Propose a change

Verordnung zum Reglement für eine nachhaltige städtische Energie-, Luftreinhalte- und Klimapolitik (Energieverordnung)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 10

13 Wärmepumpenanlagen 1 Förderberechtigt sind Wärmepumpen, die in einem bestehenden Gebäude installiert werden. Ein Ersatzneubau gilt als Neubau. 2 Die Wärmepumpe muss als Hauptheizung des Gebäudes eingesetzt werden und eine bestehende Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung ersetzen. Der Ersatz von Wärmepumpen jeglicher Art wird nicht gefördert. 3 Förderberechtigt sind ausschliesslich Elektromotor-Wärmepumpen. 11 Fassung gemäss Änderung vom 27. November 2019, in Kraft seit 1. Januar 2020. 12–13 Fassung gemäss Änderung vom 28. Januar 2026, in Kraft seit 1. Februar 2026.13 Seite 7/13 4 Wärmepumpen müssen mit 100 Prozent erneuerbarem Strom betrieben werden. 5 Für bestehende nicht amortisierte Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung, welche durch eine Wärmepumpe ersetzt werden, kann ein Desinvestitionsbeitrag ausgerichtet werden. 6 Der Fördersatz und die detaillierten Förderbestimmungen orientieren sich am harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM 2015) sowie den aktuellen kantonalen Förderbeiträgen und der Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen.

Your change, as a redline

Art. 10

13 Wärmepumpenanlagen 1 Förderberechtigt sind Wärmepumpen, die in einem bestehenden Gebäude installiert werden. Ein Ersatzneubau gilt als Neubau. 2 Die Wärmepumpe muss als Hauptheizung des Gebäudes eingesetzt werden und eine bestehende Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung ersetzen. Der Ersatz von Wärmepumpen jeglicher Art wird nicht gefördert. 3 Förderberechtigt sind ausschliesslich Elektromotor-Wärmepumpen. 11 Fassung gemäss Änderung vom 27. November 2019, in Kraft seit 1. Januar 2020. 12–13 Fassung gemäss Änderung vom 28. Januar 2026, in Kraft seit 1. Februar 2026.13 Seite 7/13 4 Wärmepumpen müssen mit 100 Prozent erneuerbarem Strom betrieben werden. 5 Für bestehende nicht amortisierte Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung, welche durch eine Wärmepumpe ersetzt werden, kann ein Desinvestitionsbeitrag ausgerichtet werden. 6 Der Fördersatz und die detaillierten Förderbestimmungen orientieren sich am harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM 2015) sowie den aktuellen kantonalen Förderbeiträgen und der Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds