Privat- und Güterstrassen Tiefbauamt – Aufgaben der Strassenverwaltungsbehörde gemäss Strassengesetz (StrG) ohne Bewilligung des gesteigerten Gemeingebrauchs, Strassenverordnung, Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz und Umweltschutzverordnung, sofern die Aufgabe nicht im Zusammenhang mit einem Baugesuch steht Tiefbauamt – Führung von Einspracheverhandlungen gemäss §§ 65 Abs. 5 und 71a Abs. 3 StrG Tiefbauamt – Strassenunterhalt gemäss § 80 Abs. 1 lit. a und lit. b StrG Tiefbauamt – Erteilung einer Unterabstandsbewilligung gemäss § 88 Abs. 2 StrG, sofern die Bewilligung nicht im Zusammenhang mit einem Baugesuch steht Tiefbauamt 58 SR 741.21 Seite 28/46 – Genehmigung von Statuten von Privatstrassengenossenschaften gemäss § 23 EGZGB Rechtsdienst Umwelt- und Mobilitätsdirektion – Einreichen von Strafanzeigen gemäss Übertretungsstrafgesetz bei Verstössen gegen das Reglement und die Verordnung über die Nutzung des öffentlichen Grundes oder gegen das Reglement über das Taxiwesen Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen – Einreichen von Strafanzeigen gemäss Übertretungsstrafgesetz bei Verstössen gegen das Reglement über die Strassenprostitution Stab Sozial- und Sicherheitsdirektion h. Umweltschutz / Baumschutz – Erteilung einer Rodungsbewilligung gemäss § 4 der kantonalen Verordnung zum Schutz der Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen 59, sofern die Bewilligung nicht im Zusammenhang mit einem Baugesuch steht Dienstabteilung Umweltschutz – Ernennung der amtlichen Feuerungskontrolleure und vertragliche Regelung von deren Rechten und Pflichten gestützt auf § 10 des kantonalen Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 30. März 1998 (EGUSG) 60 – Erteilung einer Betriebsbewilligung für Abfallanlagen, soweit 59 SRL Nr. 717 60 SRL Nr. 700 Seite 29/46 gemäss § 27 EGUSG die Gemeinde zuständig ist (sofern keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Art. 10a des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) erforderlich ist) – Einreichung von Strafanzeigen und Strafanträgen, soweit gemäss § 1 EGUSG die Gemeinde zuständig ist – Einreichung von Strafanzeigen wegen Verstössen gegen gerichtlich angeordnete Verbote betreffend Leinenpflicht von Hunden – Erteilung einer Bewilligung für die Beseitigung von Bäumen bzw. für den eingreifenden Rückschnitt gemäss Art. 46 des Bau- und Zonenreglements 61, sofern die Bewilligung nicht im Zusammenhang mit einem Baugesuch steht Tiefbauamt i. Verschiedenes – Abgabe von Vernehmlassungen im Rahmen von Gerichts- oder Beschwerdeverfahren oder andere Stellungnahmen (bei Gerichts- oder Beschwerdeverfahren zulässig, sofern keine Änderung des angefochtenen Stadtratsbeschlusses vorgesehen ist: Antrag auf Nichteintreten oder Abweisung) Sachlich zuständige Direktion im Namen und im Auftrag des Stadtrates 61 sRSL 7.1.2.1.1 Seite 30/46 – Abschluss von Verträgen mit Betreibenden von Mobilfunkantennen betreffend Rahmenbedingungen auf städtischen Grundstücken und dem öffentlichen Grund Direktion, der die jeweilige Vertretung der Grundeigentümerin Stadt Luzern unterstellt ist – Abschluss Gebrauchsleiheverträge im Zusammenhang mit Kunstgut Bildungsdirektion – Abschluss Unterstützungsvereinbarungen mit der Albert Koechlin Stiftung AKS betreffend Mitfinanzierung von Projekten der Stadt Luzern Finanzverwaltung und zuständige Projektleitung – Anordnung der notwendigen Massnahmen gemäss Verordnung über die Bewältigung von Katastrophen, Notlagen und anderen Grossereignissen in der Stadt Luzern und Ausübung der in der Verordnung festgehaltenen Finanzkompetenzen Gemeindeführungsstab – Anordnung der notwendigen Massnahmen entsprechend dem Mandat des Stadtrates gemäss Art. 43 Abs. 3 und Ausübung der in Art. 43 Abs. 4 festgehaltenen Finanzkompetenzen Leiter/in Stab Betriebliche Notlagenbewältigung BENO – Erheben von Einwänden, Einsprachen und Beschwerden gegen Vorbescheide, Verfügungen