Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.134 Bebauungsplan 134: Basel Lange Gasse / Engelgasse (BP 134) Vom 10. Mai 1989 (Stand 10. Mai 1989) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag seiner Kommission und gestützt auf die §§ 5 und 8 des Hochbautengesetzes, beschliesst: Für den Text des Bebauungsplans siehe Anhang. Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal: https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/146.html Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.134 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 10.05.1989 10.05.1989 Erlass Erstfassung 1989 Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.134 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 10.05.1989 10.05.1989 Erstfassung 1989 Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne 731.150.134 Basel Lange Gasse / Engelgasse GRB vom 10. Mai 1989 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag seiner Kommission und gestützt auf die §§ 5 und 8 des Hochbautengesetzes, beschliesst: 1. Für die Überbauung des Areals der bisherigen Liegenschaften Lange Gasse 13 - 23 und Engelgasse 12 (Parzellen V 3301, 3311, 3471, 3481, 3491 und östlicher Teil der Parzelle V 17303) wird der Plan Nr. 11‘494 des Amtes für Kantons- und Stadtplanung vom 30. Juni 1987 verbindlich erklärt. Für Wand- und Firsthöhe gilt das Profil der Zone 3, jedoch mit einer vergrösserten Gebäudetiefe von 25 m. Dieses Profil darf bis an die Baulinie an der Engelgasse geführt werden. 2. Auf das Gesamtareal des Überbauungsplans Nr. 9’425 vom 12. Februar 1968 1) und des Überbauungsplans Nr. 11’494 vom 30. Juni 1987 bezogen, wird eine höchstzulässige Ausnützungsziffer von 1,5 festgesetzt; 50 % der Parzellenfläche, welche hinter der Baulinie liegt, dürfen nicht überbaut werden. 3. Innerhalb des Überbauungsplans ist eine ausschliessliche Büronutzung zulässig. 4. Genügend gedeckte Veloabstellplätze werden angelegt. 5. Das zuständige Departement kann ausnahmsweise Abweichungen von diesen Vorschriften zulassen, sofern deren Gesamtkonzept nicht beeinträchtigt wird. Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum. Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal: https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/146.html 1) Vgl. GRB Nr. 104.
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Bebauungsplan 134: Basel Lange Gasse / Engelgasse
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