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Einführung des amtlichen Wohnungsnachweises mit obligatorischer Meldepflicht für alle Wohnungen Beschluss des Grossen Stadtrates

Zürich (city) · 848.100 · decree

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1 provision

848.100 Einführung des amtlichen Wohnungsnachweises mit obligatorischer Meldepflicht für alle Wohnungen Beschluss des Grossen Stadtrates vom 18. Juni 19301 Gemäss § 1 des kantonalen Gesetzes über den amtlichen Wohnungsnachweis und die Bestrafung des Mietwuchers2 wird für das Gebiet der Stadt Zürich der amtliche Wohnungsnachweis mit obligatorischer Meldepflicht für alle Wohnungen eingeführt. 1 AS 18, 156. 2 Vom 3. März 1929 (ZG 3, 685). Heute gilt das G über den Wohnungsnachweis und die Vermittlung von Wohn- und Geschäftsräumen vom 5. März 1961 (OS 41, 10).

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