Link auf PDF Reglement Abstimmungen und Wahlen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 20
Mitglieder, Aufgaben 1 Der Gemeinderat wählt als Mitglieder des ständigen Stimmausschusses auf eine Amtsdauer von vier Jahren a) eine Präsidentin oder einen Präsidenten sowie eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten für jedes Stimmlokal, b) die Präsidentin oder den Präsidenten, die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten sowie die Sekretärin oder den Sekretär des ständigen Stimmausschusses. 2 Falls nötig, wählt er für einzelne Termine Ersatzmitglieder des ständigen Stimmausschusses. 3 Er berücksichtigt bei der Wahl des ständigen Stimmausschusses die Parteiverhältnisse in der Gemeinde sowie allfällige Wahlvorschläge, die von den im Parlament vertretenen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. 4 Die nichtständigen Mitglieder des Stimmausschusses werden für jeden Abstimmungs- oder Wahltermin durch den Gemeinderat aus der Mitte der Stimmberechtigten gewählt. 5 Im Übrigen gelten für die Bestellung, die Organisation und die Aufgaben des Stimmausschusses das kantonale Recht24 und die Ausführungsbestimmungen zu diesem Reglement. 20 Fassung vom 27. September 2020 21 Art. 27 PRG und Art. 20 f. PRV (Fussnote Fassung vom 27. September 2020). 22 Gliederungstitel Fassung vom 27. September 2020 23 Absätze 1-5 Fassung vom 27. September 2020 24 Kantonales Gesetz vom 5. Juni 2012 über die politischen Rechte (PRG), BSG 141.1; Kantonale Verordnung vom 4. Juni 2013 über die politischen Rechte (PRV), BSG 141.112. 6 …25
Art. 20
Mitglieder, Aufgaben 1 Der Gemeinderat wählt als Mitglieder des ständigen Stimmausschusses auf eine Amtsdauer von vier Jahren a) eine Präsidentin oder einen Präsidenten sowie eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten für jedes Stimmlokal, b) die Präsidentin oder den Präsidenten, die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten sowie die Sekretärin oder den Sekretär des ständigen Stimmausschusses. 2 Falls nötig, wählt er für einzelne Termine Ersatzmitglieder des ständigen Stimmausschusses. 3 Er berücksichtigt bei der Wahl des ständigen Stimmausschusses die Parteiverhältnisse in der Gemeinde sowie allfällige Wahlvorschläge, die von den im Parlament vertretenen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. 4 Die nichtständigen Mitglieder des Stimmausschusses werden für jeden Abstimmungs- oder Wahltermin durch den Gemeinderat aus der Mitte der Stimmberechtigten gewählt. 5 Im Übrigen gelten für die Bestellung, die Organisation und die Aufgaben des Stimmausschusses das kantonale Recht24 und die Ausführungsbestimmungen zu diesem Reglement. 20 Fassung vom 27. September 2020 21 Art. 27 PRG und Art. 20 f. PRV (Fussnote Fassung vom 27. September 2020). 22 Gliederungstitel Fassung vom 27. September 2020 23 Absätze 1-5 Fassung vom 27. September 2020 24 Kantonales Gesetz vom 5. Juni 2012 über die politischen Rechte (PRG), BSG 141.1; Kantonale Verordnung vom 4. Juni 2013 über die politischen Rechte (PRV), BSG 141.112. 6 …25
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.