Übereinkommen zur Gründung des Internationalen Instituts für Demokratie und Wahlhilfe (International IDEA)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. IV Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Instituts sind: a) die Regierungen der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens; b) die zwischenstaatlichen Organisationen, die Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind. 2. Assoziierte Mitglieder des Instituts sind internationale nichtstaatliche Organisationen. Die Mitglieder dieser Organisationen müssen ordnungsgemäss gegründete Organisationen sein oder sich aus Organisationen und Einzelpersonen zusammensetzen, wobei sich die Aufnahme von Mitgliedern nach festgelegten Regeln zu vollziehen hat. Der Organisation müssen Mitglieder aus mindestens sieben Staaten angehören. Die Organisation soll in funktioneller und fachlicher Hinsicht eine Rolle spielen, die für das Betätigungsfeld des Instituts wichtig ist. 3. Eine internationale nichtstaatliche Organisation kann dem Generalsekretär jederzeit ihr Ersuchen um Aufnahme als assoziiertes Mitglied des Instituts notifizieren. 4. Die Anzahl der assoziierten Mitglieder des Instituts darf diejenige der Mitglieder nicht übersteigen.
Art. IV Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Instituts sind: a) die Regierungen der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens; b) die zwischenstaatlichen Organisationen, die Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind. 2. Assoziierte Mitglieder des Instituts sind internationale nichtstaatliche Organisationen. Die Mitglieder dieser Organisationen müssen ordnungsgemäss gegründete Organisationen sein oder sich aus Organisationen und Einzelpersonen zusammensetzen, wobei sich die Aufnahme von Mitgliedern nach festgelegten Regeln zu vollziehen hat. Der Organisation müssen Mitglieder aus mindestens sieben Staaten angehören. Die Organisation soll in funktioneller und fachlicher Hinsicht eine Rolle spielen, die für das Betätigungsfeld des Instituts wichtig ist. 3. Eine internationale nichtstaatliche Organisation kann dem Generalsekretär jederzeit ihr Ersuchen um Aufnahme als assoziiertes Mitglied des Instituts notifizieren. 4. Die Anzahl der assoziierten Mitglieder des Instituts darf diejenige der Mitglieder nicht übersteigen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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