848.100 Einführung des amtlichen Wohnungsnachweises mit obligatorischer Meldepflicht für alle Wohnungen Beschluss des Grossen Stadtrates vom 18. Juni 19301 Gemäss § 1 des kantonalen Gesetzes über den amtlichen Wohnungsnachweis und die Bestrafung des Mietwuchers2 wird für das Gebiet der Stadt Zürich der amtliche Wohnungsnachweis mit obligatorischer Meldepflicht für alle Wohnungen eingeführt. 1 AS 18, 156. 2 Vom 3. März 1929 (ZG 3, 685). Heute gilt das G über den Wohnungsnachweis und die Vermittlung von Wohn- und Geschäftsräumen vom 5. März 1961 (OS 41, 10).
Law
Einführung des amtlichen Wohnungsnachweises mit obligatorischer Meldepflicht für alle Wohnungen Beschluss des Grossen Stadtrates
Zürich (city) · 848.100 · decree
Ask the law about thisMore laws of Zürich (city)For machines: Markdown
In force since 1930-06-18, as the publisher states.
Copy read on 2026-10-24. The page it was read from
sha256 9922723b896fef97e6a85b1141b8e0112c1e4d1dd5e34a8c807883b8f3e66b41