Propose a change

G vom 21. April 1922 über die allgemeine Landesverwaltungspflege (die Verwaltungsbehörden und ihre Hilfsorgane, das Verfahren in Verwaltungssachen, das Verwaltungszwangs- und Verwaltungsstrafverfahren) (LVG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 94 Gegenerklärung des Anfechtungsgegners

1) Von der Einlegung der Beschwerde durch eine Partei sind alle übrigen Beteiligten, wenn solche vorhanden sind, mit dem Beisatze in Kenntnis zu setzen, dass es ihnen frei stehe, die Erklärung oder Eingabe samt ihren Beilagen bei der Überreichungsstelle einzusehen und Abschriften hievon zu nehmen und innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen ihre Gegenerklärung oder Beschwerdebeantwortung bei der Regierung einzureichen. 2) Der Regierungschef kann auch nach seinem Ermessen den Mit- und Gegenbeteiligten die Beschwerdeschrift nebst Beilagen mit dem Auftrage zur Gegenäusserung zustellen lassen und allenfalls die Beantwortungsfrist angemessen erstrecken. 3) Hat der Anfechtende für jeden Gegner ein Exemplar der Beschwerdeschrift oder der Gegner seine Beantwortungsschrift in genügender Anzahl überreicht, so ist jedem Beteiligten ausser dem Einreicher ein solches von amtswegen zuzustellen. Zu diesem Zwecke können auch hinreichende Exemplare eingefordert oder Protokollsabschriften gemacht werden (Art. 92). 4) Innert der unerstreckbaren Frist von vierzehn Tagen seit der Verständigung von der Einreichung der Beschwerde kann der allfällige Gegenbeteiligte oder Mitbeteiligte sich mit neuen Anträgen, tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen anschliessen (Anschlussbeschwerde).

Your change, as a redline

Art. 94 Gegenerklärung des Anfechtungsgegners

1) Von der Einlegung der Beschwerde durch eine Partei sind alle übrigen Beteiligten, wenn solche vorhanden sind, mit dem Beisatze in Kenntnis zu setzen, dass es ihnen frei stehe, die Erklärung oder Eingabe samt ihren Beilagen bei der Überreichungsstelle einzusehen und Abschriften hievon zu nehmen und innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen ihre Gegenerklärung oder Beschwerdebeantwortung bei der Regierung einzureichen. 2) Der Regierungschef kann auch nach seinem Ermessen den Mit- und Gegenbeteiligten die Beschwerdeschrift nebst Beilagen mit dem Auftrage zur Gegenäusserung zustellen lassen und allenfalls die Beantwortungsfrist angemessen erstrecken. 3) Hat der Anfechtende für jeden Gegner ein Exemplar der Beschwerdeschrift oder der Gegner seine Beantwortungsschrift in genügender Anzahl überreicht, so ist jedem Beteiligten ausser dem Einreicher ein solches von amtswegen zuzustellen. Zu diesem Zwecke können auch hinreichende Exemplare eingefordert oder Protokollsabschriften gemacht werden (Art. 92). 4) Innert der unerstreckbaren Frist von vierzehn Tagen seit der Verständigung von der Einreichung der Beschwerde kann der allfällige Gegenbeteiligte oder Mitbeteiligte sich mit neuen Anträgen, tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen anschliessen (Anschlussbeschwerde).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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