und Entscheide von Sozialversicherungen (Invalidenversicherung, Krankenkasse, etc.) sowie die Verfahrensführung Rechtsdienst Soziale Dienste oder Rechtsdienst Stab Sozial- und Sicherheitsdirektion Seite 31/46 – Erheben von Beschwerden gegen Urteile kantonaler Gerichte in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten sowie die Verfahrensführung – Begehren um definitive oder provisorische Rechtsöffnung (Art. 80 ff. des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, SchKG 62) sowie Arrestbegehren (Art. 271 SchKG) Finanzverwaltung bzw. Soziale Dienste und Steueramt, bei allen Forderungen, die in ihre jeweilige Zuständigkeit fallen (beim Steueramt insbesondere Steuerforderungen und Forderungen aus der Bewirtschaftung von Verlustscheinen, soweit ihm diese Aufgabe von der Finanzverwaltung oder den Sozialen Diensten übertragen worden ist) – Entscheid betreffend Zahlungspflicht für Gebühren nach Gebührengesetz 63 Direktion, der die Organisationseinheit, welche die Rechnung gestellt hat, zugeordnet ist – Einreichung Strafantrag bei Sachbeschädigungen – Gebäude: Dienstabteilung Immobilien oder Rechtsdienst Baudirektion – Plätze und Strassenraum: Strasseninspektorat – Park- und Grünanlagen: Stadtgrün Luzern 62 SR 281.1 63 SRL Nr. 680
Art. 40 Seite 22/46
44 Übertragung von Zuständigkeiten Die nachstehenden Verwaltungsaufgaben und die dazu notwendigen Kompetenzen werden an folgende Organe der städtischen Verwaltung übertragen: a. Planungs- und Bauwesen – Führen Einspracheverhandlungen gemäss §§ 62 Abs. 1, 69 und 77 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) 45 Stadträtin/Stadtrat, Leiterin/Leiter Stadtplanung, Projektleiterinnen/ Projektleiter Stadtplanung und Städtebau, Stadtarchitektin/ Stadtarchitekt, Stabschefin/ Stabschef Baudirektion, Juristin/Jurist Baudirektion – Entgegennahme von Einsprachen gemäss §§ 61 Abs. 5, 84 Abs. 3, 97 und 194 Abs. 1 PBG – Entscheid über Baugesuche und die öffentlich-rechtlichen Einsprachen im vereinfachten und ordentlichen Baubewilligungsverfahren – Einreichung von Baugesuchen durch die Stadt als Bauherrin Baudirektion – Umsetzung und Vollzug des Reglements über die Kurzzeitvermietung – Einreichen von Strafanzeigen gemäss Übertretungsstrafgesetz bei Verstössen gegen das Reglement über die Kurzzeitvermietung Baudirektion 44 Fassung gemäss Änderung vom 12. März 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026. 45 SRL Nr. 735 Seite 23/46 – Verfahren gemäss § 105e PBG betreffend die Mehrwertabgabe und die Koordination der Verwendung der Erträge gemäss § 105d PBG Baudirektion – Erhebung von Gebühren nach dem Reglement über die Erhebung von Gebühren für planungs- und baurechtliche Aufgaben (Baugebührenreglement) vom 12. September 1991 46 – Genehmigung des Nachweises des Wärmeschutzes für Bauten Sachlich zuständige Dienstabteilung – Handlungen im Sinne von §§ 188 Abs. 1, 192, 193, 202 Abs. 3 und 203 PBG 47 Sachlich zuständige Dienstabteilung b. Steuern – Abgabe der Stellungnahmen zuhanden des kantonalen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements bei Gesuchen um Steuererleichterungen Finanzdirektion – Veranlagung und Bezug Grundstückgewinnsteuer und Handänderungssteuer – Aufgaben der Veranlagungsbehörde und der Bezugsbehörde nach Steuergesetz 48 Steueramt – Veranlagung und Bezug Erbschaftssteuer Teilungsamt 46 sRSL 7.2.4.1.1 47 SRL Nr. 735 48 SRL Nr. 620 Seite 24/46 c. Teilungswesen – Aufgaben gemäss § 9 Abs. 2 lit. a–o des Einführungsgesetzes zum schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 20. November 2000 49, inklusive damit verbundener Gebührenerhebung und Entscheide betreffend Zahlungspflicht für Gebühren nach Gebührengesetz Teilungsamt d. Adoption – Abklärung des Sachverhalts betreffend Adoptionen auf Anfrage der zuständigen kantonalen Instanz Dienstabteilung Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde e. Pflegekinderwesen – Erteilung und Widerruf