Personalvorsorgereglement der Stadt Thun (PVR)
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Change 1
Art. 37
1 Das Personalvorsorgereglement tritt auf den 1. Januar 2014 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt übernimmt die Kasse die Aktiven und Passiven der bisherigen unselbständigen Anstalt. 2 Mit dem Inkrafttreten wird das Reglement der Städtischen Pensionskasse Thun vom 7. Juni 2007 aufgehoben. Vorbehalten bleibt Art. 36. Thun, 13. Dezember 2013 Namens des Stadtrates Der Stadtratspräsident: Aegerter Der Stadtratssekretär: Berlinger 1 Eingefügt am 21.1.2022 Übergangsbestimmungen 1.1.2022 Inkrafttreten 18 153.41 Glossar Altersguthaben Summe der angesammelten Altersgutschriften inkl. Austrittsleistungen früherer Pensionskassen und zusätzlich geleisteter Einlagen und Zinsen. Altersgutschriften Jährliche Gutschriften auf dem Altersguthaben, die nach Alter gestaffelt und in Prozenten des versicherten Jahresverdienstes festgesetzt sind. Altersleistung Beim Erreichen des Rentenalters fällige Leistung. Sie kann als Rente oder teilweise bis zu 50 Prozent als Kapitalabfindung bezogen werden. Aufsichtsbehörde Die Aufsichtsbehörde ist gemäss BVG vorgesehen. Sie muss eine zentrale, kantonale Instanz sein, welche unter der Oberaufsicht des Bundes steht. Sie genehmigt die Jahresrechnungen, Reglemente und erlässt Verfügungen und Weisungen, insbesondere betreffend Vermögensverwaltung. Für die städtische Pensionskasse Thun ist dies die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht. Die Aufsichtsbehörde ist kein Organ der Pensionskasse. Auskunfts- und Meldepflicht Pflicht des Versicherten, der Kasse alle Auskünfte zu erteilen, die für die korrekte Anwendung des Reglements erforderlich sind, wie Familienverhältnisse, Gesundheitszustand, gesetzliche oder freiwillig übernommene Unterhaltspflichten, etc. Austrittsleistung Reglementarische Leistung, die einem Versicherten gewährt wird, der aus der Pensionskasse austritt; auch Freizügigkeitsleistung genannt. Die Austrittsleistung ist an die neue Vorsorgeeinrichtung oder an eine Freizügigkeitseinrichtung zu übertragen; eine Barauszahlung ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich. Sie ist massgebend für die Verpfändung oder den Vorbezug zum Erwerb von Wohneigentum. Barauszahlung Barauszahlung der gesamten Austrittsleistung unter drei gesetzlichen Bestimmungen. Siehe dazu Art. 45 Abs. 2 PVV. Für EU-Bürger gelten ab Juni 2007 im Rahmen der bilateralen Abkommen über die Personenfreizügigkeit neue Regeln. Barwert Auf einen bestimmten Zeitpunkt errechneter Wert künftiger Renten- oder Kapitalzahlungen. Beitragsprimat Die Höhe der Altersleistung wird grundsätzlich vom Umfang des angesparten und verzinsten Altersguthabens bestimmt. Betriebsrechnung (Erfolgsrechnung) Gegenüberstellung aller Aufwands- und Ertragspositionen der Pensionskasse für ein abgelaufenes Geschäftsjahr. Bilanz Gegenüberstellung sämtlicher Aktiven und Passiven 19 153.41 an einem bestimmten Stichtag. Die Aktiven geben Aufschluss über das Vermögen, die Passiven über die Verpflichtungen der Pensionskasse. BVG Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, in Kraft seit dem 1. Januar 1985. Es enthält die für schweizerische Vorsorgeeinrichtungen verbindlichen Mindestvorschriften. BVV 2 Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Wichtiger Ausführungserlass zum BVG. Deckungsgrad Der Deckungsgrad entspricht dem Verhältnis zwischen dem vorhandenen Vermögen und dem versicherungstechnischen Gesamterfordernis in Prozenten. Liegt er unter 100 Prozent, besteht eine Unterdeckung. Deckungskapital Das versicherungstechnisch notwendige Deckungskapital wird vom Experten für berufliche Vorsorge ermittelt und entspricht dem zur Finanzierung der versicherten Leistungen geäufneten Kapital. Einkauf Möglichkeit, sich freiwillig bis zu den Grenzen in der Einkaufstabelle anlässlich des Eintrittes oder zu einem späteren Zeitpunkt auf das 25. Altersjahr zurück