Propose a change

Verordnung zur Stärkung einer integren Allfinanzaufsicht

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 5 Zustimmungsvorbehalt bei Beteiligungen und Ertragsrechten

(1) Die folgenden Handlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Bundesanstalt: 1. die Beteiligung von Beschäftigten an rechtsfähigen Gesellschaften bürgerlichen Rechts unter Führung eines oder mehrerer geschäftsführender Gesellschafter zum Zwecke der gemeinsamen Anlage privaten Vermögens in Aktien, Schuldtiteln und anderen Finanzinstrumenten (Investmentclubs) oder an vergleichbaren Vereinigungen, die Geschäfte in Finanzinstrumenten, Kryptowerten oder vergleichbaren Anlagen tätigen, und 2. der Erwerb von Ertragsrechten aus Stiftungen, Treuhandvermögen und vergleichbaren Einrichtungen, bei denen den Berechtigten kein Einfluss auf konkrete Anlageentscheidungen zusteht. (2) Der Antrag an die Bundesanstalt muss Angaben enthalten, die eine Beurteilung der Beteiligung oder des Ertragsrechtes ermöglichen, zum Beispiel zur Satzung, zur Anlagestrategie und zu Statuten. (3) Die Bundesanstalt hat die Zustimmung zu versagen, wenn 1. bei Beamtinnen und Beamten der Bundesanstalt eine Verletzung beamtenrechtlicher Pflichten wie insbesondere der Pflicht zur uneigennützigen und unparteiischen Amtsführung sowie zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten zu befürchten ist und eine Umgehung der Handelsverbote möglich erscheint oder 2. bei den übrigen Beschäftigten der Bundesanstalt eine Verletzung der sich aus dem jeweiligen Beschäftigtenverhältnis ergebenden Pflichten zu befürchten ist und eine Umgehung der Handelsverbote möglich erscheint. (4) Änderungen der einer erteilten Zustimmung zugrundeliegenden Umstände sind der Bundesanstalt unverzüglich anzuzeigen.

Your change, as a redline

§ 5 Zustimmungsvorbehalt bei Beteiligungen und Ertragsrechten

(1) Die folgenden Handlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Bundesanstalt: 1. die Beteiligung von Beschäftigten an rechtsfähigen Gesellschaften bürgerlichen Rechts unter Führung eines oder mehrerer geschäftsführender Gesellschafter zum Zwecke der gemeinsamen Anlage privaten Vermögens in Aktien, Schuldtiteln und anderen Finanzinstrumenten (Investmentclubs) oder an vergleichbaren Vereinigungen, die Geschäfte in Finanzinstrumenten, Kryptowerten oder vergleichbaren Anlagen tätigen, und 2. der Erwerb von Ertragsrechten aus Stiftungen, Treuhandvermögen und vergleichbaren Einrichtungen, bei denen den Berechtigten kein Einfluss auf konkrete Anlageentscheidungen zusteht. (2) Der Antrag an die Bundesanstalt muss Angaben enthalten, die eine Beurteilung der Beteiligung oder des Ertragsrechtes ermöglichen, zum Beispiel zur Satzung, zur Anlagestrategie und zu Statuten. (3) Die Bundesanstalt hat die Zustimmung zu versagen, wenn 1. bei Beamtinnen und Beamten der Bundesanstalt eine Verletzung beamtenrechtlicher Pflichten wie insbesondere der Pflicht zur uneigennützigen und unparteiischen Amtsführung sowie zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten zu befürchten ist und eine Umgehung der Handelsverbote möglich erscheint oder 2. bei den übrigen Beschäftigten der Bundesanstalt eine Verletzung der sich aus dem jeweiligen Beschäftigtenverhältnis ergebenden Pflichten zu befürchten ist und eine Umgehung der Handelsverbote möglich erscheint. (4) Änderungen der einer erteilten Zustimmung zugrundeliegenden Umstände sind der Bundesanstalt unverzüglich anzuzeigen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
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