Art. 1
Art. 4 des Protokolls 31 des Abkommens wird wie folgt geändert: 1. Nach Abs. 2g wird der folgende Absatz eingefügt: "2h. Die EFTA-Staaten beteiligen sich ab dem 1. Januar 2004 an dem folgenden Programm: - 32003 D 2317: Beschluss Nr. 2317/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 über ein Programm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (Erasmus Mundus) (2004-2008) (ABl. L 345 vom 31.12.2003, S.1)." 2. Abs. 3 erhält folgende Fassung: "Die EFTA-Staaten leisten nach Massgabe des Art. 82 Abs. 1 Bst. a einen Finanzbeitrag zu den in den Abs. 1, 2, 2a, 2b, 2c, 2d, 2e, 2f, 2g und 2h genannten Programmen und Massnahmen."