der Bewilligungen für Pflegekinder in Familienpflege (Art. 4 und 11 der Verordnung des Bundesrates vom 19. Oktober 1977 über die Aufnahme von Pflegekindern, PAVO) 50 – Entgegennahme der Meldungen über die Aufnahme von Pflegekindern in Tagespflege (Art. 12 PAVO) – Aufsicht über die Familien- und Tagespflege (Art. 10 und 12 Abs. 2 PAVO) Dienstabteilung Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde 49 SRL Nr. 200 50 SR 211.222.338 Seite 25/46 f. Sozialwesen und Sozialhilfe – Entscheide betreffend die Sozialhilfe gemäss Sozialhilfegesetz 51 (Gutheissung/Ablehnung von Gesuchen, Kürzung, Sistierung, Rückerstattung, Nichteintreten usw.) Soziale Dienste – Abschreibungsentscheide wirtschaftliche Sozialhilfe/ Alimentenhilfe sowie (Teil-)Verzicht auf Rückerstattung von Sozialhilfe und bevorschussten Alimenten – Einreichung entsprechender Gesuche an das zuständige Gericht: – Anweisung an die Schuldner und Sicherstellung gemäss Art. 132 ZGB 52 (nacheheliche Unterhaltspflicht) – Anweisung an die Schuldner gemäss Art. 177 ZGB (Unterhaltspflicht gegenüber der Familie) – Anweisung an die Schuldner gemäss Art. 291 ZGB bzw. Sicherstellung gemäss Art. 292 ZGB (Unterhaltspflicht der Eltern im Kindsrecht) – Schlichtungsgesuche und Klagen vor Zivilgericht (insbesondere Unterhalts- und Unterstützungsklagen) 51 SRL Nr. 892 52 SR 210 Seite 26/46 – Strafanzeigen (wegen Betrugs gemäss Art. 146 StGB 53, wegen unrechtmässigem Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe gemäss Art. 148a StGB und wegen Urkundenfälschung gemäss Art. 251 StGB) – Erheben von verwaltungsrechtlichen Klagen und Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten betreffend streitige Ansprüche auf Kostenersatz (§ 35 SHG 54; § 57 EGZGB; § 16 Abs. 3 SHV 55 i. V. m. § 162 ff. VRG 56) sowie die Verfahrensführung – Strafantrag wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten (Art. 217 StGB) g. Gerichtliche Verbote / Strassenrecht / Taxiwesen / Strassenprostitution – Anträge für gerichtliche Verbote nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO) 57 für städtische Grundstücke im Finanz- und im Verwaltungsvermögen Alle Bereiche der Dienstabteilung Immobilien 53 SR 311.0 54 SRL Nr. 892 55 SRL Nr. 892a 56 SRL Nr. 40 57 SR 272 Seite 27/46 – Anordnung von Signalen und Markierungen gemäss Art. 107 Abs. 3 der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV) 58 und Entscheide über dagegen gerichtete Einsprachen gemäss Art. 106 lit. b SSV Tiefbauamt – Anordnung von Signalen und Markierungen gemäss Art. 107 Abs. 1 und 2 SSV auf Gemeindestrassen 2. und 3. Klasse sowie öffentlichen Privat- und Güterstrassen Tiefbauamt – Aufgaben der Strassenverwaltungsbehörde gemäss Strassengesetz (StrG) ohne Bewilligung des gesteigerten Gemeingebrauchs, Strassenverordnung, Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz und Umweltschutzverordnung, sofern die Aufgabe nicht im Zusammenhang mit einem Baugesuch steht Tiefbauamt – Führung von Einspracheverhandlungen gemäss §§ 65 Abs. 5 und 71a Abs. 3 StrG Tiefbauamt – Strassenunterhalt gemäss § 80 Abs. 1 lit. a und lit. b StrG Tiefbauamt – Erteilung einer Unterabstandsbewilligung gemäss § 88 Abs. 2 StrG, sofern die Bewilligung nicht im Zusammenhang mit einem Baugesuch steht Tiefbauamt 58 SR 741.21 Seite 28/46 – Genehmigung von Statuten von Privatstrassengenossenschaften gemäss § 23 EGZGB Rechtsdienst Umwelt- und Mobilitätsdirektion – Einreichen von Strafanzeigen gemäss Übertretungsstrafgesetz bei Verstössen gegen das Reglement und die Verordnung über die Nutzung des öffentlichen Grundes oder gegen das Reglement über das Taxiwesen Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen – Einreichen von Strafanzeigen gemäss Übertretungsstrafgesetz bei Verstössen gegen das Reglement über die Strassenprostitution Stab Sozial- und Sicherheitsdirektion h. Umweltschutz / Baumschutz – Erteilung einer Rodungsbewilligung gemäss § 4 der kantonalen