Propose a change

Personalvorsorgereglement der Stadt Thun (PVR)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 28 b) Pensionskassenkommission

1 Die Pensionskassenkommission ist das paritätische Organ der Kasse im Sinn von Art. 51 BVG. 2 Sie besteht aus acht fachkundigen Mitgliedern, die sich auch entsprechend weiterbilden. Vier werden als Vertretung der Arbeitgeber, darunter in der Regel ein Mitglied des Gemeinderates, ein weiteres Mitglied aus dem Kreis des obersten Kaders sowie eine Vertretung der angeschlossenen Arbeitgeber vom Stadtrat gewählt. Die weiteren vier Mitglieder als Vertretung der Versicherten werden von der Versichertenversammlung gewählt. 3 Die Kommission konstituiert sich selbst. Das Präsidium wechselt mindestens alle vier Jahre von einem Mitglied der Versicherten bzw. der Arbeitgeber zur jeweils anderen Seite. 4 Sie versammelt sich, so oft der Präsident oder die Präsidentin oder drei Mitglieder es für notwendig erachten. Die Verhandlungen sind zu protokollieren. 5 Für alle Beschlüsse ist das absolute Mehr der abgegebenen Stimmen erforderlich. Der Präsident oder die Präsidentin kann mitstimmen. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Präsidenten oder der Präsidentin doppelt. 6 Die Kommission kann ihre Beschlüsse auch auf dem Zirkulationsweg fassen, wenn alle Mitglieder mit dem Verfahren einverstanden sind. 7 Ergänzend gelten die Art. 10 ff. der Stadtverfassung und das Kommissionenreglement1. 1 SSG 152.2 Organe Zusammensetzung 13 153.41

Your change, as a redline

Art. 28 b) Pensionskassenkommission

1 Die Pensionskassenkommission ist das paritätische Organ der Kasse im Sinn von Art. 51 BVG. 2 Sie besteht aus acht fachkundigen Mitgliedern, die sich auch entsprechend weiterbilden. Vier werden als Vertretung der Arbeitgeber, darunter in der Regel ein Mitglied des Gemeinderates, ein weiteres Mitglied aus dem Kreis des obersten Kaders sowie eine Vertretung der angeschlossenen Arbeitgeber vom Stadtrat gewählt. Die weiteren vier Mitglieder als Vertretung der Versicherten werden von der Versichertenversammlung gewählt. 3 Die Kommission konstituiert sich selbst. Das Präsidium wechselt mindestens alle vier Jahre von einem Mitglied der Versicherten bzw. der Arbeitgeber zur jeweils anderen Seite. 4 Sie versammelt sich, so oft der Präsident oder die Präsidentin oder drei Mitglieder es für notwendig erachten. Die Verhandlungen sind zu protokollieren. 5 Für alle Beschlüsse ist das absolute Mehr der abgegebenen Stimmen erforderlich. Der Präsident oder die Präsidentin kann mitstimmen. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Präsidenten oder der Präsidentin doppelt. 6 Die Kommission kann ihre Beschlüsse auch auf dem Zirkulationsweg fassen, wenn alle Mitglieder mit dem Verfahren einverstanden sind. 7 Ergänzend gelten die Art. 10 ff. der Stadtverfassung und das Kommissionenreglement1. 1 SSG 152.2 Organe Zusammensetzung 13 153.41

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds