412.420 Ausbau des Unterrichtes für blinde und praktisch blinde Kinder Gemeinderatsbeschluss vom 17. Februar 19601 1. Auf Beginn des Schuljahres 1960/61 wird die Stelle eines besonders ausgebildeten Blindenlehrers geschaffen. 2. Für den Ausbau des Unterrichtes für blinde und praktisch blinde Kinder wird zu Lasten der Rechnung 1960 ein Kredit von Fr. 55 000 auf Konto Nr. L 373 b gewährt. 1 BS 2, 160.
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Ausbau des Unterrichtes für blinde und praktisch blinde Kinder Gemeinderatsbeschluss
Zürich (city) · 412.420 · decree
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