Verordnung zum Reglement für eine nachhaltige städtische Energie-, Luftreinhalte- und Klimapolitik (Energieverordnung)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 11
14 Holzfeuerungen 1 Förderberechtigt sind Holzfeuerungen, die in einem bestehenden Gebäude oder im Rahmen eines Wärmeverbundes installiert werden. Ein Ersatzneubau gilt als Neubau. 2 Die Anlage bzw. der Holzwärmeverbund muss eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung ersetzen. 3 Es werden nur automatische Holzfeuerungen mit einer Leistung über 500 Kilowatt (Komfort- oder Prozesswärme bzw. Stromerzeugung) gefördert, die folgende Bedingungen einhalten: a. Standort der Anlage in einem bezüglich Vorbelastung mit Feinstaub und Ausbreitungsbedingungen günstig gelegenen Gebiet; b. Massnahmen zur Reduktion der Feinstaubemissionen nach bestem Stand der Technik; c. Qualitätslabels und fachgerechte Planung und Betrieb (QM-Holzheizwerke). 4 Der Fördersatz und die detaillierten Förderbestimmungen orientieren sich am harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM 2015) sowie den aktuellen kantonalen Förderbeiträgen und der Wirtschaftlichkeit der Holzfeuerung. Der Förderbeitrag wird individuell festgelegt. 14 Fassung gemäss Änderung vom 27. November 2019, in Kraft seit 1. Januar 2020.
Art. 11
14 Holzfeuerungen 1 Förderberechtigt sind Holzfeuerungen, die in einem bestehenden Gebäude oder im Rahmen eines Wärmeverbundes installiert werden. Ein Ersatzneubau gilt als Neubau. 2 Die Anlage bzw. der Holzwärmeverbund muss eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung ersetzen. 3 Es werden nur automatische Holzfeuerungen mit einer Leistung über 500 Kilowatt (Komfort- oder Prozesswärme bzw. Stromerzeugung) gefördert, die folgende Bedingungen einhalten: a. Standort der Anlage in einem bezüglich Vorbelastung mit Feinstaub und Ausbreitungsbedingungen günstig gelegenen Gebiet; b. Massnahmen zur Reduktion der Feinstaubemissionen nach bestem Stand der Technik; c. Qualitätslabels und fachgerechte Planung und Betrieb (QM-Holzheizwerke). 4 Der Fördersatz und die detaillierten Förderbestimmungen orientieren sich am harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM 2015) sowie den aktuellen kantonalen Förderbeiträgen und der Wirtschaftlichkeit der Holzfeuerung. Der Förderbeitrag wird individuell festgelegt. 14 Fassung gemäss Änderung vom 27. November 2019, in Kraft seit 1. Januar 2020.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.