einzukaufen, um damit eine höhere Leistung zu erreichen. Erwerbsunfähigkeit Teilweiser oder ganzer Verlust der Erwerbsmöglichkeiten auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung (körperlich oder psychisch). Freizügigkeitseinrichtung Einrichtung einer Bank oder Versicherungsgesellschaft mit dem Zweck, das durch Austritt anfallende und nicht an eine neue Vorsorgeeinrichtung überwiesene Vorsorgekapital steuerfrei zu günstigen Bedingungen anzulegen und gesetzeskonform zu verwalten. Freizügigkeitsgesetz (FZG) Regelt das Vorgehen beim Wechsel der Pensionskasse, von Guthaben bei Ehescheidung und diverser Informationspflichten. Freizügigkeitsleistung Siehe unter Austrittsleistung Invalidenrente Leistung für eine Person, die aus gesundheitlichen Gründen erwerbsunfähig geworden ist. Kapitalabfindung Möglichkeit, die Leistungen in Form von Kapital anstelle von Renten zu beziehen. Die Städtische Pensionskasse Thun ermöglicht den Bezug von bis zu 50 Prozent des vorhandenen Kapitals zum Zeitpunkt der vorzeitigen oder ordentlichen Pensionierung, sofern die Kapitalabfindung mindestens sechs Monate vor der vorzeitigen oder ordentlichen Pensionierung angemeldet wurde. Kapitaldeckungsverfahren Die berufliche Altersvorsorge basiert auf dem Kapital- 20 153.41 deckungsverfahren, d.h. das für die Leistungserbringung erforderliche Kapital wird für jeden Versicherten während der Erwerbstätigkeit angespart. Sämtliche laufenden und anwartschaftlichen Ansprüche sind somit durch ein entsprechendes Deckungskapital sichergestellt. Gegensatz: Umlageverfahren bei der AHV. Kontrollstelle Die Kontrollstelle ist eine vom Gesetz vorgeschriebene juristische oder natürliche Person, welche die jährliche Prüfung des Rechnungswesens, der Vermögensanlage und der Geschäftsführung vorzunehmen hat. Koordinationsabzug Der Koordinationsabzug wird zur Bestimmung des versicherten Jahresverdienstes verwendet. Mit diesem Abzug wird berücksichtigt, dass bereits ein Teil des Lohnes durch die AHV-Leistungen versichert ist. Leistungsprimat Vorsorgelösung, bei der zuerst die Höhe der Leistungen in Prozent des versicherten Jahresverdienstes festgelegt und dann die hierzu erforderliche Finanzierung ermittelt wird. Mindestzinssatz Zinssatz, zu dem die Altersguthaben (im obligatorischen Bereich des BVG) im Beitragsprimat jährlich mindestens zu verzinsen sind. Der Zinssatz wird vom Bundesrat festgelegt. Paritätische Verwaltung Zahlenmässig gleich starke Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Führungsorgan einer Pensionskasse. Pensionskassenkommission Paritätisch zusammengesetztes, 8-köpfiges Gremium zur Leitung der städtischen Pensionskasse Thun. Rechtsform Es gibt Pensionskassen öffentlichen und privaten Rechts. Die Städtische Pensionskasse Thun ist seit dem 1. Januar 2014 eine selbständige öffentlichrechtliche Anstalt. Rückversicherung Dieser Begriff bezeichnet den Vorgang, bei dem eine Pensionskasse alle oder einzelne Risiken mittels Versicherungsvertrag an eine Versicherungsgesellschaft überträgt. Schattenrechnung Das BVG verpflichtet alle registrierten Pensionskassen, für alle Versicherten individuelle Alterskonti nach der BVG-Norm zu führen. Mit dieser so genannten «Hilfs- oder Schattenrechnung» soll nachgewiesen werden, dass die Mindestvorschriften des BVG eingehalten werden. Sicherheitsfonds Er richtet Zuschüsse an jene Pensionskassen aus, die eine ungünstige Altersstruktur aufweisen; er stellt ferner die gesetzlichen und reglementarischen Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen Pensionskassen sicher. 