Satzung des Europäischen Systems zur Beobachtung der Festen Erde – Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC EPOS)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 13 Koordinierungsausschuss für die Dienste
1. Der Koordinierungsausschuss für die Dienste unterstützt den Exekutivdirektor bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. 2. Der Koordinierungsausschuss für die Dienste besteht aus einem Vertreter jedes EPOS-Basisdiensts; seine Mitglieder werden vom Exekutivdirektor aus einer Reihe von Bewerbern ausgewählt, die von den einzelnen Basisdiensten vorgeschlagen werden. Die Mitglieder des Koordinierungsausschusses für die Dienste können nicht als offizielle Vertreter eines Mitglieds oder Beobachters in der Generalversammlung oder als Mitglieder der externen Beiräte fungieren. 3. Die Sitzungen des Koordinierungsausschusses für die Dienste werden vom Exekutivdirektor mindestens zweimal jährlich einberufen. Eine ausserordentliche Sitzung des Koordinierungsausschusses für die Dienste kann auf Antrag von mindestens der Hälfte der Mitglieder einberufen werden. 4. Zur Wahrung von Konsistenz, Kohärenz und Stabilität des Betriebs der Forschungsinfrastruktur hält der Exekutivdirektor in allen allgemeinen Angelegenheiten Rücksprache mit dem Koordinierungsausschuss für die Dienste, beispielsweise in Bezug auf die Ausarbeitung von Vorschlägen hinsichtlich der Erstellung und Änderung der Jahresarbeitspläne, die der Generalversammlung vorgelegt werden sollen. 5. Der Koordinierungsausschuss für die Dienste gibt sich eine Geschäftsordnung, die von der Generalversammlung genehmigt werden muss.
Art. 13 Koordinierungsausschuss für die Dienste
1. Der Koordinierungsausschuss für die Dienste unterstützt den Exekutivdirektor bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. 2. Der Koordinierungsausschuss für die Dienste besteht aus einem Vertreter jedes EPOS-Basisdiensts; seine Mitglieder werden vom Exekutivdirektor aus einer Reihe von Bewerbern ausgewählt, die von den einzelnen Basisdiensten vorgeschlagen werden. Die Mitglieder des Koordinierungsausschusses für die Dienste können nicht als offizielle Vertreter eines Mitglieds oder Beobachters in der Generalversammlung oder als Mitglieder der externen Beiräte fungieren. 3. Die Sitzungen des Koordinierungsausschusses für die Dienste werden vom Exekutivdirektor mindestens zweimal jährlich einberufen. Eine ausserordentliche Sitzung des Koordinierungsausschusses für die Dienste kann auf Antrag von mindestens der Hälfte der Mitglieder einberufen werden. 4. Zur Wahrung von Konsistenz, Kohärenz und Stabilität des Betriebs der Forschungsinfrastruktur hält der Exekutivdirektor in allen allgemeinen Angelegenheiten Rücksprache mit dem Koordinierungsausschuss für die Dienste, beispielsweise in Bezug auf die Ausarbeitung von Vorschlägen hinsichtlich der Erstellung und Änderung der Jahresarbeitspläne, die der Generalversammlung vorgelegt werden sollen. 5. Der Koordinierungsausschuss für die Dienste gibt sich eine Geschäftsordnung, die von der Generalversammlung genehmigt werden muss.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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