Propose a change

Übereinkommen zur Gründung des Internationalen Instituts für Demokratie und Wahlhilfe (International IDEA)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. IX Das Direktorium

1. Das Institut arbeitet unter der Leitung eines Direktoriums, das aus neun (9) bis fünfzehn (15) Mitgliedern besteht. Ein Mitglied des Direktoriums wird von dem Staat ernannt, in dem sich der Sitz des Instituts befindet (ständiger Vertreter). Der Vorsitzende des Direktoriums wird vom Rat gewählt. Die Mitglieder des Direktoriums werden aufgrund von Leistungen auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft, der Wahlsysteme, der Politik, der einschlägigen Forschung, der Politikwissenschaft, der Wirtschaft oder in sonstigen für die Arbeit des Instituts wichtigen Bereichen ausgewählt. Sie werden in ihrer persönlichen Eigenschaft und nicht als Vertreter von Regierungen oder Organisationen tätig. 2. Die Mitglieder und der Vorsitzende des Direktoriums werden für die Dauer von drei (3) Jahren ernannt; eine Wiederernennung ist möglich. Die Amtszeiten der ersten Mitglieder des Direktoriums sind unterschiedlich lang, damit ihre Ablösung nach und nach erfolgt. 3. Das Direktorium tritt so oft zusammen, wie es nach seiner Auffassung für die Wahrnehmung seiner Aufgaben notwendig ist. Bei seiner ersten Sitzung im Jahr ernennt das Direktorium einen stellvertretenden Vorsitzenden. 4. Ferner nimmt das Direktorium folgende Aufgaben wahr: a) Es erlässt im Einklang mit diesem Übereinkommen Bestimmungen für die Leitung des Instituts; b) es entwickelt auf der Grundlage der vom Rat gegebenen allgemeinen Weisungen die Leitlinien des Instituts; c) es ernennt den Generalsekretär des Instituts; d) es genehmigt die jährlichen Arbeitsprogramme und den Haushalt des Instituts; e) es empfiehlt neue Mitglieder des Instituts zur Genehmigung durch den Rat; f) es empfiehlt die Suspendierung von Mitgliedern und assoziierten Mitgliedern, von denen angenommen wird, dass sie Artikel II Absatz 3 nicht einhalten; g) es gibt zu dem geprüften Finanzbericht eine Stellungnahme ab; h) es nimmt alle sonstigen Aufgaben wahr, die zur Ausübung der ihm übertragenen Befugnisse erforderlich sind.

Your change, as a redline

Art. IX Das Direktorium

1. Das Institut arbeitet unter der Leitung eines Direktoriums, das aus neun (9) bis fünfzehn (15) Mitgliedern besteht. Ein Mitglied des Direktoriums wird von dem Staat ernannt, in dem sich der Sitz des Instituts befindet (ständiger Vertreter). Der Vorsitzende des Direktoriums wird vom Rat gewählt. Die Mitglieder des Direktoriums werden aufgrund von Leistungen auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft, der Wahlsysteme, der Politik, der einschlägigen Forschung, der Politikwissenschaft, der Wirtschaft oder in sonstigen für die Arbeit des Instituts wichtigen Bereichen ausgewählt. Sie werden in ihrer persönlichen Eigenschaft und nicht als Vertreter von Regierungen oder Organisationen tätig. 2. Die Mitglieder und der Vorsitzende des Direktoriums werden für die Dauer von drei (3) Jahren ernannt; eine Wiederernennung ist möglich. Die Amtszeiten der ersten Mitglieder des Direktoriums sind unterschiedlich lang, damit ihre Ablösung nach und nach erfolgt. 3. Das Direktorium tritt so oft zusammen, wie es nach seiner Auffassung für die Wahrnehmung seiner Aufgaben notwendig ist. Bei seiner ersten Sitzung im Jahr ernennt das Direktorium einen stellvertretenden Vorsitzenden. 4. Ferner nimmt das Direktorium folgende Aufgaben wahr: a) Es erlässt im Einklang mit diesem Übereinkommen Bestimmungen für die Leitung des Instituts; b) es entwickelt auf der Grundlage der vom Rat gegebenen allgemeinen Weisungen die Leitlinien des Instituts; c) es ernennt den Generalsekretär des Instituts; d) es genehmigt die jährlichen Arbeitsprogramme und den Haushalt des Instituts; e) es empfiehlt neue Mitglieder des Instituts zur Genehmigung durch den Rat; f) es empfiehlt die Suspendierung von Mitgliedern und assoziierten Mitgliedern, von denen angenommen wird, dass sie Artikel II Absatz 3 nicht einhalten; g) es gibt zu dem geprüften Finanzbericht eine Stellungnahme ab; h) es nimmt alle sonstigen Aufgaben wahr, die zur Ausübung der ihm übertragenen Befugnisse erforderlich sind.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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