Verordnung zum Schutz der Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen 59, sofern die Bewilligung nicht im Zusammenhang mit einem Baugesuch steht Dienstabteilung Umweltschutz – Ernennung der amtlichen Feuerungskontrolleure und vertragliche Regelung von deren Rechten und Pflichten gestützt auf § 10 des kantonalen Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 30. März 1998 (EGUSG) 60 – Erteilung einer Betriebsbewilligung für Abfallanlagen, soweit 59 SRL Nr. 717 60 SRL Nr. 700 Seite 29/46 gemäss § 27 EGUSG die Gemeinde zuständig ist (sofern keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Art. 10a des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) erforderlich ist) – Einreichung von Strafanzeigen und Strafanträgen, soweit gemäss § 1 EGUSG die Gemeinde zuständig ist – Einreichung von Strafanzeigen wegen Verstössen gegen gerichtlich angeordnete Verbote betreffend Leinenpflicht von Hunden – Erteilung einer Bewilligung für die Beseitigung von Bäumen bzw. für den eingreifenden Rückschnitt gemäss Art. 46 des Bau- und Zonenreglements 61, sofern die Bewilligung nicht im Zusammenhang mit einem Baugesuch steht Tiefbauamt i. Verschiedenes – Abgabe von Vernehmlassungen im Rahmen von Gerichts- oder Beschwerdeverfahren oder andere Stellungnahmen (bei Gerichts- oder Beschwerdeverfahren zulässig, sofern keine Änderung des angefochtenen Stadtratsbeschlusses vorgesehen ist: Antrag auf Nichteintreten oder Abweisung) Sachlich zuständige Direktion im Namen und im Auftrag des Stadtrates 61 sRSL 7.1.2.1.1 Seite 30/46 – Abschluss von Verträgen mit Betreibenden von Mobilfunkantennen betreffend Rahmenbedingungen auf städtischen Grundstücken und dem öffentlichen Grund Direktion, der die jeweilige Vertretung der Grundeigentümerin Stadt Luzern unterstellt ist – Abschluss Gebrauchsleiheverträge im Zusammenhang mit Kunstgut Bildungsdirektion – Abschluss Unterstützungsvereinbarungen mit der Albert Koechlin Stiftung AKS betreffend Mitfinanzierung von Projekten der Stadt Luzern Finanzverwaltung und zuständige Projektleitung – Anordnung der notwendigen Massnahmen gemäss Verordnung über die Bewältigung von Katastrophen, Notlagen und anderen Grossereignissen in der Stadt Luzern und Ausübung der in der Verordnung festgehaltenen Finanzkompetenzen Gemeindeführungsstab – Anordnung der notwendigen Massnahmen entsprechend dem Mandat des Stadtrates gemäss Art. 43 Abs. 3 und Ausübung der in Art. 43 Abs. 4 festgehaltenen Finanzkompetenzen Leiter/in Stab Betriebliche Notlagenbewältigung BENO – Erheben von Einwänden, Einsprachen und Beschwerden gegen Vorbescheide, Verfügungen und Entscheide von Sozialversicherungen (Invalidenversicherung, Krankenkasse, etc.) sowie die Verfahrensführung Rechtsdienst Soziale Dienste oder Rechtsdienst Stab Sozial- und Sicherheitsdirektion Seite 31/46 – Erheben von Beschwerden gegen Urteile kantonaler Gerichte in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten sowie die Verfahrensführung – Begehren um definitive oder provisorische Rechtsöffnung (Art. 80 ff. des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, SchKG 62) sowie Arrestbegehren (Art. 271 SchKG) Finanzverwaltung bzw. Soziale Dienste und Steueramt, bei allen Forderungen, die in ihre jeweilige Zuständigkeit fallen (beim Steueramt insbesondere Steuerforderungen und Forderungen aus der Bewirtschaftung von Verlustscheinen, soweit ihm diese Aufgabe von der Finanzverwaltung oder den Sozialen Diensten übertragen worden ist) – Entscheid betreffend Zahlungspflicht für Gebühren nach Gebührengesetz 63 Direktion, der die Organisationseinheit, welche die Rechnung gestellt hat, zugeordnet ist – Einreichung Strafantrag bei Sachbeschädigungen – Gebäude: Dienstabteilung Immobilien oder Rechtsdienst Baudirektion – Plätze und Strassenraum: Strasseninspektorat – Park- und Grünanlagen: Stadtgrün Luzern 62 SR 281.1 63 SRL Nr. 680
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.