G vom 21. April 1922 über die allgemeine Landesverwaltungspflege (die Verwaltungsbehörden und ihre Hilfsorgane, das Verfahren in Verwaltungssachen, das Verwaltungszwangs- und Verwaltungsstrafverfahren) (LVG)
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Change 1
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Art. 84 Richtigstellung und Ergänzung der Entscheidung
1) (Richtigstellung.) Schreibfehler, Rechenfehler und andere ähnliche offenbare Unrichtigkeiten können jederzeit von der Behörde von amtswegen und ohne Parteienanhörung berichtigt werden.
2) Doch ist die Beschwerde gegen die Berichtigung innerhalb derselben Frist zulässig, wie gegen die Entscheidung selbst.
3) Die Wirkung der Entscheidung gegen die Parteien beginnt unter allen Umständen erst von der Zustellung ihrer förmlichen Ausfertigung, die Wirkung der Berichtigung von der Zustellung der berichtigten Ausfertigung an die Parteien.
4) (Ergänzung.) Ist ein von einer Partei in der Hauptsache erhobener Anspruch oder der Kostenpunkt unerledigt geblieben, so ist die fehlende Erledigung auf Grund einer nur für diese auszuschreibenden, mündlichen Verhandlung nachzutragen, wenn diese Ergänzung von amtswegen geboten erscheint oder wenn hievon abgesehen, der Antrag auf diese Ergänzung von der hiedurch benachteiligten Partei innerhalb der für sie eröffneten Frist zur Anfechtung der Entscheidung bei der Regierung gestellt wird.
Your change, as a redline
Art. 84 Richtigstellung und Ergänzung der Entscheidung
1) (Richtigstellung.) Schreibfehler, Rechenfehler und andere ähnliche offenbare Unrichtigkeiten können jederzeit von der Behörde von amtswegen und ohne Parteienanhörung berichtigt werden.
2) Doch ist die Beschwerde gegen die Berichtigung innerhalb derselben Frist zulässig, wie gegen die Entscheidung selbst.
3) Die Wirkung der Entscheidung gegen die Parteien beginnt unter allen Umständen erst von der Zustellung ihrer förmlichen Ausfertigung, die Wirkung der Berichtigung von der Zustellung der berichtigten Ausfertigung an die Parteien.
4) (Ergänzung.) Ist ein von einer Partei in der Hauptsache erhobener Anspruch oder der Kostenpunkt unerledigt geblieben, so ist die fehlende Erledigung auf Grund einer nur für diese auszuschreibenden, mündlichen Verhandlung nachzutragen, wenn diese Ergänzung von amtswegen geboten erscheint oder wenn hievon abgesehen, der Antrag auf diese Ergänzung von der hiedurch benachteiligten Partei innerhalb der für sie eröffneten Frist zur Anfechtung der Entscheidung bei der Regierung gestellt wird.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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