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3 provisions
Art. 1
1 Der ganze Wald auf den Parzellen 647, 648, 670, 952, 1174, 1297, 1302a
und 1302b auf dem Gebiet der Gemeinde Charmey wird zum Waldreservat
Le Lapé erklärt. Der Perimeter wird auf dem Plan im Massstab 1:7500, der
am 4. Dezember 2009 vom Büro Nouvelle Forêt Sàrl, Freiburg, erstellt wurde, ausgewiesen.
2 Der Plan des Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim
Amt für Wald und Natur eingesehen werden.
3 Der am 4. Dezember 2009 zwischen den betreffenden Waldeigentümern
und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft abgeschlossene Dienstbarkeitsvertrag wird genehmigt.
Art. 2
1 Innerhalb des Reservats sind sämtliche waldbaulichen Eingriffe und die Erstellung jeglicher Bauten und Anlagen verboten.
2 Folgende Eingriffe und Tätigkeiten sind jedoch weiterhin möglich:
a) das Beweiden durch Rinder auf den wenigen Lichtungen und bestehenden Öffnungen im Wald, sofern die Rinderart und die Belastung der Situation bei der Unterzeichnung der Dienstbarkeitsvertrag vergleichbar
bleiben;
b) das Schlagen von Holz zur Herstellung von Pflöcken zur Einzäunung
der Weiden, die neben dem Perimeter des Reservats liegen;
c) Eingriffe im Falle einer drohenden Massenvermehrung des Borkenkäfers, die Folgen für die angrenzenden Waldbestände haben könnte. Diese Eingriffe müssen vom Amt für Wald und Natur angeordnet und bezahlt werden. Das Holz wird liegen gelassen, nachdem es entastet und
eventuell entrindet wurde;
d) waldbauliche Eingriffe zur Gewährleistung der Sicherheit der markierten Fusswege;
e) das Fällen von dürren Bäumen, die Alpweiden beeinträchtigen, von stehenden dürren Bäumen am Rand der Weide oder die Beseitigung von
auf Weiden gestürzten Bäumen;
f) die Ausübung der Jagd, das Sammeln von Pilzen und das Wandern unter Vorbehalt der einschlägigen Gesetzgebung.
Art. 3
1 Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.
721.3.21
Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum
Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
26.05.2010 Erlass Grunderlass 26.05.2010 2010_063
02.04.2019 Art. 1 Abs. 2 geändert 01.04.2019 2019_023
02.04.2019 Art. 2 Abs. 2, c) geändert 01.04.2019 2019_023
Änderungstabelle – Nach Artikel
Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
Erlass Grunderlass 26.05.2010 26.05.2010 2010_063
Art. 1 Abs. 2 geändert 02.04.2019 01.04.2019 2019_023
Art. 2 Abs. 2, c) geändert 02.04.2019 01.04.2019 2019_023