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Vogelwinkel

Baar · 7.2.2-34 · communal act

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1 provision

§ 1

BO besonders gut zu gestalten; dies gilt auch für Materialien und Farben. 15. Das oberste Geschoss ist als Vollgeschoss auszubilden. Es sind nur Flachdächer zulässig. Die Flachdächer sind extensiv zu begrünen und dürfen nicht als Terrassen genutzt werden. 16. Die Umgebung ist gemäss Situationsplan in drei Bereiche zu gliedern, die folgende Anforderungen zu erfüllen haben: • Öffentlicher Quartierfreiraum: Der öffentliche Quartierfreiraum hat mindestens eine Fläche von 530 m2 aufzuweisen. Das Baugesuch zum öffentlichen Quartierfreiraum ist zusammen mit einer Baueingabe für den Baubereich 1 einzureichen. Die Erstellung des öffentlichen Quartierfreiraums hat vor Bezug der letzten Bauetappe zu erfolgen. Die Projektierung und Realisierung hat durch eine qualifizierte Fachperson zu erfolgen. Es sind attraktive Spielflächen sowie ein gedeckter Unterstand zu erstellen. Der Gemeinde ist mit dem ersten Bauprojekt der Nachweis zu erbringen, dass der Unterhalt und die Finanzierung durch die Privaten sicher gestellt sind. • Übergangsbereich Landwirtschaftszone: Die Bepflanzung und der Terrainverlauf sind so zu wählen, dass der Übergang zur Landwirtschaftszone möglichst natürlich in Erscheinung tritt. Für die Begrünung des Übergangsbereichs sind einheimische, standortgerechte Pflanzen zu verwenden. Hecken und Sichtschutzwände sind nicht zulässig. • Allgemeine Freifläche: Es ist ein zusammenhängender Freiraum sicherzustellen. Für die Ausgestaltung der Bereiche ist das Richtprojekt Umgebungsgestaltung vom 27.2.2015 wegleitend. Sämtliche Umgebungsbereiche sind für die Bewohner allgemein zugänglich zu halten. Privat genutzte Aussenbereiche sind nicht zulässig. Bestimmungen Bebauungsplan Vogelwinkel, Baar Bestimmungen 17. An schematisch bezeichneter Lage sind Bäume zu pflanzen. Für Bäume im Bereich von Unterniveaubauten ist ein genügend grosser Wurzelraum zu gewährleisten. Bei der Umgebungsgestaltung der Freiräume sind standortgerechte und einheimische Arten zu verwenden. Erschliessung 18. Es dürfen maximal 150 Parkplätze für Bewohner und Besucher erstellt werden. Sämtliche Parkplätze für Bewohner sowie ein Teil der Besucherparkplätze sind in einer unterirdischen Einstellhalle zweckmässig zusammenzufassen. Innerhalb der bezeichneten Erschliessungsfläche sind maximal 9 oberirdische Besucherparkplätze zulässig. Diese sind gut in den Aussenraum zu integrieren. Es sind insgesamt 20 Besucherparkplätze vorzusehen. 19. Pro Zimmer ist mindestens ein Abstellplatz für Fahrräder (inkl. Mofas und Motorräder) zu erstellen. Mindestens 15 % der Abstellplätze sind witterungsgeschützt in der nähe der Hauszugänge anzuordnen. Die übrigen Abstellplätze sind witterungsgeschützt an gut zugänglichen Lagen oder in den Untergeschossen zu realisieren. 20. Die Zu- und Wegfahrt zur unterirdischen Einstellhalle hat an schematisch bezeichneter Lage zu erfolgen. Die Tiefgaragenzufahrt ist zusammen mit einem platzartigen Wendebereich gut in die Umgebung zu integrieren. Der Wendeplatz ist so zu dimensionieren, dass dieser den Anforderungen von Kehrichtfahrzeugen genügt. 21. An schematisch bezeichneter Lage ist eine Entsorgungstelle mit Unterflurcontainern zu errichten. 22. Im Bereich des Quartierfreiraums ist der Raum für eine Notzufahrt zu sichern. Die Notzufahrt ist so auszugestalten, dass diese den Anforderungen von Löschfahrzeugen genügt. Nach Möglichkeit ist die Zufahrt mit dem Fusswegnetz zu kombinieren. Umwelt 23. Das Gebiet ist unter Beachtung der erforderlichen Retentionsmassnahmen im Trennsystem zu entwässern. 24. In den im Situationsplan bezeichneten Bereichen sind Massnahmen zur Retention und Ableitung von Oberflächenwasser umzusetzen. Die Massnahmen sind im Baubewilligungsverfahren aufzuzeigen. Schlussbestimmungen 25. Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften der jeweils gültigen Bauordnung und des Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend. 26. Der Gemeinderat kann im Sinne von § 31 der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG) Ausnahmen von den Festlegungen des Bebauungsplans gestatten. Bei Änderungen des Zonenplanes und/oder der Bauordnung ist der Bebauungsplan zu überprüfen. 27. Der Bebauungsplan Vogelwinkel tritt mit der kantonalen Genehmigung in Kraft.

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