Verordnung zum Reglement über die Organisation der Stadtverwaltung Luzern (Organisationsverordnung)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 42
66 Öffentliche Bekanntmachungen 1 Soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes geregelt ist, erfolgen öffentliche Bekanntmachungen durch öffentlichen Anschlag im Anschlagkasten beim Stadthaus (Torbogen Winkelriedstrasse). Durch öffentlichen Anschlag im Anschlagkasten veröffentlicht werden namentlich: a. Anordnungen von städtischen Abstimmungen. Die Anordnungen werden auch im Anschlagkasten beim ehemaligen Gemeindehaus Littau und im Internet veröffentlicht. Im Kantonsblatt wird darauf aufmerksam gemacht; b. Baugesuche (Veröffentlichung gemäss § 193 PBG 67). Der Aushang erfolgt durch die Dienstabteilung Baubewilligungen. Die Baugesuche werden auch im Internet veröffentlicht. 2 Durch Veröffentlichung im Kantonsblatt werden öffentlich bekanntgemacht: a. übrige Planauflagen nach Planungs- und Baugesetz und Planauflagen nach Strassengesetz 68; b. Bewilligungen nach Gesundheitsgesetz 69 (Spitex-Bewilligungen); c. Ergebnisse städtischer Wahlen und Abstimmungen; d. Entscheide betreffend Vorprüfung und Erwahrung städtischer Initiativen und Referenden. 3 Vorbehalten bleiben Vorschriften des übergeordneten Rechts, die eine bestimmte Art der öffentlichen Bekanntmachung vorschreiben. 64 Fassung gemäss Änderung vom 24. April 2024, in Kraft seit 1. Mai 2024. 65 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019, SRL Nr. 733b 66 Fassung gemäss Änderung vom 3. Dezember 2014, in Kraft seit 1. Januar 2015. 67 SRL Nr. 735 68 SRL Nr. 755 69 SRL Nr.800
Art. 42
66 Öffentliche Bekanntmachungen 1 Soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes geregelt ist, erfolgen öffentliche Bekanntmachungen durch öffentlichen Anschlag im Anschlagkasten beim Stadthaus (Torbogen Winkelriedstrasse). Durch öffentlichen Anschlag im Anschlagkasten veröffentlicht werden namentlich: a. Anordnungen von städtischen Abstimmungen. Die Anordnungen werden auch im Anschlagkasten beim ehemaligen Gemeindehaus Littau und im Internet veröffentlicht. Im Kantonsblatt wird darauf aufmerksam gemacht; b. Baugesuche (Veröffentlichung gemäss § 193 PBG 67). Der Aushang erfolgt durch die Dienstabteilung Baubewilligungen. Die Baugesuche werden auch im Internet veröffentlicht. 2 Durch Veröffentlichung im Kantonsblatt werden öffentlich bekanntgemacht: a. übrige Planauflagen nach Planungs- und Baugesetz und Planauflagen nach Strassengesetz 68; b. Bewilligungen nach Gesundheitsgesetz 69 (Spitex-Bewilligungen); c. Ergebnisse städtischer Wahlen und Abstimmungen; d. Entscheide betreffend Vorprüfung und Erwahrung städtischer Initiativen und Referenden. 3 Vorbehalten bleiben Vorschriften des übergeordneten Rechts, die eine bestimmte Art der öffentlichen Bekanntmachung vorschreiben. 64 Fassung gemäss Änderung vom 24. April 2024, in Kraft seit 1. Mai 2024. 65 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019, SRL Nr. 733b 66 Fassung gemäss Änderung vom 3. Dezember 2014, in Kraft seit 1. Januar 2015. 67 SRL Nr. 735 68 SRL Nr. 755 69 SRL Nr.800
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.