§ 1
1 Die Wappen der 74 basellandschaftlichen Gemeinden und der Bürgergemeinde Basel-Olsberg werden in der heute vorliegenden und von den Gemeinden genehmigten Gestalt als rechtmässige Hoheitszeichen der Gemeinden bestätigt. Sie geniessen damit staatlichen Schutz und dürfen ohne Beschluss der hiefür in den Gemeinden zuständigen Instanz und ohne Genehmigung des Regierungsrates nicht mehr abgeändert werden. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 20.523 2 180.12 Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit 06.11.1952 06.11.1952 Erlass Erstfassung GS 20.523 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 20.523 3 180.12 Änderungstabelle - Nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 06.11.1952 06.11.1952 Erstfassung GS 20.523 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 20.523