Verordnung zum Reglement für eine nachhaltige städtische Energie-, Luftreinhalte- und Klimapolitik (Energieverordnung)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3 Seite 3/13
5 Wirtschaftlichkeit 1 Für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit (nicht amortisierbare Kosten) sowie die Berechnung der Förderbeiträge können insbesondere berücksichtigt werden: a. Der ausgewiesene Mehraufwand, der in direktem Zusammenhang mit der förderungswürdigen Massnahme entsteht; b. Die durch die Massnahme entstehenden Kosteneinsparungen; c. Der Wartungs- und Unterhaltsaufwand für die geförderte Massnahme (Anlage); d. Die technische Nutzungsdauer der Anlage bzw. des Bauteils; e. Die Verzinsung der Investition. Der Kalkulationszinssatz für die durch die geförderte Massnahme verursachten Mehrinvestitionen ist der durchschnittliche publizierte Zinssatz für variable erste Hypotheken der Luzerner Kantonalbank über die letzten drei Kalenderjahre; f. Die externen Kosten gemäss Norm SIA 480; g. Die erzielten Primärenergieeinsparungen und die vermiedenen CO2- Emissionen. 2 Bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit ist von den anrechenbaren Investitionskosten für die Effizienzverbesserung auszugehen. Diese berechnen sich aus der Differenz zwischen den effektiven Investitionskosten und den Investitionskosten für eine vergleichbare konventionelle Anlage nach dem Stand der Technik. 3 Als konventionelle Wärmeerzeugung wird eine mit fossiler Energie betriebene Heizkesselanlage mit einem Normnutzungsgrad von 95 Prozent betrachtet. 4 Als konventionelle Elektrizitätserzeugung wird ein mit nicht erneuerbarer Energie betriebenes Kraftwerk mit einem elektrischen Wirkungsgrad von 50 Prozent betrachtet. 5 Als konventionelle Wärme-Kraft-Kopplungsanlage wird eine Anlage mit einem Gesamtwirkungsgrad von 90 Prozent betrachtet. 5 Fassung gemäss Änderung vom 18. Januar 2023, in Kraft seit 1. März 2023. Seite 4/13
Art. 3 Seite 3/13
5 Wirtschaftlichkeit 1 Für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit (nicht amortisierbare Kosten) sowie die Berechnung der Förderbeiträge können insbesondere berücksichtigt werden: a. Der ausgewiesene Mehraufwand, der in direktem Zusammenhang mit der förderungswürdigen Massnahme entsteht; b. Die durch die Massnahme entstehenden Kosteneinsparungen; c. Der Wartungs- und Unterhaltsaufwand für die geförderte Massnahme (Anlage); d. Die technische Nutzungsdauer der Anlage bzw. des Bauteils; e. Die Verzinsung der Investition. Der Kalkulationszinssatz für die durch die geförderte Massnahme verursachten Mehrinvestitionen ist der durchschnittliche publizierte Zinssatz für variable erste Hypotheken der Luzerner Kantonalbank über die letzten drei Kalenderjahre; f. Die externen Kosten gemäss Norm SIA 480; g. Die erzielten Primärenergieeinsparungen und die vermiedenen CO2- Emissionen. 2 Bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit ist von den anrechenbaren Investitionskosten für die Effizienzverbesserung auszugehen. Diese berechnen sich aus der Differenz zwischen den effektiven Investitionskosten und den Investitionskosten für eine vergleichbare konventionelle Anlage nach dem Stand der Technik. 3 Als konventionelle Wärmeerzeugung wird eine mit fossiler Energie betriebene Heizkesselanlage mit einem Normnutzungsgrad von 95 Prozent betrachtet. 4 Als konventionelle Elektrizitätserzeugung wird ein mit nicht erneuerbarer Energie betriebenes Kraftwerk mit einem elektrischen Wirkungsgrad von 50 Prozent betrachtet. 5 Als konventionelle Wärme-Kraft-Kopplungsanlage wird eine Anlage mit einem Gesamtwirkungsgrad von 90 Prozent betrachtet. 5 Fassung gemäss Änderung vom 18. Januar 2023, in Kraft seit 1. März 2023. Seite 4/13
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.