Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 118 Übergangsbestimmungen
1 Das Eidgenössische Lebensmittelchemikerdiplom ist dem DLAL, das Eidgenössische Lebensmittelinspektorendiplom und das Eidgenössische Lebensmittelkontrolleurendiplom sind dem DAL gleichgestellt.
2 Wer die Ausbildung als Lebensmittelchemikerin, Lebensmittelchemiker, Lebensmittelinspektorin, Lebensmittelinspektor, Lebensmittelkontrolleurin oder Lebensmittelkontrolleur vor vor dem 1. Juli 2020 begonnen hat, kann sie noch bis zum 30. Juni 2021 nach bisherigem Recht fortsetzen und abschliessen.
3 In Ausnahmefällen darf die Tätigkeit als Lebensmittelinspektorin oder Lebensmittelinspektor, als Lebensmittelkontrolleurin oder Lebensmittelkontrolleur oder als amtliche Prüfleiterin oder amtlicher Prüfleiter auch eine Person ausüben, die nicht über ein DAL verfügt, sofern das BLV dem zustimmt und die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a. Die Person erreicht das ordentliche Pensionsalter spätestens am 30. Juni 2030.
b. Die Person ist mindestens seit dem 1. Juli 2010 beruflich im Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung tätig.
Your change, as a redline
Art. 118 Übergangsbestimmungen
1 Das Eidgenössische Lebensmittelchemikerdiplom ist dem DLAL, das Eidgenössische Lebensmittelinspektorendiplom und das Eidgenössische Lebensmittelkontrolleurendiplom sind dem DAL gleichgestellt.
2 Wer die Ausbildung als Lebensmittelchemikerin, Lebensmittelchemiker, Lebensmittelinspektorin, Lebensmittelinspektor, Lebensmittelkontrolleurin oder Lebensmittelkontrolleur vor vor dem 1. Juli 2020 begonnen hat, kann sie noch bis zum 30. Juni 2021 nach bisherigem Recht fortsetzen und abschliessen.
3 In Ausnahmefällen darf die Tätigkeit als Lebensmittelinspektorin oder Lebensmittelinspektor, als Lebensmittelkontrolleurin oder Lebensmittelkontrolleur oder als amtliche Prüfleiterin oder amtlicher Prüfleiter auch eine Person ausüben, die nicht über ein DAL verfügt, sofern das BLV dem zustimmt und die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a. Die Person erreicht das ordentliche Pensionsalter spätestens am 30. Juni 2030.
b. Die Person ist mindestens seit dem 1. Juli 2010 beruflich im Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung tätig.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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