Satzung des Europäischen Systems zur Beobachtung der Festen Erde – Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC EPOS)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 11 Externe Beiräte
1. Die Generalversammlung setzt mit Zweidrittelmehrheit einen wissenschaftlichen Beirat, einen Ethikbeirat und andere Beiräte oder Ausschüsse ein, um für die vom ERIC EPOS durchgeführten Tätigkeiten und die erzielten Ergebnisse eine Beratung, Kontrolle und Bewertung zu gewährleisten. 2. Der wissenschaftliche Beirat hat folgende Aufgaben: a) Er überwacht die wissenschaftliche Qualität der Tätigkeiten des ERIC EPOS; b) er gibt Rückmeldung an die Generalversammlung und formuliert Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Tätigkeiten des ERIC EPOS; c) er nimmt jährlich an der Generalversammlung teil und gibt dort seine Empfehlungen ab. Der wissenschaftliche Beirat besteht aus hochrangigen Wissenschaftlern. Die Zahl der Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats wird von der Generalversammlung beschlossen. Diese Zahl muss mindestens fünf und darf höchstens zehn betragen. Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats werden von der Generalversammlung auf drei Jahre ernannt. Die Generalversammlung kann diese Ernennung auf Vorschlag des Exekutivdirektors einmal um den gleichen Zeitraum verlängern. Der Vorsitzende des wissenschaftlichen Beirats wird unter seinen Mitgliedern gewählt. Die Geschäftsordnung des wissenschaftlichen Beirats wird von der Generalversammlung beschlossen. 3. Der Ethikbeirat hat folgende Aufgaben: a) Er überwacht die Einhaltung ethischer Grundsätze und der damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften im Rahmen der Tätigkeiten des ERIC EPOS; b) er gibt Rückmeldung an die Generalversammlung und richtet Empfehlungen an das ERIC EPOS zu diesen Themen; c) er nimmt jährlich an der Generalversammlung teil und gibt dort seine Empfehlungen ab. Der Ethikbeirat besteht aus namhaften Experten für Ethikfragen. Die Zahl der Mitglieder des Ethikbeirats wird von der Generalversammlung beschlossen. Diese Zahl muss mindestens drei und darf höchstens sechs betragen. Die Mitglieder des Ethikbeirats werden von der Generalversammlung auf drei Jahre ernannt. Die Generalversammlung kann diese Ernennung auf Vorschlag des Exekutivdirektors einmal um den gleichen Zeitraum verlängern. Der Vorsitzende des Ethikbeirats wird unter seinen Mitgliedern gewählt. Die Geschäftsordnung des Ethikbeirats wird von der Generalversammlung beschlossen.
Art. 11 Externe Beiräte
1. Die Generalversammlung setzt mit Zweidrittelmehrheit einen wissenschaftlichen Beirat, einen Ethikbeirat und andere Beiräte oder Ausschüsse ein, um für die vom ERIC EPOS durchgeführten Tätigkeiten und die erzielten Ergebnisse eine Beratung, Kontrolle und Bewertung zu gewährleisten. 2. Der wissenschaftliche Beirat hat folgende Aufgaben: a) Er überwacht die wissenschaftliche Qualität der Tätigkeiten des ERIC EPOS; b) er gibt Rückmeldung an die Generalversammlung und formuliert Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Tätigkeiten des ERIC EPOS; c) er nimmt jährlich an der Generalversammlung teil und gibt dort seine Empfehlungen ab. Der wissenschaftliche Beirat besteht aus hochrangigen Wissenschaftlern. Die Zahl der Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats wird von der Generalversammlung beschlossen. Diese Zahl muss mindestens fünf und darf höchstens zehn betragen. Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats werden von der Generalversammlung auf drei Jahre ernannt. Die Generalversammlung kann diese Ernennung auf Vorschlag des Exekutivdirektors einmal um den gleichen Zeitraum verlängern. Der Vorsitzende des wissenschaftlichen Beirats wird unter seinen Mitgliedern gewählt. Die Geschäftsordnung des wissenschaftlichen Beirats wird von der Generalversammlung beschlossen. 3. Der Ethikbeirat hat folgende Aufgaben: a) Er überwacht die Einhaltung ethischer Grundsätze und der damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften im Rahmen der Tätigkeiten des ERIC EPOS; b) er gibt Rückmeldung an die Generalversammlung und richtet Empfehlungen an das ERIC EPOS zu diesen Themen; c) er nimmt jährlich an der Generalversammlung teil und gibt dort seine Empfehlungen ab. Der Ethikbeirat besteht aus namhaften Experten für Ethikfragen. Die Zahl der Mitglieder des Ethikbeirats wird von der Generalversammlung beschlossen. Diese Zahl muss mindestens drei und darf höchstens sechs betragen. Die Mitglieder des Ethikbeirats werden von der Generalversammlung auf drei Jahre ernannt. Die Generalversammlung kann diese Ernennung auf Vorschlag des Exekutivdirektors einmal um den gleichen Zeitraum verlängern. Der Vorsitzende des Ethikbeirats wird unter seinen Mitgliedern gewählt. Die Geschäftsordnung des Ethikbeirats wird von der Generalversammlung beschlossen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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