21 153.41 Technischer Zins Von der Pensionskasse verwendeter Zinssatz zur Bestimmung des versicherungstechnischen Deckungskapitals. Entspricht den erwarteten Vermögenserträgen auf längere Sicht. Todesfallsumme Einmalige Leistung, welche die Pensionskasse im Todesfall von Versicherten den Anspruchsberechtigten bar auszahlt. Überbrückungsrenten (IV/AHV) Temporäre Renten, die während der Abklärungsphase zum Bezug einer IV-Rente und zwischen dem Einsetzen der IV-Rente, sowie zwischen der vorzeitigen oder der ordentlichen Pensionierung und dem Einsetzen der AHV-Rente, gewährt wird. Umwandlungssatz Prozentsatz, mit welchem im Beitragsprimat aus dem bei der vorzeitigen oder ordentlichen Alterspensionierung vorhandenen Altersguthaben eine Altersrente bzw. aus dem massgebenden Altersguthaben im Invaliditätsfall eine Invalidenrente berechnet wird. Verpfändung Die Verpfändung bedeutet, dass die Versicherten beim Darlehensgeber (z.B. der Bank) für den beim Kauf von selbst genutztem Wohneigentum ihre Austrittsleistung ganz oder teilweise als Sicherheit zur Verfügung stellen. Die Verpfändung erlaubt es, für das Darlehen günstige Bedingungen (z.B. einen Vorzugszins) zu vereinbaren. Versicherter Jahresverdienst Der versicherte Jahresverdienst entspricht dem Jahreslohn abzüglich Koordinationsabzug. Auf dem versicherten Jahresverdienst werden in Prozenten die Jahresbeiträge bemessen. Verzugszins Für verspätet ausbezahlte Austrittsleistungen gilt ein Verzugszins, der sich aus dem BVG-Zinssatz plus 1 Prozent zusammensetzt. Der Verzugszins ist ab dem 31. Tag, nachdem alle notwendigen Unterlagen (die zur Überweisung der Austrittsleistung notwendig sind) bei der Pensionskasse sind, geschuldet. Vorbezug Kann bis 3 Jahre vor dem reglementarischen Rücktrittsalter für Wohneigentum gemacht werden. Vorzeitige Alterspensionierung Pensionierung ab/zwischen dem vollendeten 59. und vor dem vollendeten 64. Altersjahr. Sie kann auf Verlangen der Arbeitgeber oder der Versicherten erfolgen. Sie führt zu gekürzten Altersrenten. Wohneigentumsförderung Im Rahmen des BVG ist es möglich, mit dem Austrittsguthaben selbst genutztes Wohneigentum zu erwerben. Dies geschieht mittels Vorbezug oder Verpfändung. Wertschwankungsreserve Zurückgestelltes Kapital, um allfällige Verluste bei den Anlagen aufzufangen. Zinsgutschrift Zinsguthaben, welches im Beitragsprimat dem Altersguthaben gutgeschrieben wird.
Art. 37
1 Das Personalvorsorgereglement tritt auf den 1. Januar 2014 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt übernimmt die Kasse die Aktiven und Passiven der bisherigen unselbständigen Anstalt. 2 Mit dem Inkrafttreten wird das Reglement der Städtischen Pensionskasse Thun vom 7. Juni 2007 aufgehoben. Vorbehalten bleibt Art. 36. Thun, 13. Dezember 2013 Namens des Stadtrates Der Stadtratspräsident: Aegerter Der Stadtratssekretär: Berlinger 1 Eingefügt am 21.1.2022 Übergangsbestimmungen 1.1.2022 Inkrafttreten 18 153.41 Glossar Altersguthaben Summe der angesammelten Altersgutschriften inkl. Austrittsleistungen früherer Pensionskassen und zusätzlich geleisteter Einlagen und Zinsen. Altersgutschriften Jährliche Gutschriften auf dem Altersguthaben, die nach Alter gestaffelt und in Prozenten des versicherten Jahresverdienstes festgesetzt sind. Altersleistung Beim Erreichen des Rentenalters fällige Leistung. Sie kann als Rente oder teilweise bis zu 50 Prozent als Kapitalabfindung bezogen werden. Aufsichtsbehörde Die Aufsichtsbehörde ist gemäss BVG vorgesehen. Sie muss eine zentrale, kantonale Instanz sein, welche unter der Oberaufsicht des Bundes steht. Sie genehmigt die Jahresrechnungen, Reglemente und erlässt Verfügungen und Weisungen, insbesondere betreffend Vermögensverwaltung. Für die städtische Pensionskasse Thun ist dies die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht. Die Aufsichtsbehörde ist kein Organ der Pensionskasse. Auskunfts- und Meldepflicht Pflicht des Versicherten, der Kasse alle Auskünfte zu erteilen, die für die korrekte Anwendung des Reglements erforderlich sind, wie Familienverhältnisse, Gesundheitszustand, gesetzliche oder freiwillig übernommene Unterhaltspflichten, etc. Austrittsleistung Reglementarische Leistung, die einem Versicherten gewährt wird, der aus der Pensionskasse austritt; auch Freizügigkeitsleistung genannt. Die Austrittsleistung ist an die neue Vorsorgeeinrichtung oder an eine Freizügigkeitseinrichtung zu übertragen; eine Barauszahlung ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich. Sie ist massgebend für die Verpfändung oder den Vorbezug zum Erwerb von Wohneigentum. Barauszahlung Barauszahlung der gesamten Austrittsleistung unter drei gesetzlichen Bestimmungen. Siehe dazu Art. 45 Abs. 2 PVV. Für EU-Bürger gelten ab Juni 2007 im Rahmen der bilateralen Abkommen über die Personenfreizügigkeit neue Regeln. Barwert Auf einen bestimmten Zeitpunkt errechneter Wert künftiger Renten- oder Kapitalzahlungen. Beitragsprimat Die Höhe der Altersleistung wird grundsätzlich vom Umfang des angesparten und verzinsten Altersguthabens bestimmt. Betriebsrechnung (Erfolgsrechnung) Gegenüberstellung aller Aufwands- und Ertragspositionen der Pensionskasse für ein abgelaufenes Geschäftsjahr. Bilanz Gegenüberstellung sämtlicher Aktiven und Passiven 19 153.41 an einem bestimmten Stichtag. Die Aktiven geben Aufschluss über das Vermögen, die Passiven über die Verpflichtungen der Pensionskasse. BVG Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, in Kraft seit dem 1. Januar 1985. Es enthält die für schweizerische Vorsorgeeinrichtungen verbindlichen Mindestvorschriften. BVV 2 Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Wichtiger Ausführungserlass zum BVG. Deckungsgrad Der Deckungsgrad entspricht dem Verhältnis zwischen dem vorhandenen Vermögen und dem versicherungstechnischen Gesamterfordernis in Prozenten. Liegt er unter 100 Prozent, besteht eine Unterdeckung. Deckungskapital Das versicherungstechnisch notwendige Deckungskapital wird vom Experten für berufliche Vorsorge ermittelt und entspricht dem zur Finanzierung der versicherten Leistungen geäufneten Kapital. Einkauf Möglichkeit, sich freiwillig bis zu den Grenzen in der Einkaufstabelle anlässlich des Eintrittes oder zu einem späteren Zeitpunkt auf das 25. Altersjahr zurück einzukaufen, um damit eine höhere Leistung zu erreichen. Erwerbsunfähigkeit Teilweiser oder ganzer Verlust der Erwerbsmöglichkeiten auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung (körperlich oder psychisch). Freizügigkeitseinrichtung Einrichtung einer Bank oder Versicherungsgesellschaft mit dem Zweck, das durch Austritt anfallende und nicht an eine neue Vorsorgeeinrichtung überwiesene Vorsorgekapital steuerfrei zu günstigen Bedingungen anzulegen und gesetzeskonform zu verwalten. Freizügigkeitsgesetz (FZG) Regelt das Vorgehen beim Wechsel der Pensionskasse, von Guthaben bei Ehescheidung und diverser Informationspflichten. Freizügigkeitsleistung Siehe unter Austrittsleistung Invalidenrente Leistung für eine Person, die aus gesundheitlichen Gründen erwerbsunfähig geworden ist. Kapitalabfindung Möglichkeit, die Leistungen in Form von Kapital anstelle von Renten zu beziehen. Die Städtische Pensionskasse Thun ermöglicht den Bezug von bis zu 50 Prozent des vorhandenen Kapitals zum Zeitpunkt der vorzeitigen oder ordentlichen Pensionierung, sofern die Kapitalabfindung mindestens sechs Monate vor der vorzeitigen oder ordentlichen Pensionierung angemeldet wurde. Kapitaldeckungsverfahren Die berufliche Altersvorsorge basiert auf dem Kapital- 20 153.41 deckungsverfahren, d.h. das für die Leistungserbringung erforderliche Kapital wird für jeden Versicherten während der Erwerbstätigkeit angespart. Sämtliche laufenden und anwartschaftlichen Ansprüche sind somit durch ein entsprechendes Deckungskapital sichergestellt. Gegensatz: Umlageverfahren bei der AHV. Kontrollstelle Die Kontrollstelle ist eine vom Gesetz vorgeschriebene juristische oder natürliche Person, welche die jährliche Prüfung des Rechnungswesens, der Vermögensanlage und der Geschäftsführung vorzunehmen hat. Koordinationsabzug Der Koordinationsabzug wird zur Bestimmung des versicherten Jahresverdienstes verwendet. Mit diesem Abzug wird berücksichtigt, dass bereits ein Teil des Lohnes durch die AHV-Leistungen versichert ist. Leistungsprimat Vorsorgelösung, bei der zuerst die Höhe der Leistungen in