G vom 21. April 1922 über die allgemeine Landesverwaltungspflege (die Verwaltungsbehörden und ihre Hilfsorgane, das Verfahren in Verwaltungssachen, das Verwaltungszwangs- und Verwaltungsstrafverfahren) (LVG)
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Change 1
As published
Art. 109
1) Insoweit es durch Gesetz oder gültige Verordnung nicht ausgeschlossen ist, kann eine Partei, ohne die Entscheidung oder Verfügung anzufechten, um eine der Billigkeit entsprechende gänzliche oder teilweise Nachsicht der Folgen einer Entscheidung oder Verfügung ansuchen (Art. 115).
2) Über das Gesuch entscheidet in der Regel die Regierung; ist aber das Gesuch mit einer Beschwerde verbunden, so ist es in der Regel gleichzeitig mit dieser zu erledigen, sofern sich nicht aus seinem Inhalt etwas anderes ergibt.
3) Auf Anzeigen der Parteien wegen Verletzung oder Ausserachtlassung wesentlicher Vorschriften oder öffentlicher Interessen ausserhalb eines Beschwerdeverfahrens finden je nach deren Grund und Zweck die Vorschriften über Aufsichtsbeschwerden, Einstellung, Nichtigerklärung oder Wiederaufnahme von amtswegen Anwendung.
4) Auf ein Nachsichtsgesuch oder eine Anzeige ist der einschreitenden Person eine begründete Erledigung zu geben.
III. Hauptstück
Your change, as a redline
Art. 109
1) Insoweit es durch Gesetz oder gültige Verordnung nicht ausgeschlossen ist, kann eine Partei, ohne die Entscheidung oder Verfügung anzufechten, um eine der Billigkeit entsprechende gänzliche oder teilweise Nachsicht der Folgen einer Entscheidung oder Verfügung ansuchen (Art. 115).
2) Über das Gesuch entscheidet in der Regel die Regierung; ist aber das Gesuch mit einer Beschwerde verbunden, so ist es in der Regel gleichzeitig mit dieser zu erledigen, sofern sich nicht aus seinem Inhalt etwas anderes ergibt.
3) Auf Anzeigen der Parteien wegen Verletzung oder Ausserachtlassung wesentlicher Vorschriften oder öffentlicher Interessen ausserhalb eines Beschwerdeverfahrens finden je nach deren Grund und Zweck die Vorschriften über Aufsichtsbeschwerden, Einstellung, Nichtigerklärung oder Wiederaufnahme von amtswegen Anwendung.
4) Auf ein Nachsichtsgesuch oder eine Anzeige ist der einschreitenden Person eine begründete Erledigung zu geben.
III. Hauptstück
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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