G vom 13. September 2000 über die Bewährungshilfe (Bewährungshilfegesetz, BewHG)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 20 Rechte des Bewährungshelfers in Ausübung seines Dienstes
1) Der Bewährungshelfer hat das Recht, mit dem Probanden zusammenzutreffen. Ist es dem Bewährungshelfer sonst nicht möglich, mit dem Probanden zusammenzutreffen, so hat das Gericht auf Antrag des Bewährungshelfers den Probanden vorzuladen. 2) Wird eine Haft über den Probanden verhängt oder eine über ihn verhängte Haft aufgehoben, so ist der Bewährungshelfer davon zu verständigen. Das Recht, einen verhafteten Probanden zu besuchen, steht dem Bewährungshelfer in gleichem Umfang zu wie einem Rechtsbeistand des Verhafteten. 3) Alle Behörden und Dienststellen haben dem Bewährungshelfer die erforderlichen Auskünfte über den Probanden zu erteilen und ihm Einsicht in die über den Probanden geführten Akten zu gewähren, wenn keine wichtigen Bedenken dagegen stehen. Die Akten der Strafbehörde in einem laufenden Strafverfahren sind von diesem Einsichtsrecht ausgenommen. 4) Erfordert es der Zweck der Bewährungshilfe, so haben der Erziehungsberechtigte, der gesetzliche Vertreter, der Leiter der Schule, der Leiter der Berufsausbildung sowie der Arbeitgeber dem Bewährungshelfer Auskunft über den Lebenswandel und die Arbeitsleistung des Probanden zu erteilen.
Art. 20 Rechte des Bewährungshelfers in Ausübung seines Dienstes
1) Der Bewährungshelfer hat das Recht, mit dem Probanden zusammenzutreffen. Ist es dem Bewährungshelfer sonst nicht möglich, mit dem Probanden zusammenzutreffen, so hat das Gericht auf Antrag des Bewährungshelfers den Probanden vorzuladen. 2) Wird eine Haft über den Probanden verhängt oder eine über ihn verhängte Haft aufgehoben, so ist der Bewährungshelfer davon zu verständigen. Das Recht, einen verhafteten Probanden zu besuchen, steht dem Bewährungshelfer in gleichem Umfang zu wie einem Rechtsbeistand des Verhafteten. 3) Alle Behörden und Dienststellen haben dem Bewährungshelfer die erforderlichen Auskünfte über den Probanden zu erteilen und ihm Einsicht in die über den Probanden geführten Akten zu gewähren, wenn keine wichtigen Bedenken dagegen stehen. Die Akten der Strafbehörde in einem laufenden Strafverfahren sind von diesem Einsichtsrecht ausgenommen. 4) Erfordert es der Zweck der Bewährungshilfe, so haben der Erziehungsberechtigte, der gesetzliche Vertreter, der Leiter der Schule, der Leiter der Berufsausbildung sowie der Arbeitgeber dem Bewährungshelfer Auskunft über den Lebenswandel und die Arbeitsleistung des Probanden zu erteilen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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