Prozent des versicherten Jahresverdienstes festgelegt und dann die hierzu erforderliche Finanzierung ermittelt wird. Mindestzinssatz Zinssatz, zu dem die Altersguthaben (im obligatorischen Bereich des BVG) im Beitragsprimat jährlich mindestens zu verzinsen sind. Der Zinssatz wird vom Bundesrat festgelegt. Paritätische Verwaltung Zahlenmässig gleich starke Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Führungsorgan einer Pensionskasse. Pensionskassenkommission Paritätisch zusammengesetztes, 8-köpfiges Gremium zur Leitung der städtischen Pensionskasse Thun. Rechtsform Es gibt Pensionskassen öffentlichen und privaten Rechts. Die Städtische Pensionskasse Thun ist seit dem 1. Januar 2014 eine selbständige öffentlichrechtliche Anstalt. Rückversicherung Dieser Begriff bezeichnet den Vorgang, bei dem eine Pensionskasse alle oder einzelne Risiken mittels Versicherungsvertrag an eine Versicherungsgesellschaft überträgt. Schattenrechnung Das BVG verpflichtet alle registrierten Pensionskassen, für alle Versicherten individuelle Alterskonti nach der BVG-Norm zu führen. Mit dieser so genannten «Hilfs- oder Schattenrechnung» soll nachgewiesen werden, dass die Mindestvorschriften des BVG eingehalten werden. Sicherheitsfonds Er richtet Zuschüsse an jene Pensionskassen aus, die eine ungünstige Altersstruktur aufweisen; er stellt ferner die gesetzlichen und reglementarischen Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen Pensionskassen sicher. 21 153.41 Technischer Zins Von der Pensionskasse verwendeter Zinssatz zur Bestimmung des versicherungstechnischen Deckungskapitals. Entspricht den erwarteten Vermögenserträgen auf längere Sicht. Todesfallsumme Einmalige Leistung, welche die Pensionskasse im Todesfall von Versicherten den Anspruchsberechtigten bar auszahlt. Überbrückungsrenten (IV/AHV) Temporäre Renten, die während der Abklärungsphase zum Bezug einer IV-Rente und zwischen dem Einsetzen der IV-Rente, sowie zwischen der vorzeitigen oder der ordentlichen Pensionierung und dem Einsetzen der AHV-Rente, gewährt wird. Umwandlungssatz Prozentsatz, mit welchem im Beitragsprimat aus dem bei der vorzeitigen oder ordentlichen Alterspensionierung vorhandenen Altersguthaben eine Altersrente bzw. aus dem massgebenden Altersguthaben im Invaliditätsfall eine Invalidenrente berechnet wird. Verpfändung Die Verpfändung bedeutet, dass die Versicherten beim Darlehensgeber (z.B. der Bank) für den beim Kauf von selbst genutztem Wohneigentum ihre Austrittsleistung ganz oder teilweise als Sicherheit zur Verfügung stellen. Die Verpfändung erlaubt es, für das Darlehen günstige Bedingungen (z.B. einen Vorzugszins) zu vereinbaren. Versicherter Jahresverdienst Der versicherte Jahresverdienst entspricht dem Jahreslohn abzüglich Koordinationsabzug. Auf dem versicherten Jahresverdienst werden in Prozenten die Jahresbeiträge bemessen. Verzugszins Für verspätet ausbezahlte Austrittsleistungen gilt ein Verzugszins, der sich aus dem BVG-Zinssatz plus 1 Prozent zusammensetzt. Der Verzugszins ist ab dem 31. Tag, nachdem alle notwendigen Unterlagen (die zur Überweisung der Austrittsleistung notwendig sind) bei der Pensionskasse sind, geschuldet. Vorbezug Kann bis 3 Jahre vor dem reglementarischen Rücktrittsalter für Wohneigentum gemacht werden. Vorzeitige Alterspensionierung Pensionierung ab/zwischen dem vollendeten 59. und vor dem vollendeten 64. Altersjahr. Sie kann auf Verlangen der Arbeitgeber oder der Versicherten erfolgen. Sie führt zu gekürzten Altersrenten. Wohneigentumsförderung Im Rahmen des BVG ist es möglich, mit dem Austrittsguthaben selbst genutztes Wohneigentum zu erwerben. Dies geschieht mittels Vorbezug oder Verpfändung. Wertschwankungsreserve Zurückgestelltes Kapital, um allfällige Verluste bei den Anlagen aufzufangen. Zinsgutschrift Zinsguthaben, welches im Beitragsprimat dem Altersguthaben gutgeschrieben wird.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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