Verordnung über den Vollzug des Bundesgesetzes über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3
Gebührenerhebung, Gebührenaufteilung 1 Die Erhebung der Gebühren richtet sich nach dem Bundesrecht. 2 Der gemäss Bundesrecht dem Kanton zustehende Gebührenanteil für die Ausstellung von Identitätskarten fällt, nach Abzug der Produktionskosten und des Bundesanteils, zu 60 Prozent an den Kanton und zu 40 Prozent an die betreffende Gemeinde. * 3 Wird der Antrag auf Ausstellung eines provisorischen Passes, eines ordentlichen Diplomaten- oder eines Dienstpasses bei der antragstellenden Behörde der Gemeinde gestellt, erhebt diese eine Gebühr von 30 Franken. Wird der Antrag direkt beim Passbüro eingereicht, fällt der Gebührenanteil vollumfänglich an den Kanton. 4 Die Installations- und Betriebskosten für die antragstellende Behörde gehen zu Lasten der betreffenden Gemeinde und für die ausstellende Behörde zu Lasten des Kantons. 1) GS I A/1/1 SBE VIII/7 388 1
Art. 3
Gebührenerhebung, Gebührenaufteilung 1 Die Erhebung der Gebühren richtet sich nach dem Bundesrecht. 2 Der gemäss Bundesrecht dem Kanton zustehende Gebührenanteil für die Ausstellung von Identitätskarten fällt, nach Abzug der Produktionskosten und des Bundesanteils, zu 60 Prozent an den Kanton und zu 40 Prozent an die betreffende Gemeinde. * 3 Wird der Antrag auf Ausstellung eines provisorischen Passes, eines ordentlichen Diplomaten- oder eines Dienstpasses bei der antragstellenden Behörde der Gemeinde gestellt, erhebt diese eine Gebühr von 30 Franken. Wird der Antrag direkt beim Passbüro eingereicht, fällt der Gebührenanteil vollumfänglich an den Kanton. 4 Die Installations- und Betriebskosten für die antragstellende Behörde gehen zu Lasten der betreffenden Gemeinde und für die ausstellende Behörde zu Lasten des Kantons. 1) GS I A/1/1 SBE VIII/7 388 1
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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