Satzung des Europäischen Systems zur Beobachtung der Festen Erde – Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC EPOS)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6 Ausscheiden eines Mitglieds oder Beobachters / Beendigung der Mitgliedschaft oder des Beobachterstatus
1. Innerhalb der ersten fünf Jahre nach Gründung des ERIC EPOS kann kein Mitglied ausscheiden, es sei denn, es hat sich das Recht dafür vorbehalten, indem es einen höheren Jahresbeitrag gemäss Anhang II der Satzung zahlt. 2. Nach Ablauf der ersten fünf Jahre nach Gründung des ERIC EPOS können Mitglieder zum Ende eines Geschäftsjahres austreten, vorausgesetzt, sie teilen ihre Austrittsabsicht mit einem an den Vorsitz der Generalversammlung gerichteten offiziellen Antrag sechs Monate im Voraus mit. 3. Beobachter können zum Ende eines Geschäftsjahres ausscheiden, vorausgesetzt, sie teilen ihre Absicht mit einem an den Vorsitz der Generalversammlung gerichteten offiziellen Antrag sechs Monate im Voraus mit. 4. Die Mitglieder und Beobachter müssen alle finanziellen und sonstigen Verpflichtungen erfüllen, bevor ihr Ausscheiden wirksam werden kann. 5. Die Generalversammlung kann die Mitgliedschaft eines Mitglieds oder den Beobachterstatus eines Beobachters beenden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a) Das Mitglied oder der Beobachter hat in schwerwiegender Weise gegen eine oder mehrere Verpflichtungen aus dieser Satzung verstossen. b) Das Mitglied oder der Beobachter hat einen solchen Verstoss nicht innerhalb von sechs Monaten abgestellt, nachdem es/er durch den Vorsitz der Generalversammlung schriftlich über den Verstoss unterrichtet wurde. 6. Das betreffende Mitglied oder der betreffende Beobachter nach Absatz 5 hat das Recht, seinen Standpunkt vor der Generalversammlung zu erläutern, bevor diese einen entsprechenden Beschluss fasst. 7. Ein Mitglied, das ausscheidet oder dessen Mitgliedschaft beendet wurde, hat weder Anspruch auf die Erstattung von Beiträgen, noch kann es einen Anspruch auf die Vermögenswerte des ERIC EPOS geltend machen. 8. Die Mitgliedschaft einer juristischen Person endet automatisch, wenn die juristische Person nicht mehr besteht oder nicht mehr in eine der Kategorien gemäss Artikel 4 der Satzung fällt.
Art. 6 Ausscheiden eines Mitglieds oder Beobachters / Beendigung der Mitgliedschaft oder des Beobachterstatus
1. Innerhalb der ersten fünf Jahre nach Gründung des ERIC EPOS kann kein Mitglied ausscheiden, es sei denn, es hat sich das Recht dafür vorbehalten, indem es einen höheren Jahresbeitrag gemäss Anhang II der Satzung zahlt. 2. Nach Ablauf der ersten fünf Jahre nach Gründung des ERIC EPOS können Mitglieder zum Ende eines Geschäftsjahres austreten, vorausgesetzt, sie teilen ihre Austrittsabsicht mit einem an den Vorsitz der Generalversammlung gerichteten offiziellen Antrag sechs Monate im Voraus mit. 3. Beobachter können zum Ende eines Geschäftsjahres ausscheiden, vorausgesetzt, sie teilen ihre Absicht mit einem an den Vorsitz der Generalversammlung gerichteten offiziellen Antrag sechs Monate im Voraus mit. 4. Die Mitglieder und Beobachter müssen alle finanziellen und sonstigen Verpflichtungen erfüllen, bevor ihr Ausscheiden wirksam werden kann. 5. Die Generalversammlung kann die Mitgliedschaft eines Mitglieds oder den Beobachterstatus eines Beobachters beenden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a) Das Mitglied oder der Beobachter hat in schwerwiegender Weise gegen eine oder mehrere Verpflichtungen aus dieser Satzung verstossen. b) Das Mitglied oder der Beobachter hat einen solchen Verstoss nicht innerhalb von sechs Monaten abgestellt, nachdem es/er durch den Vorsitz der Generalversammlung schriftlich über den Verstoss unterrichtet wurde. 6. Das betreffende Mitglied oder der betreffende Beobachter nach Absatz 5 hat das Recht, seinen Standpunkt vor der Generalversammlung zu erläutern, bevor diese einen entsprechenden Beschluss fasst. 7. Ein Mitglied, das ausscheidet oder dessen Mitgliedschaft beendet wurde, hat weder Anspruch auf die Erstattung von Beiträgen, noch kann es einen Anspruch auf die Vermögenswerte des ERIC EPOS geltend machen. 8. Die Mitgliedschaft einer juristischen Person endet automatisch, wenn die juristische Person nicht mehr besteht oder nicht mehr in eine der Kategorien gemäss Artikel 4 der Satzung fällt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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