Verordnung des EDI über das Förderungskonzept für die Unterstützung von Organisationen professioneller Kulturschaffender
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3 Fördervoraussetzungen für spartenspezifische Finanzhilfen
1 Für die Unterstützung mit spartenspezifischen Finanzhilfen müssen Organisationen die folgenden Fördervoraussetzungen erfüllen: a. Sie sind gesamtschweizerisch tätig im Sinne von Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe d KFG. b. Sie verfügen über eine angemessene Vertretung von Mitgliedern aus den drei grössten Sprachregionen. c. Sie verfügen im Vorstand über Vertreterinnen und Vertreter aus den drei grössten Sprachregionen. d. Sie sind innerhalb einer der Gesamtsparten bildende Kunst, Design, Film, Literatur, Musik, Tanz, Theater und interaktive Medien repräsentativ. e. Sie sind seit mindestens drei Jahren kontinuierlich tätig. f. Sie verfügen über eine Finanzsituation, die eine langfristige Ausübung der Tätigkeiten erlaubt. g. Sie verfügen über eine Geschäftsstelle, die an mindestens drei Arbeitstagen pro Woche zu festgelegten Zeiten erreichbar ist. 2 Für die Unterstützung müssen sie zudem folgende Dienstleistungen erbringen: a. Information der Mitglieder über deren Rechte im Bereich der sozialen Sicherheit und der Arbeitsbedingungen; b. persönliche und regelmässige Beratung der Mitglieder; c. Information der Öffentlichkeit und interessierter Kreise über die Tätigkeiten der Organisation; d. Repräsentation und Interessenwahrung der Gesamtsparte auf nationaler und internationaler Ebene.
Art. 3 Fördervoraussetzungen für spartenspezifische Finanzhilfen
1 Für die Unterstützung mit spartenspezifischen Finanzhilfen müssen Organisationen die folgenden Fördervoraussetzungen erfüllen: a. Sie sind gesamtschweizerisch tätig im Sinne von Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe d KFG. b. Sie verfügen über eine angemessene Vertretung von Mitgliedern aus den drei grössten Sprachregionen. c. Sie verfügen im Vorstand über Vertreterinnen und Vertreter aus den drei grössten Sprachregionen. d. Sie sind innerhalb einer der Gesamtsparten bildende Kunst, Design, Film, Literatur, Musik, Tanz, Theater und interaktive Medien repräsentativ. e. Sie sind seit mindestens drei Jahren kontinuierlich tätig. f. Sie verfügen über eine Finanzsituation, die eine langfristige Ausübung der Tätigkeiten erlaubt. g. Sie verfügen über eine Geschäftsstelle, die an mindestens drei Arbeitstagen pro Woche zu festgelegten Zeiten erreichbar ist. 2 Für die Unterstützung müssen sie zudem folgende Dienstleistungen erbringen: a. Information der Mitglieder über deren Rechte im Bereich der sozialen Sicherheit und der Arbeitsbedingungen; b. persönliche und regelmässige Beratung der Mitglieder; c. Information der Öffentlichkeit und interessierter Kreise über die Tätigkeiten der Organisation; d. Repräsentation und Interessenwahrung der Gesamtsparte auf nationaler und internationaler Ebene.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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