Gemeindeordnung
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Change 1
Art. 19 Arten von Kommissionen und Zusammensetzung
1 Der Gemeinderat wählt parteipolitisch zusammengesetzte Kommissionen sowie Fachkommissionen und übrige Gremien. 2 Die Einsetzung erfolgt als: a) ständige Kommissionen mit beratender Funktion b) nicht-ständige Kommissionen mit beratender Funktion c) Kommissionen mit übertragenen Befugnissen des Gemeinderates oder gemäss übergeordneter Gesetzgebung d) übrige Gremien 3 Die ständigen Kommissionen werden jeweils für eine Legislatur des Gemeinderates gewählt. 4 Bei der Wahl beachtet der Gemeinderat: a) bei der Zusammensetzung der Fachkommissionen und der übrigen Gremien die fachliche Kompetenz b) bei der Zusammensetzung von politischen Kommissionen das Parteiverhältnis im Gemeinderat und die Parteistärke in Prozenten im Kantonsrat (Stimmenanteil in % bei den Kantonsratswahlen für die Gemeinde Baar). Das Mitglied des Gemeinderates hat Einsitz in der Kommission und wird bei der Verteilung der Mandate nicht mitgezählt c) Leiterinnen bzw. Leiter gemeindlicher Dienststellen dürfen nicht gleichzeitig Mitglied einer politischen Kommission sein. Für Mitarbeitende gilt dies für politische Kommissionen, die derselben Abteilung zugeordnet sind, für die der oder die Mitarbeitende tätig ist 5 Wählt der Gemeinderat eine Kommission, legt er Aufgabenbereich und Pflichtenheft fest. Sind die Wahlvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, scheidet das Mitglied auf Ende des Kalenderjahres aus. Sollte sich während der Legislatur eine Änderung in der Zusammensetzung im Gemeinderat ergeben, verbleiben die Mitglieder bis Ende Legislatur in der Kommission. Eine Kommission besteht in der Regel aus neun stimmberechtigten Mitgliedern aus den Parteien und einem Mitglied des Gemeinderates.
Art. 19 Arten von Kommissionen und Zusammensetzung
1 Der Gemeinderat wählt parteipolitisch zusammengesetzte Kommissionen sowie Fachkommissionen und übrige Gremien. 2 Die Einsetzung erfolgt als: a) ständige Kommissionen mit beratender Funktion b) nicht-ständige Kommissionen mit beratender Funktion c) Kommissionen mit übertragenen Befugnissen des Gemeinderates oder gemäss übergeordneter Gesetzgebung d) übrige Gremien 3 Die ständigen Kommissionen werden jeweils für eine Legislatur des Gemeinderates gewählt. 4 Bei der Wahl beachtet der Gemeinderat: a) bei der Zusammensetzung der Fachkommissionen und der übrigen Gremien die fachliche Kompetenz b) bei der Zusammensetzung von politischen Kommissionen das Parteiverhältnis im Gemeinderat und die Parteistärke in Prozenten im Kantonsrat (Stimmenanteil in % bei den Kantonsratswahlen für die Gemeinde Baar). Das Mitglied des Gemeinderates hat Einsitz in der Kommission und wird bei der Verteilung der Mandate nicht mitgezählt c) Leiterinnen bzw. Leiter gemeindlicher Dienststellen dürfen nicht gleichzeitig Mitglied einer politischen Kommission sein. Für Mitarbeitende gilt dies für politische Kommissionen, die derselben Abteilung zugeordnet sind, für die der oder die Mitarbeitende tätig ist 5 Wählt der Gemeinderat eine Kommission, legt er Aufgabenbereich und Pflichtenheft fest. Sind die Wahlvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, scheidet das Mitglied auf Ende des Kalenderjahres aus. Sollte sich während der Legislatur eine Änderung in der Zusammensetzung im Gemeinderat ergeben, verbleiben die Mitglieder bis Ende Legislatur in der Kommission. Eine Kommission besteht in der Regel aus neun stimmberechtigten Mitgliedern aus den Parteien und einem Mitglied des Gemeinderates.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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