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Gebührenordnung für das Planungs- und Baubewilligungsverfahren

Zug · 7.1-1.1 · communal act

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Contents: 8 provisions
  1. § 1 Grundgebühr
  2. § 2 Reduktion der Grundgebühren
  3. § 3 Reduzierte Gebühren
  4. § 4 Gebührenzuschläge
  5. § 5 Pauschalgebühren
  6. § 6 Plankopien, Akteneinsicht
  7. § 7 Gebührenbefreite Gesuche
  8. § 8 Übergangsrecht

8 provisions

§ 1 Grundgebühr

1 Die Grundgebühr für die Prüfung des Baugesuchs für Neu-, Um-, An- und Aufbauten einschliesslich Kontroll- und Abnahmegebühren und den Entscheid über das Baugesuch wird wie folgt erhoben: Baukosten CHF Ansatz ‰ Baukosten total CHF Gebühren total CHF bis 25'000.00 keine 25'000.00 bis 200'000.00 3.0 25'000.00 bis 200'000.00 mind. 200.00 bis 600.00 für die weiteren CHF 1,8 Mio. 2.5 200‘000.00 bis CHF 2 Mio. 600.00 bis 5'100.00 für die weiteren CHF 2 Mio. 2.0 CHF 2 Mio. bis CHF 4 Mio. 5'100.00 bis 9'100.00 für die weiteren CHF 11 Mio. 1.5 CHF 4 Mio. bis CHF 15 Mio. 9'100.00 bis 25'600.00 für die restlichen Baukosten 1.0 über CHF 15 Mio. 25'600.00 bis max. 50'000.00 2 Die Mindestgebühr für Baukosten ab CHF 25'000.00 beträgt CHF 200.00. Die maximale Grundgebühr beträgt CHF 50'000.00. 3 Massgeblich für die Berechnung der Grundgebühr sind die Baukosten, welche die Gebäudekosten (gemäss Baukostenplan BKP 2) und die Kosten für die Umgebung (BKP 4) umfassen. 4 Wenn die effektiven Baukosten den Betrag von CHF 250'000.00 gegenüber den angegebenen Baukosten gemäss Baugesuchseingabe überschreiten, wird eine Nachgebühr in Rechnung gestellt. 5 Die Gebühr wird mit der rechtskräftigen Baubewilligung fällig.

§ 2 Reduktion der Grundgebühren

1 Die Gebühren können je nach Aufwand um 0.5‰ bis 1.00‰ Punkte gesenkt werden.

§ 3 Reduzierte Gebühren

1 Für ein Bauermittlungsgesuch ist je nach Aufwand eine Gebühr von CHF 400.00, höchstens aber 25% der Grundgebühr, zu entrichten. 2 Wird ein Baugesuch zurückgezogen, ist nach Massgabe des Verfahrensstandes eine anteilsmässige Gebühr zu entrichten. 3 Wird das Bauvorhaben nicht ausgeführt, können Gesuchstellende 50% der Gebühr zurückfordern. Der Rückforderungsanspruch verjährt ein Jahr nach Erlöschen der Baubewilligung. 4 Für die Bearbeitung eines Wiedererwägungsgesuchs ist je nach Aufwand eine Gebühr von CHF 400.00 bis höchstens 25% der Grundgebühr zu entrichten.

§ 4 Gebührenzuschläge

1 Ist der Beizug von Sachverständigen ausserhalb der Verwaltung notwendig, gehen die Kosten der Expertisen und Abklärungen zu Lasten der Bauherrschaft. 2 Kontrollen und Dienstleistungen von externen Stellen (wie z.B. Schnurgerüst, energetische Kontrolle, Zustelldienste) werden nach Aufwand separat verrechnet.

§ 5 Pauschalgebühren

1 Bewilligungen und Kontrollen: a) Bebauungspläne: 1. Erarbeitung von Bebauungsplänen in einfachen Verfahren oder kleinen Änderungen: CHF 2'500.00 bis CHF 5'000.00 2. Erarbeitung von ordentlichen Bebauungsplänen: CHF 10'000.00 bis CHF 20'000.00 b) Bauanfragen: Schriftliche Bauanfragen: CHF 500.00 c) Nutzungsänderung: Bewilligungspflichtige Zweckänderungen ohne Umbau: CHF 200.00 d) Energetische Sanierung Gebäudehülle: ohne Umbauten: CHF 200.00 e) Änderungspläne: 1. ohne Publikation: CHF 500.00 2. mit Publikation: CHF 800.00 f) Verlängerung Baubewilligung: pro Verlängerung: CHF 200.00 g) Teilbaufreigabe: vorzeitiger Baubeginn: CHF 200.00 h) Baukontrollen: Nachkontrollen Baubewilligung, je Kontrollgang: CHF 300.00 i) Bauplatzinstallation: 1. Bewilligung auf öffentlichem Grund: CHF 200.00 2. Benützung von öffentlichem Grund pro m²/Tag: CHF 0.30 3. Benützung von öffentlichen Autoabstellplätzen pro Parkplatz/Woche: CHF 30.00 j) Erdanker: pro provisorischen Erdanker im öffentlichen Grund: CHF 100.00

§ 6 Plankopien, Akteneinsicht

1 Bis zu zehn A4-Dokumente werden unentgeltlich kopiert. Ab zehn Kopien wird für jede weitere A4 oder A3 Kopie CHF 1.00 verrechnet. 2 Gebühren für Pläne: a) Plot schwarz/weiss oder farbig mit 90 cm Maximalbreite: CHF 15.00/m² b) Scan schwarz/weiss oder farbig: CHF 20.00/m² c) USB-Stick: CHF 10.00 d) Kopie (Scan und Plot): CHF 35.00/m² e) Schneiden: CHF 4.50/m² f) Falten: CHF 1.00/m² 3 Dokumente werden im pdf-Format gescannt. Ab einem Datenvolumen von 20 MB ist ein USB-Stick zu beziehen. Eigene Datenträger können nicht verwendet werden. 4 Durch Dritte erstellte Plankopien werden einschliesslich Porto und Verpackungskosten weiterverrechnet. 5 Für die Bereitstellung von Archivunterlagen zur Einsicht wird der Zeitaufwand mit einem Ansatz von CHF 120.00 pro Stunde verrechnet.

§ 7 Gebührenbefreite Gesuche

1 Keine Gebühr wird erhoben: a) für Bewilligungen für Bauten und Anlagen mit Baukosten von höchstens CHF 25'000.00. b) für Bewilligungen von thermischen und photovoltaischen Solaranlagen sowie weiteren Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie wie beispielsweise Erd- und Umweltwärme, Holzenergie, Biogas, Biomasse, Wärme-Kraft-Koppelung oder Windenergie. c) für stadteigene Bauten. d) für die Erarbeitung von Quartiergestaltungsplänen.

§ 8 Übergangsrecht

1 Diese Gebührenordnung findet Anwendung auf alle seit Inkrafttreten eingereichten Planungen, Gesuche und Anfragen.

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