Propose a change

G vom 13. September 2000 über die Bewährungshilfe (Bewährungshilfegesetz, BewHG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 7 Persönliche Voraussetzungen des Bewährungshelfers

1) Ein Bewährungshelfer muss: a) voll handlungsfähig sein; b) frei von einer mitzuteilenden, im Strafregister eingetragenen Verurteilung wegen Verbrechens oder Vergehens sein; c) das 24. Lebensjahr vollendet haben; d) aufgrund seiner Persönlichkeit für die mit der Bewährungshilfe verbundenen Aufgaben geeignet sein. 2) Der Geschäftsstellenleiter, ebenso ein hauptberuflicher Bewährungshelfer, muss zusätzlich zu den in Abs. 1 genannten Voraussetzungen aufgrund einer besonderen Berufsausbildung für die Führung der Bewährungshilfe fachlich geeignet sein. Die Regierung regelt die Einzelheiten durch Verordnung. 3) Nicht als Bewährungshelfer tätig sein dürfen: a) Mitglieder der Regierung und deren Stellvertreter; b) Gemeindevorsteher; c) Richter und Staatsanwälte; d) Beamte und Angestellte der Landespolizei, der Gefangenenhausverwaltung und des Amtes für Soziale Dienste; e) Personen, die mit dem Rechtsbrecher in einem therapeutischen Verhältnis stehen oder gestanden sind.

Your change, as a redline

Art. 7 Persönliche Voraussetzungen des Bewährungshelfers

1) Ein Bewährungshelfer muss: a) voll handlungsfähig sein; b) frei von einer mitzuteilenden, im Strafregister eingetragenen Verurteilung wegen Verbrechens oder Vergehens sein; c) das 24. Lebensjahr vollendet haben; d) aufgrund seiner Persönlichkeit für die mit der Bewährungshilfe verbundenen Aufgaben geeignet sein. 2) Der Geschäftsstellenleiter, ebenso ein hauptberuflicher Bewährungshelfer, muss zusätzlich zu den in Abs. 1 genannten Voraussetzungen aufgrund einer besonderen Berufsausbildung für die Führung der Bewährungshilfe fachlich geeignet sein. Die Regierung regelt die Einzelheiten durch Verordnung. 3) Nicht als Bewährungshelfer tätig sein dürfen: a) Mitglieder der Regierung und deren Stellvertreter; b) Gemeindevorsteher; c) Richter und Staatsanwälte; d) Beamte und Angestellte der Landespolizei, der Gefangenenhausverwaltung und des Amtes für Soziale Dienste; e) Personen, die mit dem Rechtsbrecher in einem therapeutischen Verhältnis stehen oder gestanden sind.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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