G vom 13. September 2000 über die Bewährungshilfe (Bewährungshilfegesetz, BewHG)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 23 Anordnung und Beendigung
1) Soweit eine weitere Betreuung von Personen notwendig oder zweckmässig erscheint, um sie von der Begehung strafbarer Handlungen abzuhalten, kann der Geschäftsstellenleiter eine solche auf Ersuchen oder mit Zustimmung der betreffenden Person in den folgenden Fällen anordnen: a) bei unbedingter Entlassung aus einer Freiheitsstrafe oder einer mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Massnahme; b) bei bedingter Verurteilung, bedingter Nachsicht einer Strafe oder eines Strafteiles oder einer mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Massnahme oder einer bedingten Entlassung, wenn die Probezeit abgelaufen ist. 2) Die Anordnung gilt für die den Umständen nach erforderliche Zeitdauer, längstens aber für die Zeit von drei Jahren nach der unbedingten Entlassung oder dem Ablauf der Probezeit. Die Bestellung endet jedenfalls, sobald derselben Person vom Gericht ein Bewährungshelfer bestellt worden ist. Erklärt die betreute Person ausdrücklich, auf eine weitere Betreuung zu verzichten, oder entzieht sie sich beharrlich dem Einfluss des Bewährungshelfers, so hat der Geschäftsstellenleiter die Einstellung der Betreuung anzuordnen. 3) Für die Betreuung nach Abs. 1 gelten § 52 Abs. 1 des Strafgesetzbuches und die Bestimmungen dieses Gesetzes über die Durchführung der Bewährungshilfe sinngemäss.
Art. 23 Anordnung und Beendigung
1) Soweit eine weitere Betreuung von Personen notwendig oder zweckmässig erscheint, um sie von der Begehung strafbarer Handlungen abzuhalten, kann der Geschäftsstellenleiter eine solche auf Ersuchen oder mit Zustimmung der betreffenden Person in den folgenden Fällen anordnen: a) bei unbedingter Entlassung aus einer Freiheitsstrafe oder einer mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Massnahme; b) bei bedingter Verurteilung, bedingter Nachsicht einer Strafe oder eines Strafteiles oder einer mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Massnahme oder einer bedingten Entlassung, wenn die Probezeit abgelaufen ist. 2) Die Anordnung gilt für die den Umständen nach erforderliche Zeitdauer, längstens aber für die Zeit von drei Jahren nach der unbedingten Entlassung oder dem Ablauf der Probezeit. Die Bestellung endet jedenfalls, sobald derselben Person vom Gericht ein Bewährungshelfer bestellt worden ist. Erklärt die betreute Person ausdrücklich, auf eine weitere Betreuung zu verzichten, oder entzieht sie sich beharrlich dem Einfluss des Bewährungshelfers, so hat der Geschäftsstellenleiter die Einstellung der Betreuung anzuordnen. 3) Für die Betreuung nach Abs. 1 gelten § 52 Abs. 1 des Strafgesetzbuches und die Bestimmungen dieses Gesetzes über die Durchführung der Bewährungshilfe sinngemäss.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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