Propose a change

G vom 13. September 2000 über die Bewährungshilfe (Bewährungshilfegesetz, BewHG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 21 Pflichten des Bewährungshelfers in Ausübung seines Dienstes

1) Der Bewährungshelfer hat seine Aufgaben mit tunlichster Schonung der Ehre des Probanden und unter Beachtung der Verschwiegenheitspflicht zu erfüllen. 2) Der Bewährungshelfer hat dem Gericht über seine Tätigkeit und seine Wahrnehmungen zu berichten: a) soweit dies das Gericht verlangt; b) wenn es erforderlich oder zweckmässig ist, um den Zweck der Bewährungshilfe zu erreichen; c) wenn Anlass besteht, die Bewährungshilfe aufzuheben; d) in jedem Fall aber sechs Monate nach Anordnung der Bewährungshilfe sowie bei deren Beendigung. Die Berichte sind schriftlich zu erstatten, sofern das Gericht nichts anderes bestimmt. 3) Schriftliche Berichte sind im Wege des Geschäftsstellenleiters für Bewährungshilfe zu übermitteln. Der Geschäftsstellenleiter hat die Berichte, wenn es nach seiner eigenen Kenntnis des Einzelfalles und nach seinen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiete der Bewährungshilfe erforderlich ist, ergänzen zu lassen oder auch selbst zu ergänzen; die Ergänzung ist als solche zu kennzeichnen. Den wesentlichen Inhalt mündlich erstatteter Berichte hat der Bewährungshelfer in seinen Akten festzuhalten und dem Geschäftsstellenleiter zur Kenntnis zu bringen. 4) Der Bewährungshelfer hat die wesentlichen Vorkommnisse bei der Betreuung seines Probanden in einem Tagebuch festzuhalten. Aus dem Tagebuch müssen der Stand der Betreuung und die jeweiligen nächsten Zielsetzungen der Betreuungsarbeit jederzeit ersichtlich sein.

Your change, as a redline

Art. 21 Pflichten des Bewährungshelfers in Ausübung seines Dienstes

1) Der Bewährungshelfer hat seine Aufgaben mit tunlichster Schonung der Ehre des Probanden und unter Beachtung der Verschwiegenheitspflicht zu erfüllen. 2) Der Bewährungshelfer hat dem Gericht über seine Tätigkeit und seine Wahrnehmungen zu berichten: a) soweit dies das Gericht verlangt; b) wenn es erforderlich oder zweckmässig ist, um den Zweck der Bewährungshilfe zu erreichen; c) wenn Anlass besteht, die Bewährungshilfe aufzuheben; d) in jedem Fall aber sechs Monate nach Anordnung der Bewährungshilfe sowie bei deren Beendigung. Die Berichte sind schriftlich zu erstatten, sofern das Gericht nichts anderes bestimmt. 3) Schriftliche Berichte sind im Wege des Geschäftsstellenleiters für Bewährungshilfe zu übermitteln. Der Geschäftsstellenleiter hat die Berichte, wenn es nach seiner eigenen Kenntnis des Einzelfalles und nach seinen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiete der Bewährungshilfe erforderlich ist, ergänzen zu lassen oder auch selbst zu ergänzen; die Ergänzung ist als solche zu kennzeichnen. Den wesentlichen Inhalt mündlich erstatteter Berichte hat der Bewährungshelfer in seinen Akten festzuhalten und dem Geschäftsstellenleiter zur Kenntnis zu bringen. 4) Der Bewährungshelfer hat die wesentlichen Vorkommnisse bei der Betreuung seines Probanden in einem Tagebuch festzuhalten. Aus dem Tagebuch müssen der Stand der Betreuung und die jeweiligen nächsten Zielsetzungen der Betreuungsarbeit jederzeit ersichtlich sein.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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